Hat zwar eigentlich nichts mit Linux zu tun, da es aber OpenSource betrifft, poste ich das mal hier.
Eine gute Entscheidung gegen den Hersteller der Fritz!Box, finde ich: LG Berlin: Kein Anspruch von FRITZ!Box gegen Hersteller von Jugendschutzsoftware
Gut zu wissen, dass es auch solche Richter gibt.
Gruß
K.-H.
Linux 15.036 Themen, 107.107 Beiträge
Hallo King-Heinz,
jeder Ansatz ist zu loben, bringt aber leider auch nicht mehr Jugendschutz.
Umfassende Aufklärung heisst die Lösung!
MfG.
violetta
Na ja, mir geht es eigentlich weniger um das Thema Jugendschutz. Ich habe mehr wegen dieser Feststellung des Gerichtes auf das Urteil verwiesen:
Bei der Firmware der Klägerin handele es sich um ein Sammelwerk im Sinne des Urheberrechts. Teil dieses Sammelwerks sei der sogenannte Kernel, der als Open-Source-Software der General Public License (GPL) unterliege. Danach sei jedem aufgrund einer eingeräumten Lizenz die Benutzung und Bearbeitung gestattet und jedem Nutzer auferlegt, Dritten dieselben Rechte an seiner Bearbeitung einzuräumen. Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch liege damit nicht vor.
AVM hat sich ja darüber "beschwert", dass der Hersteller der Jugendschutzsoftware da was an der Software (Firmware) der Fritz!Box verändert hat oder haben soll oder dass durch die Installation der Software was verändert wird. Aufgrund der Bestimmungen der GPL und bei Verwendung von Software, die der GPL unterliegt, ist so etwas aber grundsätzlich erlaubt. Genau das wurde vom Gericht bestätigt - und AVM hat hier berechtigterweise den Kürzeren gezogen.
Gruß
K.-H.
Hallo King-Heinz,
ich habe es wohl gelesen, die AVM-Klage war genau aus den geschilderten Gründen aussichts.- und erfolglos. Gott-sei-Dank.
MfG.
violetta
Man kann aber heutzutage nicht in jedem Fall damit rechnen, dass jeder Richter das so sieht. Hier gab es - wie du schon schreibst Gott-sei-Dank -, einen Richter, der das richtig erkannt hat. Die meisten Richter haben doch sicher noch nie was von einer GPL gehört.
Von solchen Richtern, die sich auskennen und solche Urteile sprechen, brauchen wir mehr in unserem Land!
Gruß
K.-H.
Hallo King-Heinz,
jawohl, die Richter müssen sich schon in der Materie "Internet, Opensource, Computer etc." gut auskennen.
MfG.
violetta
Yepp! - in unserem Land, der EU und vor allem auch in den USA.
Gruß, rotthoris
Ich denke dass dies eine Einzelfallentscheidung "eines" Richters ist, und wenn AVM klug ist, geht AVM in die nächste Instanz.
Nur wenn sie "dumm" sind und noch mehr Geld für unnütze Gerichtskosten ausgeben wollen! (zahlen dann ja wieder die Kunden drauf)
Es ist aus meiner Sicht absolut unvertretbar, dass AVM selbst freie Software entsprechend GPL nutzt, dann aber den Kunden und anderen Firmen die Rechte die sich aus der GPL ergeben aber nicht einräumen will! Das funktioniert eben nicht, dann hätten Sie als Basis ein closed Source Produkt einkaufen müssen, was natürlich eben auch deutlich mehr Geld gekostet hätte, als einfach den freien Linux Kernel zu nehmen.