Hallo zusammen!
Damit MacOS X auf dem System läuft, setzt Psystar auf ausgewählte Hardware, gepatchte Kernel-Extensions (".kext") und den EFI-Emulator vom Hacker Netkas ("PC EFI V8") - der Kernel selbst ist wie beim Pate gestandenen OSx86-Projekt nicht modifiziert.
http://www.golem.de/0804/58993.html
Na die sind aber ganz schön mutig :-o
Bin gespannt darauf, wie Apple auf diese Provikation reagiert...
CU
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Auf der Herstellerseite ist die Kiste bereits wieder verschwunden bzw. wurde in "Open Computer" unbenannt.
Allerdings werden sie auch wegen dem installierten MacOS Probleme bekommen, da man dies ja nur mit von Apple "zertifizierter" Hardware, sprich mit den teuren Apple-Mühlen benutzen darf. Wird also noch lustig das Ganze... ;-)
...ist das alles sogar verständlich - die Absatz an Macs würde ganz erheblich zurückgehen, wenn man deren OS an jeder x86-Kiste installieren könnte. Ich muss ganz ehrlich gestehen: Auch wenn ich vor 3 Jahren so richtig scharf auf einen PowerMacintosh G5 war - hätte ich die Möglichkeit gehabt, Mac OS X zunächst auf meinem PC zu testen, ich wäre evtl. noch heute mit dem PC dabei, obwohl dann eine fette Aufrüstung fällig gewesen wäre (Venice-Athlon war damals sehr angesagt!).
Irgendwie bleibt aber ein fader Nachgeschmack. Wenn jemand eine Mac-OS-X-Lizenz käuflich erwirbt, was geht es dann den Hersteller an, was er damit macht? Irgendwie ist das doch faul. Man stelle sich dieses Prinzip nur einmal auf andere Verbrauchsgüter übertragen vor: Du kaufst einen Kühlschrank von Bosch, und die Firma Bosch schreibt dir Regln vor, nach denen du ihn befüllen darfst.
Und jetzt soll mir keiner kommen mit "aber einen Kühlschrank kann man ja auch nicht einfach kopieren". Raubkopien sind hier gar nicht das Thema, außerdem sind die per Gesetz verboten. Eines "Software-Nutzungs-Lizenzvertrages" bedarf es dafür überhaupt nicht. Nun ja - wegen all dieser Überlegungen und Widersprüche sind diese "EULA"s rechtlich ja auch nicht unumstritten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
In den meisten Fällen stellt eine EULA keinen wirksamen Vertrag dar, da der Nutzer niemals seinerseits das Angebot des Softwareherstellers auf Abschluss der Vereinbarung annimmt. Somit ist der Benutzer nicht an die Einhaltung der Bedingungen gebunden. So ist das!!
CU
Olaf
Rechner des US-amerikanischen Unternehmens Psystar heißen künftig nicht mehr "OpenMac", sondern "Open Computer". Ob der Name aus markenrechtlichen Gründen geändert wurde, ist zwar unklar, scheint aber durchaus plausibel. Der Online-Shop des Herstellers ist derzeit nicht zu erreichen, hinter den Kulissen scheint es zu brodeln. Psystar gibt als Erklärung für den verriegelten Shop an, man könne derzeit keine Kreditkarten-Transaktionen abwickeln.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/OpenMacs-heissen-jetzt-Open-Computers--/meldung/106596
MfG
Liberté
;~)
...schwerwiegender für Apple wäre es, wenn die Mac-Verkäufe einbrächen, weil viele Kaufinteressenten auf den OpenMac / OpenComputer umschwenken. Nur was dem Umsatz wehtut, tut einem Unternehmen richtig weh.
In den Neunzigern hatte Apple einige Lizenzen an Dritthersteller zur Produktion von Billig-Macs vergeben - und schon nach kurzer Zeit widerrufen. Die Konkurrenz war einfach zu stark.
CU
Olaf
http://www.macnews.de/news/107805
auch sehr schön
http://www.mac-essentials.de/index.php/mac/article/19641/
Wenn jemand eine Mac-OS-X-Lizenz käuflich erwirbt, was geht es dann den Hersteller an, was er damit macht? Irgendwie ist das doch faul. Man stelle sich dieses Prinzip nur einmal auf andere Verbrauchsgüter übertragen vor: Du kaufst einen Kühlschrank von Bosch
Bla Bla
Als ob man eine Softwarelizenz mit einem Kühlschrank vergleichen könnte.
mfg
chris
Nachtrag zur der Info:
http://www.tomshardware.com/news/psystar-openmac-apple,5205.html
Gruesse
Sascha