Mitte März soll oder besser wird das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität verschärft.
Darunter fällt u.a. die Verwendung von Hackertools etc.
Fallen die Rootkits der Firma Son. und der BKA Trojaner auch darunter oder wird es dafür Ausnahmeregelungen geben ????
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Ich denke, das wird sinngemäß auf das Thema gute Scharfschützen böse Scharfschützen hinauslaufen - der Effekt ist für den Betroffenen gleich - er ist tot. Vielleicht hilft punktuell eine schußsichere Weste -Härtung eines nicht Windows-systems.
http://www.pc-magazin.de/common/nws/einemeldung.php?id=50334
Der BGH hatte ein Einsehen.