Da gibt es doch tatsächlich in den USA einen Richter, der die Forderungen (750 Dollar für einen heruntergeladenen Song) der RIAA - also der amerikanischen Musikindustrie - für überzogen hält und diese auffordert, ihre Forderungen mal zu begründen!
Zum Bericht geht es hier: Klick
Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt...
Gruß
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750 Dollar? von wegen "it is yours for a song" (englisch für: du kriegst es für'n Appel und 'n Ei)...
Das Prob ist, dass jemand der einen Song via Filesharing herunterlädt, diesen automatisch Millionen Menschen weltweit zur Verfügung stellt. Er wird dann also in Wirklichkeit nicht nur bei einem auf der Festplatte verewigt, sondern bei... sagen wir 750? *g*
Oder: Der Musiktitel wird auf diesem Wege von 1.500 Menschen kopiert - die eine Hälfte davon tut's nur aus Jux und Dollerei, die andere war fest entschlossen zum Kauf und hat nur wegen der "günstigen Gelegenheit" Abstand davon genommen. Also entsteht ein wirtschaftlicher Schaden von 750 $ (wenn man 1 $ pro Track annimmt).
Letztlich sind all diese Zahlenspielchen reine Spekulation, aber auf irgendetwas muss man sich ja einigen. 750$ kommt mir aus dem Bauch heraus allerdings auch etwas hoch vor.
CU
Olaf
Warum nicht gleich milliarden? Und diese machen dann das gleiche und stellen es auch automatisch trillionen menschen zur verfügung und diese wiederum wieder automatisch quadrilliarden von menschen! Und das sind dann nur drei schritte!
Holla die waldfee!
Er wird dann also in Wirklichkeit nicht nur bei einem auf der Festplatte verewigt, sondern bei... sagen wir 750? *g*
Na den filesharer mit einer upload-ratio von 750 will ich sehen!
mr.escape
Was bitte ist eine Upload-Ratio?
Meinst du nicht, dass sich weltweit tatsächlich Millionen Menschen am Filesharing beteiligen? Meinst du, es sind nur ein paar Tausend? Oder wie soll ich deine unsachliche Ausschweifung zu diesem Thema sonst verstehen?
Wahrscheinlich sind es schon mehrere Millionen allein in den USA.
CU
Olaf
Das verhältnis von upload zu download. Wie viel also andere vom eigenen rechner hochladen in relation zu dem, was man selbst von anderen heruntergeladen hat. Bezogen auf einzelne dateien/datei-gruppen oder auch nur insgesamt im zeitlichen verlauf.
Meinst du nicht, dass sich weltweit tatsächlich Millionen Menschen am Filesharing beteiligen?
Kenne keine genauen zahlen, es sind aber wohl gleichzeitig einige millionen oder noch mehr. Diese sind aber mitnichten alle in einem großen verschwörer-netzwerk verbunden, sondern lediglich weitmaschig und locker vernetzt und oft genug nicht einmal über beliebig viele zwischenknoten verbunden.
Potentiell sind also schon millionen nachfrager da, tatsächlich (also um das angebotene überhaupt wissend) wohl eher einige tausend, interessiert vielleicht einige zehn und aktiv nachfragend keine handvoll (ausnahmen bestätigen die regel) ...
Oder wie soll ich deine unsachliche Ausschweifung zu diesem Thema sonst verstehen?
... Hier also mit den millionen zu argumentieren ist hochgradig unlauter oder technisch uninformiert/irregeführt (eine häufige lieblingseigenschaft der [konzernfreundlichen] judikative, daher wohl auch dieser thread).
Aber selbst wenn es zentillionen wären (bis hinunter zu den aktiv nachfragenden), bekommen wird es im schnitt wohl eher nur etwa einer (in der summe, nicht ein bestimmter einziger). Das ist die upload-ratio, die prinzipiell netto nicht sehr von eins abweichen kann (ein start-anbieter mit hoher bandbreite kann natürlich, bezogen auf die gesamtgröße, auf hohe werte kommen, denn ein download fehlt ja hier), da up- und download sich exakt die waage halten (alles was jemand herunterlädt muss identisch von jemandem hochgeladen werden, so eine art "1. kirchhoffsche P2P-regel").
Alleine schon die verwaltung der kommunikation mit mehr als einigen hundert peers ist für normale rechner und internetzugänge ein absolutes KO-kriterium.
