Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.
Link: Golem.de. (funktioniert jetzt!)
Gruß
K.-H.
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Bitte nach "Emule Bittorent Usenet" verschieben. Ordnung muss sein! Auch beim King.
Ich denke nicht das es da richtig war/wäre/ist. Es handelt sich doch eher um Klatsch und Tratsch bzw um News.
mfg
chris
Ich denke, es geht nicht - oder weniger - um Filesharing, sondern darum dass der Musikindustrie mal klargemacht wird oder wurde, wo ihre Grenzen sind. Deshalb ist der Thread meiner Meinung nach hier besser aufgehoben, als auf dem Mulibrett. Als alternatives Brett könnte ich mir das "Datenschutzbrett" vorstellen.
Es geht also um das Urteil an sich und dass es noch deutsche Gerichte bzw. Richter gibt, welche sich nicht vor den Karren der MI spannen lassen. Es sind ja schon genug andere unverständliche Urteile gefällt worden, somit ist dieses Urteil mal eine erfreuliche Ausnahme.
Gruß
K.-H.
Da waren die "Heises" wohl etwas schneller, als die "Golems" :-)
Hatte ich nicht gelesen. Na sowas....
Gruß
K.-H.
> Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
Das zumindest dürfte den musikalischen Qualitäten eines Großteils dessen, was geshared wird, schon ziemlich nahe kommen *g*...
CU
Olaf
Nix
CU
Olaf