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Streit um Second-Hand-Lizenzen eskaliert

libertè / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Nach einem Verfahren am Münchner Landgericht behauptet Softwarehändler Usedsoft, dass auch aus Volumenverträgen von Microsoft einzelne Softwarelizenzen weiter verkauft werden dürfen. Microsoft erwirkte im Gegenzug eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft: Der Second-Hand-Händler darf demnach nicht mehr damit werben, dass der Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe.
mehr gibts hier:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/compliance_recht/1863779/?NLC-Newsletter&nlid=1863779%20Wochenr%C3%BCckblick


FYI
Liberté
;~)

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Olaf19 libertè „Streit um Second-Hand-Lizenzen eskaliert“
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...aber das "Herausklauben" einzelner Lizenzen aus einer Corporate Edition läuft auch meinem Rechtsempfinden zuwider, denn so ist die Corporate ja nicht gedacht. Auch wenn in anderen Lebensbereichen solche Dinge vorkommen mögen, z.B. dass Mitarbeiter großer Handelsunternehmen per Personalkauf Sachen sehr günstig einkaufen und an Freunde und Bekannte weitergeben, die sonst nicht zu diesem vergünstigten Einkauf berechtigt wären. Aber auch das wird ja nur in begrenztem Umfang von den Unternehmen toleriert.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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SmallAl Olaf19 „Zwar bin ich kein absoluter Rechtsexperte...“
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Mein Rechtsempfinden gegenüber Softwarelizenzen ist eh etwas schwierig.

Ich finde Eigentum an einer Sache berechtigt zur Weitergabe/Weiterveräußerung auch in Teilen - somit auch Einzellizenzen aus einer Corporate.
Aber bleibt die Frage habe ich denn Eigentum erworben ? Oder ledeglich das Nutzungsrecht in z.Bsp. einer Firma (= Lizenz ?) - denn dann kann ich natürlich dieses Recht nicht veräußern - es sei denn es bliebe in der Firma, was wiederum natürlich Sinnfrei wäre.

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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Olaf19 SmallAl „Second-Hand ...“
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Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel "EULA" in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA, besonders die dort geäußerte Kritik an den Lizenzverträgen. Letztlich ist es so, dass man als Kunde ein Softwarepaket im Laden oder Versandhandel genau so kauft wie einen Fernseher oder einen Kühlschrank. Erst wenn man das Paket öffnet, wird man schriftlich belehrt, dass man angeblich nicht nur einen Kaufvertrag mit dem Händler, sondern darüber hinaus einen Nutzungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Der Begriff der "Vertragsfreiheit" ist aber keine Einbahnstraße - er beinhaltet eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den vertragschließenden Parteien und nicht, dass die eine Seite der anderen einen ungewollten Vertrag aufzwingt. Die im Wiki-Artikel geäußerte Kritik ist daher m.E. berechtigt.

Die Frage nach dem Eigentum im Allgemeinen(!) ist eigentlich recht einfach zu beantworten: Man kann keine "Software" kaufen - diese bleibt geistiges Eigentum des Herstellers - sondern nur ein "Softwarepaket", mit Datenträgern, Dokumentation und Verpackung. Dieses ist dann sehr wohl das Eigentum des Käufers, er kann es verkaufen wann und an wen er will.

In wie weit ein "Auseinanderreißen" der Bestandteile eines Softwarepaketes das Urheberrecht verletzt, wäre eine Frage an einen Juristen. Datenträger, Dokumentation und leeren Originalkarton separat zu verkaufen, dürfte kein Problem darstellen - aber das sind ja auch materielle, greifbare Bestandteile. Bei einer Corporate-Lizenze einzelne Lizenzen aus dem Paket herauszurupfen hat schon wieder eine andere Qualität... IMHO ein Grenzfall und eine schwierige Frage.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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trilliput SmallAl „Second-Hand ...“
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Naja, das Nutzungsrecht hat zuerst einmal die Firma, und die Mitarbeiter vertreten die Firma und ahben erstmal keinerlei Nutzungsrecht als einzelne Personen.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das Nutzungsrecht, das unter bestimmten bedingungen erhalten wurde, nur unter diesen weitergegeben werden darf.

Eine Softwareschachten aus der Softwarepyramide darf sich also jeder kaufen und dann auch wohl wieder verkaufen.

Aber wenn eine Firma eine 2000er Lizenz kauft, die zu dem Preis nur ab 1000 Kopien angeboten wird, dann dürfte man eben keine 500 weiterverkaufen, und auch keine 1500, weil man selber weniger als Tausend haben würde, dafür aber 1000 verkaufen und 1000 behalten. So würde ich das gerne als Richter durchsetzen.

Übrigens, Eigentum kann auch mit Rechtsbeschränkungen verknüpft sein. Waffenlieferungen dürfen oft auch nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden, zumindest solange man Freundund Partner bleiben will ;)

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