Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html
Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.
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Die haben doch wirklich den Arsch offen. Das wird ja die Abmahnfraktion freuen, gibt's gleich wieder ein paar Tausender ohne Gegenleistung zu verdienen.
Nun ja, also nur einmal pro Artikelbeschreibung erwähnen, keine AGB rein (muß ja auch nicht sein, bis auf wenige Ausnahmen ist ohnehin alles rechtlich irgendwie nicht statthaft, also überläßt man gleich komplett alles dem Gesetzgeber) und hoffen, daß das dann als einzelvertragliche Regelung durchgeht.
Richter müßte man sein. Den ganzen Tag auf irgendwelchen Stühlen mit extraweicher Furzmulde rumsitzen, in höheren Positionen auch sehr merkwürdige Gewänder tragen (wird nur noch von den Briten mit ihren Perücken übertroffen), Urteile erlassen, die ohnehin bei jedem Gericht bei gleicher Ausgangssituation anders aussehen und daher wohl nicht mit Blick auf die Gesetze erlassen werden, sondern stattdessen per Würfelspiel oder wie bei der Ziehung der Lottozahlen ermittelt werden. Und für diese Fehlleistungen gibt's dann noch jeden Monat einen fetten Haufen Kohle auf's Konto.
Die müssen wohl eine Betriebsfeier gehabt haben, bei der reichlich Allehol geflossen ist, anders sind diese Urteile nicht erklärbar: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92345
Wenn du den Gewährleistungsausschluss pro Artikelbeschreibung genau einmal erwähnst, dann hast du bei mehreren Artikeln auch mehrere Erwähnungen - also sind es dann AGBs, also handelst du von nun an gewerblich.
Aber das ist ja auch alles vollkommen gleichgültig. Laut Bundesgerichtshof kannst du ja machen was du willst - verkaufen ist immer gewerblich, nur kaufen ist privat.
CU
Olaf
Das muß ich erstmal aus weiteren Kommentaren zu dem Urteil herauslesen. Im schlimmsten Fall hast du ja recht, aber aus dem einen Artikel kann man das noch nicht mit Gewißheit ablesen. Ich gehe aber auch von gewerblichen Verkäufen aus, ich verkaufe privat nichts mehr bei eBay, die können mich mal kreuzweise, mit derartigen Fehlurteilen umso mehr.
Es ist einfach nur zum kotzen, daß man als Gewerbetreibender nicht einfach eine brauchbare Geschäftsidee haben darf, diese zur Zufriedenheit der Kunden ausführt, selbst dabei noch etwas Geld verdient, sondern stattdessen die kümmerlichen Erträge dem eigenen Rechtsanwalt oder der Gegenseite bei Abmahnungen in den Arsch stecken muß.
Ich frage mich, auf welcher gesetzlichen Grundlage die eigentlich ihre Urteile fällen. Gestern darfst du doch die Gewährleistung ausschließen oder - je nach Ausgangssituation - auf ein Jahr begrenzen, heute mußt du auf einmal 24 Monate leisten (wenn deine Interpretation richtig ist), meinst du es aber zu gut und bietest als Händler eine "lebenslange" Garantie, was ja eigentlich das Nonplusultra wäre und nur eine - deutliche - Verbesserung, bist du auch am Arsch, dann wirst du nämlich auch erfolgreich abgemahnt und verlierst im Zweifel den Prozess. Das hat's nämlich auch schon gegeben.
Was muß man wohl unternehmen, um einen (oder mehrere) Richter auf ihren Geisteszustand hin untersuchen zu lassen? Ich habe nämlich meine Zweifel, ob solche Urteile im Vollbesitz geistiger Fähigkeiten überhaupt denkbar sind.
Gruß
Jürgen
> dem einen Artikel kann man das noch nicht mit Gewißheit ablesen.
Nö, aber darum geht es auch nicht. Ich möchte doch nicht nur einmal im Leben etwas via ebay zum Verkauf anbieten, sondern öfter. Und wenn ich dreimal nacheinander die Gewährleistung ausschließe, dann sind das plötzlich AGBs und ich werde behandelt wie ein Gewerblicher.
> daß man als Gewerbetreibender nicht einfach eine brauchbare Geschäftsidee haben darf,
> diese zur Zufriedenheit der Kunden ausführt, selbst dabei noch etwas Geld verdient, sondern
> stattdessen die kümmerlichen Erträge dem eigenen Rechtsanwalt oder der Gegenseite bei
> Abmahnungen in den Arsch stecken muß.
Damit hast du prinzipiell zwar recht, aber ehrlich gesagt sehe ich den Bezug zum Thema nicht. Solche Urteile betreffen doch nur Privatleute! Als Gewerbetreibender kannst du die Gewährleistung sowieso nicht ausschließen, d.h. wenn du gewerblich verkaufst, können dir diese Art der Rechtsprechung vollkommen wurscht sein.
