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Australien will das Kopierschutz-Umgehungs-Verbot lockern...

Olaf19 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Kokosbaer Olaf19 „Australien will das Kopierschutz-Umgehungs-Verbot lockern...“
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Da liest sich alles sehr logisch!
Es ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

Früher schlug man das Manual auf und las als erstes: Machen sie eine Sicherhietskopie der Datenträger.
Heute ist das verboten ! ?

(In der Schweiz hätte man eine Volksabstimmung gemacht :-)

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Olaf19 Kokosbaer „Australien will das Kopierschutz-Umgehungs-Verbot lockern...“
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> Machen sie eine Sicherhietskopie der Datenträger. Heute ist das verboten !?

Das kommt auf den Kopierschutz an... wenn der Datenträger kopiergeschützt ist, dann ist es natürlich ganz großer Mist. Eine andere, wesentlich effektivere Möglichkeit sind sog. Kopierschutz-Dongles, kleine USB-Stecker, die wie eine Hundepfeife aussehen, die man in eine USB-Buchse steckt, und ohne die die Software nicht mehr läuft. Dann ist ein Kopierschutz auf dem Datenträger überflüssig.

Der Nachteil dieser Technik liegt auf der Hand: Wenn das Schule macht und alle Hersteller so vorgehen, dann braucht man irgendwann eine ganze Batterie von USB-Hubs... wie man es auch dreht und wendet: Jeder erdenkliche Kopierschutz auf der Welt hat immer den Wermutstropfen, dass er zu allererst den ehrlichen Käufer trifft, der eine Menge Geld für das Produkt bezahlt hat und sich zum Dank dafür vom Hersteller schikanieren lassen muss - der Raubkopierer dagegen hat eine "geknackte" Version ohne Kopierschutz und somit ein sorgenfreies Leben...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Kokosbaer Olaf19 „Australien will das Kopierschutz-Umgehungs-Verbot lockern...“
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Hallo Olaf,

Also das mit dem Dongle ist eine ganz, ganz große Schei*e! Hast Du schon Erfahrung damit gemacht?

Ich hatte bereits Mitte der 90er Jahre in meinem Ingenieurbüro einen Dongle für eine Software, die Bitmapgrafiken für AutoCAD vektorisierte. Damals mußte man noch jedesmal unter den Schreibtisch hinter den PC krabbeln, Da gab es noch kein USB.

Druckerkabel raus - Dongle rein - Druckerkabel wieder dran (natürlich nicht angeschraubt)
und am nächsten Tag erhälst du einen Annruf von der Zeichnerin, dass das Ding nicht läuft!
Da war die Putzfrau mal wieder ein wenig übereifrig gewesen.

Wenn nicht eine Niederstotzinger Firma das Teil (legal oder illegal? - Trotzdm besten Dank Herr Stock) durch eine Floppy ersetzt hätte, hätte ich diese Software (CAD-DIA-ESP) abgeschafft.

Ich wünsche mir diese Dongle-Steinzeit wirklich nicht zurück :-)


[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

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Olaf19 Kokosbaer „Hallo Olaf, Also das mit dem Dongle ist eine ganz, ganz große Schei e! Hast Du...“
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Hi Kokosbaer,

bei Musikproduktionssoftware ist das heutzutage noch Gang und Gäbe, z.B. große Sequencer-Programe wie Apple Logic Pro 7 oder Steinberg Cubase haben es, außerdem einige Software-Synthesizer wie die Korg Legacy Collection etc. Wer Steinberg- und Korg-Software zusammen besitzt, kann sich freuen: Er braucht nur einen einzigen USB-Dongle, dort werden dann alle Codes für die jeweiligen Produkte eingespeist. K.A. wie viel Speicherkapazität so ein Dongle hat :-)

Ganz schlimm ist es hingegen mit Produkten aus dem Hause Spectrasonics: Da gibt es zwar keinen Dongle, aber das Produkt muss in den USA via Internet zwangs-registriert werden, also mit Name, Anschrift und allen Schikanen. Dann erhält man einen Freischaltcode. Der gilt dann aber nicht etwa fürs ganze Leben, nein, im Falle einer Neu-Installation muss man die ganze Prozedur noch einmal über sich ergehen lassen.

