Schäuble schneller als der Schall.
Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden will auch Anwälte, Abgeordnete und Pfarrer abhören lassen.
http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_98/09/07a.htm
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Warum sollten Deiner Meinung nach für Anwälte, Abgeordnete und Pfarrer besondere Regelungen gelten?
...für all diese Berufe gelten jetzt schon(!) besondere Regelungen. Ärzte fehlen noch in der Aufzählung. Zusammen mit den Anwälten und Pfarrern unterliegen sie der Schweigepflicht, haben also einen hohen Vertrauenswürdigkeitsstatus bei ihrer Klientel. Da macht es sich nicht gerade gut, wenn die auch noch abgehört werden... Abgeordnete unterliegen zwar afaik keiner Schweigepflicht, genießen aber besondere Rechte wie Immunität und Indemnität. So jemanden abzuhören, ist eigentlich ein Widerspruch in sich.
Übrigens, mal was Lustiges... als ich eben in den RSS-Feeds nur(!) die Überschrift las: "Nun dreht er ganz ab." - da habe ich mich gefragt: Was hat der Schäuble denn nun schon wieder ausgeheckt? *g*
CU
Olaf
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, hat das mit der Schweigepflicht nichts zu tun. Warum sollte für einen Pfarrer, wenn er zum Bespiel in einer kriminellen Vereinigung (ich meine jetzt nicht die Kirche) tätig ist, nicht der gleichen Strafverfolgung ausgesetz sein, wie zum Beispiel ein Journalist. Es geht ja um Dinge die ihn betreffen, und nicht um evtl ihm anvertraute Beichtgeheimnisse.
...nur bezweifle ich, dass man all diese Dinge in der Praxis fein säuberlich voneinander trennen kann. Das Prozedere müsste dann eher sein: Der Pfarrer verliert seine Stellung, weil die Tätigkeit in einer kriminellen Vereinigung nicht mit den Zielen der Kirche vereinbar ist - ganz abgesehen davon, dass er sich damit eh strafbar macht, auch wenn er Pfarrer ist. Wenn er nicht mehr als als solcher tätig ist, könnte er u.U. auch abgehört werden, vorher nicht.
CU
Olaf
Hallo,
geht es Euch manchmal auch so?
Ich bekomme Argumente, wie
- ich habe nichts zu verheimlichen
- warum sollten nicht alle gleich abgehört werden (auch Ärzte, Seelsorger, Pfarrer, Journalisten, Abgeordnete, Anwälte, Richter)
- ich will, dass man die Terroristen kriegt.
Und jedesmal spüre ich, wie mir die guten Argumente fehlen, die genauso kurz sind.
Meine Argumente sind dagegen fast philosophische Vorträge über Demokratie, generalisierter Verdacht, Effektivität bisheriger Abhörmethoden, alternative Datenspeicherung durch Quick-Freeze-Verfahren, jetziges Bestehen präventiv-polizeilicher Telekommunikationsüberwachung, Verquickung von Behörden und Machtkonzentration.
Es ist einfach so, dass jede Partei viel einfacher strengere Überwachung der Bevölkerung zum Schutz der Bevölkerung fordern kann, als dass eine Partei mehr Freiheit und Demokratie fordern und begründen kann.
Ich will auch Totschlag-Argumente haben.
Ich bin nicht dafür, daß jeder abgehört wird, genau genommen bin ich dafür, daß niemand abgehört wird. Ich verstehe allerdings nicht, warum ausgerechnet für Anwälte, Pfarrer und Rechtsanwälte Sonderregelungen gelten sollten, bzw. wollte Proseccos Meinung dazu hören, da er ja den Thread gestartet hat.
@Olaf: Deine Argumentation kann ich schon nachvollziehen, aber eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht. Diese Gruppen besitzen ein "Zeugnissverweigerungsrecht". Ob daraus dann auch ein Abhörverbot folgt (Schäuble, bzw, die Juristen des Innenministeriums meinen Nein) müsste dann mal von einem Gericht geklärt werden.
Hallo Meister, ich wollt Dich gar nicht angreifen oder Dir etwas unterstellen. Ich finde Deine Frage gut und berechtigt.
Es ist wirklich nur ein Problem von mir, dass ich es schwierig finde, auf obige Argumente knackig zu antworten.
Schönen Gruß.
Es geht doch darum (nach Aussage von z.B. Herrn Schäuble) unsere "freiheitlich-demokratische Grundordnung" zu schützen und zu verteidigen. Wenn dieses aber dazu führt, daß die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" immer mehr eingeschränkt und verwässert wird, gibt es bald nichts mehr zu verteidigen.
Ein deutliches Beispiel: Wir verurteilen an Terroristen, daß sie zur Durchsetzung ihrer Ziele den Tod unschuldiger Menschen bewußt in Kauf nehmen. Wenn wir nun (wie gefordert) den Abschuss einer Passagiermaschine, in der sich auch Terroristen befinden, erlauben, und damit den Tod unschuldiger Menschen zur Durchsetzung unsere Ziele in Kauf nehmen, haben wir uns in der Moral der der Terroristen nicht gefährlich weit angenähert?
mfg maestro
Danke. Das ist gut!
Was es jedoch gibt ist das "geschützte Gespräch", nämlich Gespräche zwischen Arzt und Patient, Anwalt und Mandant, Seelsorger und Beichtendem oder Psychiater und Patient. Diese Gespräche dürfen nach heutigem geltendem Recht nicht abgehört werden, was jedoch, wie Du richtig erwähnst, nicht bedeutet, dass Anwälte, Ärtze, Psychiater oder Priester generell nicht abgehört werden dürften...
Aber laut Vorhaben Schäubles sollen eben auch jene "geschützten Gespräche" nicht mehr von einem Abhören ausgenommen werden. Dies dürfte einen ziemlich einfach wie pragmatischen Hintergrund haben: Einer der Haupt-Kritikpunkte an den technischen Überwachungsbefugnissen im neuen BKA-Gesetz (Stichwort Online-Durchsuchung, Voratsdatenspeicherung) ist der Umstand, dass Mitglieder der geschützten Berufsgruppen nicht zuverlässig von der Überwachung ausgenommen werden können... für Schäuble folgt dann wohl zwingend dass man dann eben diese geschützten Bereiche Abschaffen muss.