CU
Olaf
Zitat TecChannel:
"Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 15.11.2006, Az. VIII ZR 3/06) sieht es nun aber so aus, dass Gewährleistungsverkürzungen und -ausschlüsse in Deutschland – auch von privaten Anbietern - unwirksam sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob die gebrauchte Ware auf Ebay gehandelt wird oder ein Autokauf oder ähnliches ist. Die Konsequenz aus diesem Urteil ist: Es gilt in jedem Fall die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe der Ware."
Mit anderen Worten: Es ist vollkommen wurscht, ob ich mich bei ebay als privater oder gewerblicher Verkäufer anmelde, ich werde immer wie ein gewerblicher behandelt. Fehlt ja nur noch, dass ich einen Gewerbeschein vorweisen muss, bevor ich einen vergilbten Schmöker von Privat an Privat verkaufen darf.
- nachträglich bearbeitet -
CU
Olaf
Genauso wenig wie das neue EU-Recht.
Urteil lesen
nachdenken
umsetzen
Betrifft nur Gewerbetreibende.
Oder schon mal einen Privaten mit AGB gesehen.
Ich nicht.
Weitere Informationen dazu im ebay SH-Forum.
Ich frage mich gerade, ob du mittlerweile deine Aussage (ich zitiere wörtlich aus deiner E-Mail vom 29.06.2006 an mich)
Schreib nicht immer son Blödsinn.
Zwei Jahre sind bei Neuwaren.
die du bis zuletzt verteidigt hast, obwohl dir etliche Informationsquellen genannt wurden, selbst in Frage stellst.
Falls ja, wäre es ja vielleicht mal an der Zeit, soviel Arsch in der Hose zu haben, und seinen Fehler und sein großkotziges Auftreten mal zuzugeben.
Falls nein, dann ist es auch OK, dann weiß man ja wenigstens, daß die Kommentare zum Gewährleistungsrecht ja gerade vom richtigen kommen. Oder hat dir Marianne (was war sie doch gleich, Witwe, deren Mann gerade im Kosovo ist, oder wie war das, so ganz habe ich mir das nicht gemerkt?) vielleicht ein wenig Nachhilfe gegeben?
Ich will hier gar keinen neuen Streit mir dir anfagen, du bist mir in etwa so egal wie das Ergebnis der letzten Bürgermeisterwahl im kleinsten Ort von Madagaskar, aber irgendwie passen deine Aussagen hinten und vorne nicht zusammen - was du erfahrungsgemäß jetzt wieder leugnen wirst, bei sowas versuchst du dich ja immer wie ein Aal herauszuwinden, trotz deiner obigen Kehrtwende um 180°.
Warum sollte denn ein Händler - ich zitiere wieder wörtlich, diesmal aus deinem obigen Posting - "nachdenken / umsetzen? Was soll er denn umsetzen, wenn zwei Jahre Gewährleistung nur bei Neuwaren gelten? (was zwar nicht stimmt, von dir allerdings zumindest im Sommer 2006 vehement so als einzig richtige Wahrheit verteidigt wurde).
Nee, mein lieber Herr Kolti, irgendwas passt hier nicht zusammen und wenn du jemals wieder überhaupt sowas wie einen Funken Respekt dir gegenüber erwarten möchtest, dann hab' gefälligst soviel Arsch in der Hose, endlich mal dein Gesülze vom letzten Jahr als Unfug zuzugeben. Aber eher wird der Papst heiraten, bevor das passiert.
dann wäre es sogar was Vernünftiges geworden.
So ist das leider sehr unsachlich und voll am Thema vorbei.
Liebe Grüße
Kolti
Also die Methode das übliche "bla, bla, bla".
Was anderes habe ich auch nicht erwartet. Ich war halt nur mal neugierig, ob du noch Mann genug bist, deine Irrtümer irgendwann mal einzugestehen. Das Ergebnis überrascht mich halt nicht.
Nun, Thema beendet, gehen wir uns am besten weiterhin aus dem Weg.
Stänkern und Zwietracht streuen reicht ja völlig aus.
Ich bin leider keinem Druckerexperten mit Jurastudium gewachsen.
Also, was solls.
So lasse ich es lieber.
;O)
Mache ich von Zeit zu Zeit ganz gerne, stimmt schon, wenngleich hier nicht. Ich hätte eigentlich nur mal deine Erklärung dazu gehört, warum du gestern (im übertragenen Sinne gemeint, eigentlich ist es rund 53 Wochen her) dein Hüh verteidigt hast, jetzt jedoch scheinbar zu der Erkenntnis gelangt bist, daß Hott wohl doch eher stimmt.
Aber lass gut sein, lass uns nicht streiten, wir langweilen nur die Mitleser und außerdem finde ich dein Krankheitsbild viel zu interessant.
Schönes Restwochenende noch.
Tja, Du kannst ja nicht anders.
Allerdings ist nur die Frage, wer denn krank ist.
Wenn Du der Ansicht bist, daß die Mitleser sich langweilen, dann bist Du sicherlich auf dem Holzweg.
Was anderes hat man hier auf Nickles kaum noch, als solche Diskussionen.
Falls Du Dich erinnerst, ich habe schon einmal hier öffentlich Rede und Antwort gestanden.