Anzumerken ist, dass es hier nicht um mögliche strafen, sondern explizit um den schadenersatz und ihre begründung geht.
mr.escape
Wg. Upload-Ratio: Das hatte ich mir in etwa so vorgestellt, wollte es nur noch einmal genau wissen. Letztlich ist das m.E. aber unerheblich.
Wenn ich einen Musiktitel illegal ins Netz stelle, müssen die besagten 750 ihn ja nicht alle bei mir herunterladen. Vielleicht sind es nur zwei, Herr A und Herr B (danach habe ich den Titel vielleicht schon aus dem Sharing-Ordner entfernt). Aber Herr C und D können ihn dann von Herrn A laden, und Herr E und F von Herrn B - und so immer weiter, eine Art Schneeballeffekt. Letztlich bin ich als derjenige, der den Titel ursprünglich hochgeladen hat, dafür verantwortlich. Dass der Titel durch mein Handeln direkt bzw. indirekt an 750 andere User weitergereicht wird, halte ich für durchaus denkbar.
Ob das ein Grund ist, einen derart hohen Verbreitungsgrad einfach zu unterstellen, steht natürlich auf einem anderen Blatt... zumal man von einem wirtschaftlichen Schaden ja nur dann sprechen kann, wenn der Download eine "Ersatzhandlung" für einen Kauf darstellt. In allen anderen Fällen kann der Musikindustrie der Download schlicht egal sein - mehr noch, es entsteht ein nicht zu unterschätzender Werbeeffekt. Genau wie bei Software: Nicht zuletzt die vielen "Raub"kopien sind es, denen MS seine gewaltige Popularität und Verbreitung verdankt.
Danke für deine ausführliche Erklärung!
CU
Olaf
Das ist aber der knackpunkt. Ich bin damit überhaupt kein downloader, sondern reiner uploader. Etwas ganz seltenes eben.
Was aber von der content-mafia versucht wird, ist es alle file-sharer als solche "ins-netz-steller" darzustellen und das entspricht ganz einfach nicht den tatsachen.
Mit der gleichen argumentation könnte ich nämlich auch hingehen, etwas herunterladen, dabei aber den upload unterbinden/stark drosseln, alles wieder löschen und daraufhin der content-mafia eine schadensvermeidungs-rechnung in höhe der üblichen fantasiepreise (AFAIR auch schon knaller in >100.000$ bereichen) schicken. Auf die begründung der ablehnung der rechnung und der zurückweisung der rechnungshöhe wäre ich mal gespannt!
mr.escape
...bei den 750 $ handelt es sich ja um eine Schadenersatzforderung. Schadenersatz kann man aber nur fordern, wenn der Schaden tatsächlich entstanden ist. Bei einem Preis von 1 $ pro Musiktitel müssten also 750 Leute den Titel umsonst bekommen haben. Eine Zahl in dieser Größenordnung mag man vermuten oder für plausibel halten - so wie ich weiter oben im Thread - für eine Schadenersatzforderung müsste man es aber nicht nur überzeugend begründen, sondern vor allem auch beweisen können. Allein die Tatsache, dass der Downloader den Titel sehr bald aus seinem Filesharing-Ordner entfernt haben könnte und abgesehen davon sowieso nicht dauernd online ist, dürfte die "Beweisführung" erschweren.
Mir scheint, dass die Motivation der Musikindustrie eher im Bereich "Strafe und Abschreckung" zu sehen ist. Nur: Das sind keine Aspekte bei einem zivilrechtlichen Verfahren, das wäre ein Fall für den Staatsanwalt und somit eine hoheitliche Aufgabe und keine privatwirtschaftliche... auch wenn es in Mode zu kommen scheint, dies beliebig miteinander zu vermengen. Das beginnt beim Schwarzen Sheriff in der Fußgängerzone und endet bei der GVU.
CU
Olaf
Exactamundo!
Das ist genau der kritikpunkt. Von der verhältnismäßigkeit mal ganz abgesehen.
...eine hoheitliche Aufgabe und keine privatwirtschaftliche... auch wenn es in Mode zu kommen scheint, dies beliebig miteinander zu vermengen.
Und wenn dann noch ein auskunftsrecht den ISPs gegenüber kommt, dann können wir uns hier auf eine prozess- und abmahnungslawine einrichten. Ob jeweils berechtigt oder nicht ist dann beinahe irrelevant. Solange nur genügend sich einschüchtern lassen und sich auf die außergerichtlichen handel einlassen.
mr.escape
Also wenn ich das richtig sehe ist es erstmal als überzogen dargestellt ?!
:TOP: !!!