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Big Brother is watching you !?

Franz.Branntwein / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Ja Hallo erstmal, wir werden ja seit anfang des jahres durch das gesegnete Datenspeicherungsgesetz beglückt, wir bösen. Nun gibt es ja seit 2006 vom BGH vom 26.10- 2006 ein Urteil, wobei Flatrate Kunden far keine Daten gespeichert werden dürfen. Wie ist nun die Rechtslage zum neuen Gestz, weiss das jemand?
Viele Grüsse

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Andreas42 Franz.Branntwein „Big Brother is watching you !?“
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Hi!

AFAIK ist schon damals (2006) gesagt worden, dass dieses Urteil hinfällig wird, wenn die Vorratsdatenmassenhaltung legalisiert wird.

-> http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
Da gab's aber offenbar auch noch ein Nachspiel (T-Online ist gegen dieses Urteil vorgegangen).

-> http://www.heise.de/newsticker/meldung/71999/

Sorry, gerade erst registriert, dass sich diese Artikel auf das Urteil beziehen, die vor dem Gang zum BGH standen.
Das könnte in der Tat interessant werden, eine Beschwerde st ja angestrebt oder läuft schon(?)...

-> http://www.zeit.de/online/2007/52/vorratsspeicherung

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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BassdoxXx Andreas42 „Hi! AFAIK ist schon damals 2006 gesagt worden, dass dieses Urteil hinfällig...“
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naja das Datenspeicherungsgesetz ist nicht erst seit diesem Jahr, also die loggs von den IP's (nur telfon und so) das ist schon ziemlich lange so dass logs beim Anbieter gespeichert werden MUSSTEN, allerdings nur für 3 Monate das wurde jetzt auf 6 Monate erweitert ^^ Aber aus welchem Grund sollen den Flatratekunden nicht überwacht werden ? das ergibt keinen Sinn^^

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Franz.Branntwein BassdoxXx „naja das Datenspeicherungsgesetz ist nicht erst seit diesem Jahr, also die loggs...“
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Dafür zahle ich ja eine Flatrate Summe,um ungeachtet meiner Aktivitaeten das Internet pauschal nutzen zu können.Da ich pauschal abrechne(ob ich das Internet nutze oder nicht) fällt ein Betrag an, der immer gleich bleibt, also muss auch nichts gespeichert werden aus Abrechnungsgründen. (Urteil vom BGH vom 26.10.2006 AKZ III 40/06 ZR. Solange der Pächter seine "Pacht" bekommt, ist es ihm doch wurscht, ob ich fünfmal oder zehnmal in der Woche die Hecken schneide etc grüsse Franz B.

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