Für ein einzelnes Radio. Ein Sonnenstudio hatte sieben Lautsprecher ans Radio angeschlossen:
Deutsche Richter wissen, was die herrschende Klasse von ihnen an Leistung verlangt
Spitzfindigkeit braucht einen Anhaltspunkt. In diesem Fall waren am Lautsprecher Einschaltknöpfe und Lautstärkeregler montiert. Da man also das Radio dort einschalten kann, mutierten die Lautsprecher zu eigenständigen Geräten.
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Hast Du ne Kneipe und auf dem Klo tönt Musik, bezahlst Du nochmal.
Das Urteil ist Trotzdem falsch , das selbe Radio existiert nur *einmal* . Der Sender kann lokal nicht verstellt werden da er nur EINMAL zentral existiert.
Die G_eld E_intreiber Z_entrale ist eine Pest von absolut Diktatorischer Macht.
Es ist eine staatlich hofierte Mafia.
Nachtrag , demnächst muß man noch zahlen wenn man das Fenster zumacht weil draußen laute Musik ist.
Damit ist die Lautstärke ja auch verstellbar. Oder man muß seinen Wohnraum Schalldicht machen da man sonst für
regelnde potenzielle Mithörer zahlen muß.
Das würden die auch durchkriegen, also -- vorsicht bitte.
Schon beim Unbegriff --Neuartige Rundfunkgeräte-- kann einem richig schlecht werden!
Du kriegst das Fenster...die Tür nicht zu! :-)
noch lange nicht Recht vor deutschen Gerichten.
Wie sagte schon mein alter Anwalt ?
Recht haben und Recht bekommen sind 2 völlig unterschiedliche Sachen.
Er hatte absolut Recht.
viel wichtiger ist, bekommt er denn auch recht, bei seinen anträgen ?
...ist hier aber nicht anwendbar.
"Recht haben und recht bekommen, ist zweierlei" bezieht sich auf Fälle, in denen man zwar recht hat, es aber nicht beweisen kann. Hier geht es aber um etwas ganz andres: Nämlich um eine Regelung, die jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand als ungerecht empfindet, die aber dennoch rechtens ist, weil es im Rundfunkrecht so steht.
CU
Olaf
Es geht nicht darum einen Sachverhalt nicht beweisen zu können, sondern darum, wie präzise der Anwalt die Sachlage darstellt, oder besser ausgedrückt sich pro-Gericht verhält. Kennt der Anwalt den Richter, der den Fall verhandelt, hat er schon so gut wie gewonnen.
Vor Gericht kommt auf Spitzfindigkeiten an.
...ich hätte das Urteil nicht einmal dann für richtig befunden, wenn tatsächlich 7 Radios dagewesen wären :-) Denn man zahlt doch pro Adresse nur einmal? Aber anscheinend scheint das Rundfunkrecht Schlupflöcher für solche Rechtsauslegungen zu bieten.
CU
Olaf
Denn man zahlt doch pro Adresse nur einmal?
Das gilt nur für Privatpersonen - ein Sonnenstudio ist gewerblich.
Das halte ich für absoluten Blödsinn, seit wann ist ein Lautsprecher auch wenn er Einschaltknopf u.Lautstärkeregler hat ein
Rundfunksempfangsgerät?
Ich sag ja:
Da wundern sich die GEZ Schweine, wenn sie jmd. absicht (ich erinner mal an einen Vorfall der bei heise presentiert wurde).
^^
@vagabund: Auch bei der GEZ arbeiten Menschen und keine Schweine. Kritik ist was anderes als Beleidigung! Also überdenke bei Deinem Posting mal die Wortwahl.
@all: Das mit den Lautsprechern war aber schon immer so. Sobald in einem gewerblich genutzten Umfeld ein Radio aufgestellt wird muss für jeden Lautsprecher der in einem anderen Raum angebracht ist gezahlt werden!
wenn man für jeden lautsprecher bezahlen soll, sehe ich es wie vagabund, s......e. ist einfach nur abzocke.
Vor allem so Stereoradios müssten eigentlich doppelt kosten...wenn man da am Balanceregler drehen kann.
...die GEZ denkt sich überhaupt keine Sauereien aus - das besorgt der Gesetzgeber. Die GEZ ist nur das ausführende Organ, das sie umsetzt. Weder die Rundfunkgebühren für den PC noch die 7-fach-Abzocke gegen das Sonnenstudio sind Kopfgeburten der GEZ.
Es hat daher wenig Sinn, immer auf der Institution GEZ herumzuhacken - wenn es bei einem derart unsympathischen Laden auch verlockend erscheint - schuld sind vielmehr unsere unfähigen und ahnungsbefreiten Politiker.
CU
Olaf
per Schalter einschaltbaren Radios.
Anzahl der Betten = Anzahl der zu bezahlen den Radios
Was soll ich sagen, Ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet und habe seit dem keine Probleme mehr mit der GEZ. das letzte mal habe ich 2005 von denen gehört.
TL