Ich will nur noch mal daruf hinweisen. Die jüngeren Jahrgänge wissen dies, aber die älteren eben z.T. noch nicht.
Wer in den 90er-Jahren ein schnurloses Telefon gekauft hat und dieses immer noch benutzt, muss sich unter Umständen spätestens am 31.12.2008 von diesem Gerät trennen: Ab Januar 2009 ist der Betrieb von analogen Funktelefonen der Klassen „CT1+“ und „CT2“ verboten.
Ich geb zu es ist ein eher theorethisches Problem, nur wer weiß ob sein Telephon nicht eben abstrahlt, weil defekt.
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Kleines Addon an Rande *g* - die Computerbild hat im entsprechenden Artikel zu dieser Thematik eine Auflistung von Geräten, die von diesem Verbot definitv betroffen sind: http://www.computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Handy-Alte-Funktelefone-Betrieb-ab-2009-verboten-2886995.html
BG,
Bergi2002
Telefonieren mit einem Handy ist beim Autofahren auch verboten.
Wer hält sich dran?
Viel schlimmer ist, daß die DECT-Telefone nicht abhörsicher sind, weil die Verschlüsselung nicht eingebaut oder aktiviert ist.
Ich weiß gar nicht, was Schäuble da für einen Aufstand macht.
Ist alles einfach.
Hallo,
Wer hält sich dran?
Es ist tatsächlich so, wie neanderix schreibt: sollte es da zu Störungen kommen und diese bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden wird diese in jedem Fall aktiv werden -- und dann wird es für den Störer richtig teuer
Also nicht so locker sehen wie das handy-Verbot am Steuer oder das "Blink-Gebot" beim Abbiegen - scheint auch kein "pig" mehr zu interessieren ;-)
Gruß
Frank
Das ist so nur formal richtig.
An anderer Stelle las ich von einem Kommentar der entsprechenden Bundesstelle, in welchem es sinngemäß hieß:
"wir verbieten CT1+ und CT2 Telefone, die Nutzung solcher kontrollieren wir aber nicht weil wir es kapazitiv nicht können und wollen das auch nicht."
Interessanter dürfte das Verbot für den Handel mit solchen Telefonen sein, Verbraucher jedoch dürfte es weniger interessieren.
Vorsicht:
die bisher von den CT1/CT1+/CT2 Telefonen genutzten Frequenzbereiche wurden neuen Anwendungen zugeordnet, unter anderem dem Mobilfunk.
Und sollte es da zu Störungen kommen und diese bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden wird diese in jedem Fall aktiv werden -- und dann wird es für den Störer richtig teuer, denn der muss erstens den Einsatz der Funkmessfahrzeuge bezahlen und zweitens erwartet ihn ein Bußgeld in IIRC bis zu 4 stelliger Höhe
Volker
1. Strahlen die Dinger nur, wenn man telefoniert. Es müßte also jemand gerade mit einem Handy neben meinem Haus stehen und gestört werden.
Was macht der? Mist Funkloch und geht 100 m weiter und ist außerhalb meines Telefonsendebereichs.
Also toller Zufall.
2. Wird vermutet, daß mein Telefon stört, dann muß ein Meßwagen dann auch tatsächlich zur der Zeiz da sein. Wieder Zufall.
3. Telefon ist kaputt und sendet dauernd. Ob man das eventuell selbst merken könnte?
Ich glaube, es wird viel zu viel Wind gemacht. Polizeifunk darf man auch nicht abhören.
3. Telefon ist kaputt und sendet dauernd. Ob man das eventuell selbst merken könnte?
Nein, aber dies ist nicht der Punkt. Stören die verbotenen Dinger jemand dann wird es teuer und dann zählen Deine Argumente vor dem Gericht überhaupt nichts.
Richtig, doch bis vor Gericht muss das ganze erstmal gehen und das wird nie der Fall sein, da man es in der Praxis einfach nicht nachhalten kann.
Und welbst wenn der Wagen erstmal da steht und was gemessen hat, ich möchte mal den Sachverständigen sehen, der vor Gericht aussagt, dass ein analoger Sender mit der Leistung ein GSM-Handy tatsächlich stört.
Wie soll das gehen? Für den Sendemast ist das Rauschen des CT1 wo hinderlich, wie für uns der Staub aud dem Gehweg. Selbst wenn wird von einer GSM-Verbindung am äußersten Rande einer Funkzelle reden: bevor das analoge Signal das digitale Downlink-Signal von der entfernten Basisstation unbrauchbar macht, ist das Handy mit der Sendeleistung für den Uplink längst am Ende.
Oder irre ich mich da etwa?
Erstens muss ich nur aufs Klo.
Und zweitens, wie wahrscheinlich ist es, dass
1.) ein schwachbrüstiges CT-phone eine GSM-VErbindung stört,
2.) dies bemerkt,
3.) erkannt und
4.) angezeigt wird, sodass
5.) ein Peilwagen vorbeikommt und
6.) einen Zeitpunkt erwischt, in dem das Telefon tatsächlich strahlt.