Hallo zusammen!
An und für sich ist es ja die freie Entscheidung der PC-Anbieter, ob sie ihre Rechner mit einem Betriebssystem bundlen wollen oder nicht, genau so wie es meine freie Entscheidung als Käufer ist, von einem solchen Gesamtpaket Abstand zu nehmen und mir lieber einen Rechner selber zu bauen oder bauen zu lassen.
Wenn aber die Lizenzbestimmungen von Microsoft ausdrücklich(!) eine Rückerstattung des Differenzbetrages für das gebundlete Betriebssystem vorsehen, dann ist es eigentlich ein Unding, dass man den Hersteller erst vor Gericht zerren muss, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt:
http://www.golem.de/0805/59791.html
Nun ja - ein paar Franzosen haben es gemacht. Ich weiß allerdings nicht, ob die Bestimmungen dort die gleichen sind wie bei uns.
CU
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Ja die flotten Franzosen waren mal wieder schneller und lassen es sich nicht gefallen wenn eine Zusicherung nicht eingehalten wird.
Der Spruch -- die flotten Franzosen
stammt von einem Hersteller von hochwertigen geflochtenen Keflarmembanen füt hifi Lautspecher.
Auch dort waren sie wohl schneller, bei uns gabs sowas erst jahre später.
Aber zum Thema, es ist wirklich ein Unding für die Einhaltung selbst der winzigsten Dinge und Zusagen
vor Gericht gehen zu müssen.
Stimmt, die Franzosen sind für ihr "demokratisches" Tun bekannt: http://de.wikipedia.org/wiki/Rainbow_Warrior#Versenkung_der_Rainbow_Warrior
Das hat ja nun nicht ansatzweise etwas mit dem Thema zu tun.
Oder waren es "Agenten des französischen Auslands-Nachrichtendienstes (DGSE)", die die lizenzrechtlich zugesicherte mögliche Entbundelung von Rechnern und Windowssystemen durchgesetzt haben?
Man kann Kritikpunkte aber auch gewaltsam an den Haaren herbeiziehen...
HTH
Olaf
Sorry, ich dachte das Thema war "Vive la France".
Ja das könnte man anhand der Überschrift annehmen, dem ist aber nicht so. *rofl* Mach dir nix draus ;-)
mfg
chris
...dann machen wir aus der Überschrift eben: Vive les Verbraucherschützers de France (da ich leider nicht weiß, wie das auf Französisch heißt - protecteurs des consumeurs? *g*).
Cheers
Olaf
Anbetrachts des Wirtschaftsraumes EU sollte es doch so sein ;)
...ob deswegen ein Softwarehersteller nicht trotzdem die Möglichkeit hätte, von Land zu Land etwas andere Lizenzbedingungen zu erlassen, um diese dem jeweiligen nationalen Recht anzupassen. Oder ist es wirklich die EU, die den rechtlichen Rahmen für die Lizenzierung von Software vorgibt?
Ich kenne es so: Die EU gibt lediglich "Richtlinien" vor, die dann erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Prominentes Beispiel: Die Geschichte mit der Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Sachen von privat, eingeflossen in das BGB seit 1.1.2002 und prominent geworden durch die unsäglich bescheuerten Wortverrenkungn in ebay Auktionen ("Nach neuem EU-Recht bin ich verpflichtet, die Garantie auszuschließen" *LOL*).
CU
Olaf
wie war dem ... ?
liberte, egalite, fefferminztee
Heißt ein Rechner in Frankreich nicht schnöde PC oder Computer, sondern "le directeur" ?
Das hat doch was -- meine Rechner würden gaube ich alle rot werden vor Verlegenheit bei der Bezeichnung ;-)
...und die Programme darauf sind die "Logiciels" ;-)
Salut!
Olaf