Olaf19 wollte vieles wissen. Ich hatte aber gleich eingangs schon darauf hingewiesen, daß das ein Fehler war.
Es gibt nichts Schöneres, als Sätze und Satzteile aus dem Gefüge zu reißen und dann zu verwerten.
Das machen die in den öffentlichen Medien auch so.
Selbstverständlich steht es Dir frei, mich privat anzuschreiben.
Dann kann man deine Probleme vielleicht klären.
Wie ich bis zum nächsten runden Geburtstag (Euro-)Millionär werde? Nee, das nehme ich dir nicht ab, daß das mit einer Nachricht an dich zu schaffen wäre. So spendabel schätze ich dich nicht ein, sorry.
Außerdem solltest du Marianne nicht vernachlässigen, da will ich mich einfach nicht dazwischendrängen, da käme ich mir ja vor wie das sprichwörtliche fünfte Rad am Wagen.
Klauseln wie „Keine Gewährleistung oder Garantie“ [...] werden zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn sie vom Verkäufer häufiger verwendet werden. Das gilt auch für private Anbieter. Wenn sie beispielsweise bei Verkäufen auf Ebay eine gleichlautende entsprechende Klausel mehrfach verwenden (zwei- bis dreimal reicht schon aus), wird diese Klausel als AGB angesehen.
Weiterer Kommentar überflüssig...
HTH
Olaf
EDIT: anscheinend doch nicht überflüssig - siehe 'hundertneunundneunzig' inkl. meiner Antwort mit den Links :-(
Hallo,
im besagten Urteil geht es um ein Hengstfohlen mit angeborenem Herzfehler. Laut Urteilsbegründung können Gewährleistungsansprüche "soweit sie auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind" nicht ausgeschlossen werden. Außerdem folgte das Gericht im vorliegenden Fall nicht der Auffassung, das Fohlen als "gebrauchte Sache" anzusehen, da es noch nie als Reittier gebraucht worden war.
Es ist also hier über einen ganz speziellen Fall geurteilt worden, der sich nicht eins zu eins auf jeden bei ebay gehandelten Artikel anwenden läßt.
Nirgends wird behauptet, daß Gewährleistung prinzipiell nicht per AGB ausgeschlossen werden können.
Den Konsequenzen aus dem Urteil, die bei tecchannel gezogen werden, kann ich daher nicht folgen. Für mich sieht das entweder nach schlampig recherchiert oder Sensationsmache aus.
Gruß
hu-
Das meinte ich damit, daß ich erstmal weitere Kommentare zu dem Urteil abwarten will bzw. werde. Da andererseits ein befreundeter Händlerkollege vor rund einem Jahr etwa 3.500,- losgeworden ist, weil er in seinen Angeboten noch 14 Tage Rücktrittsrecht eingeräumt hat, manche (manche, nicht alle!) Landgerichte jedoch 1 Monat für notwendig halten (man sieht, wie uneinheitlich die Rechtssprechung ist) und er es nach einer Abmahnung auf einen Prozeß hat ankommen lassen, den er prompt verloren hat, seitdem bin ich da vorsichtig. Etliche Verkäufer haben ja im Falle eines Falles nichts anderes zu tun, als schnellstens ihre eigenen Angebote auf die neuen Gegebenheiten anzupassen und ihre Konkurrenz erstmal mit Abmahnungen zu überziehen.
Zum kotzen ist das, dann lieber einmal zu viel Vorsicht walten lassen, als sich hinterher dumm und dusselig zu bezahlen.
Gruß
Jürgen
...du scheinst recht zu haben:
Kanzlei Küstner, von Manteuffel und Wurdack
http://www.answer24.de/article/BGH_Abgrenzung_zwischen_neuen_und_gebrauchten_Tieren-123.htm
...und noch mehr Stoff zum Thema.
Ich habe mir jetzt zwar nicht den ganzen Sermon durchgelesen - da wird man ja irre im Kopf - aber die Schlussfolgerungen von TecChannel kann auch ich bislang(!) nirgends herauslesen. Zumindest keine De-facto-Abschaffung von Privatverkäufen, wie er sich bei tecChannel andeutet, zumal der vor diesem Gericht behandelte Fall ein sehr spezieller sein dürfte.
Mein eines Posting weiter oben habe ich nachträglich bearbeitet :-(
THX
Olaf
P.S. wenn ich im Zusammenhang mit Tieren Begriffe wie "neu" oder "gebraucht" lese, wird mir speiübel...
Ich habe die tecchannel-Meldung für seriös gehalten...aber langsam kommen mir Zweifel. Mir fällt gleich nochmal der Journalistenspruch ein: Die Kenntnis des Fachjournalisten ist weit wie das Meer und tief wie eine Pfütze. Ist ne Anspielung auf die Rationalisierungen in den Redaktionen. Ein Redakteur muss immer mehr Fachbereiche abdecken und natürlich wird personell ausgedünnt, der Materialausstoß soll aber zumindest gleich bleiben.
Eine Ausdeutung des Urteils - allerdings für gewerbliche Händler - findet sich hier:
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/243112/index1.html