Ein Gebrauchtweiterverkauf ist laut Lizenzvertrag verboten (bei den Korg-Produkten übrigens auch), allerdings gilt der in Europa nicht - der Hersteller darf dem Gebrauchtkäufer die Lizenz nicht verweigern, andernfalls würde er das Recht verlieren, seine Produkte in Europa vertreiben zu dürfen. Was er aber machen kann, ist - vom Verkäufer eine saftige "Lizenz-Transfergebühr" verlangen, immerhin 50$... das waren damals zwar "nur" 37 € - aber trotzdem :-(

CU
Olaf

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Kokosbaer Olaf19 „Kopierschutz bei Musiksoftware“
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Die scheinen ja wohl voll in der Hand der Mafia zu sein :-)

Nun, man muß schon ein sehr gutes Produkt haben, damit es trotzdem gekauft wird.
Und da wird man halt ein wenig eingebildet (... wir sind die besten, uns kauft man auch mit Dongle)

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Olaf19 Kokosbaer „Die scheinen ja wohl voll in der Hand der Mafia zu sein :- Nun, man muß schon...“
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Na ja, die Produkte sind schon sehr sehr gut, das kann man nicht anders sagen. Im Falle der "Legacy Collection" von Korg liegt vor allem ein 100%iges Monopol vor - die alten Korg-Synthesizer in Softwareform bietet außer Korg niemand an. Aber auch andere Hersteller, deren Produkte nicht ganz so einzigartig sind, schützen ihre Produkte auf diese Weise. Im Falle der Sequencer-Programme Logic und Cubase liegt ein "Oligopol" vor - zu diesen beiden gibt es kaum eine Alternative, "Cakewalk Pro" rangiert mit großem Abstand dahinter, "Opcode Vision" gibt es nicht mehr, "ProTools" ist nur für Tonstudios interessant, andere Programme wie "Fruity Loops" oder "Ableton Live" verfolgen etwas andere Konzepte.

Was mich an Kopierschutz generell stört ist, dass er in erster Linie den ehrlichen Käufer trifft, der für das Produkt viel Geld bezahlt hat. Ich z.B. musste mir wegen der Korg-Software extra einen USB-Hub gönnen... die 8,95 € (passives 4-fach-Billigding von Hama) tun mir zwar nicht weiter weh, aber dafür habe ich wieder ein Teil mehr auf dem Schreibtisch herumzuliegen. Alles in allem ist mir das aber lieber, als wenn die CDs kopiergeschützt wären, denn dann hätte ich ja nicht mal die Chance, mir Sicherheitskopien anzufertigen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Tilo Nachdenklich Kokosbaer „Australien will das Kopierschutz-Umgehungs-Verbot lockern...“
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Ich finde es auch sehr logisch.

Aber es ist unwahrscheinlich, dass Kultur-Staatsminister Bernd Neumann (geschätztes Mitglied in Merkels Inkompetenzteam, der Mann mit der Reform der Rechtschreibreform) seine Hausaufgaben erledigt.
Der Kulturinquisitor

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the_mic Kokosbaer „Australien will das Kopierschutz-Umgehungs-Verbot lockern...“
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> (In der Schweiz hätte man eine Volksabstimmung gemacht :-)

Nein, wenn die Lobbyisten stark genug sind, das über die Hintertür vors Parlament zu bringen und es ohne aufsehen still und heimlich als Verordnung durchgesetzt wird, ist keine Volksabstimmung nötig. Erst müsste ein Referendum ergriffen werden, das bedeutet, dass das Referendum-Kommitte 50'000 Unterschriften sammeln muss. Danach kommt es vors Volk.

cat /dev/brain > /dev/null
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Olaf19 the_mic „ In der Schweiz hätte man eine Volksabstimmung gemacht :- Nein, wenn die...“
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Ist das denn eine Frage der "Geschwindigkeit"? D.h. wenn die Unterschriftensammler für das Referendum schnell genug sind, dass die 50.000 Unterschriften beisammen haben, dann muss eine Volksabstimmung stattfinden - wenn das Gesetz vorher durch ist, hat das Volk Pech gehabt?

Übrigens, Kuriosität aus Hamburg: Hier wurde über den Verkauf der staatlichen Krankenhäuser abgesimmt - knappe Mehrheit dagegen - Kliniken wurden trotzdem verscherbelt... der Volksentscheid hatte angeblich nur den Charakter einer "Empfehlung" an den Hamburger Senat :-/

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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the_mic Olaf19 „Ist das denn eine Frage der Geschwindigkeit ? D.h. wenn die...“
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Nein, Gesetze brauchen immer eine Abstimmung. Aber Verordnungen nicht. Drum wird so Käse, der heimlich reinkommen soll, gerne als gesetzesergänzende Verordnung eingeführt. Für ein Referendum gibt es allerdings eine Frist, bis wann die Unterschriften zusammenkommen müssen.

Wegen "empfehlendem Charakter": so wurde die moderne Schweiz 1848 gegründet: An der Volksabstimmung nahmen etwa 50% der Bevölkerung teil, davon waren 60% gegen diese Verfassung. Also hiess es: 30% des Volkes sind dagegen, 50% haben keine Meinung eingebracht, sind folglich *nicht* dagegen (sonst hätten sie ja nein sagen können). Hiermit ist die Gründung der Schweiz es mit überwältigender Mehrheit von 70% angenommen :-)

cat /dev/brain > /dev/null
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Tilo Nachdenklich the_mic „Nein, Gesetze brauchen immer eine Abstimmung. Aber Verordnungen nicht. Drum wird...“
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Das war eine Lektion aus der Reihe "Grundrechenarten der Demokratie".

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