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Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?

Posejdon / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Hat jemand eine gute Methode entwickelt, den Lizenzaufkleber vom Notebook abzukleben ?


Ich möchte diesen Aufkleber beim Abkleben nicht beschädigen. Muß ich ihn vor dem Abkleben mit einem Haartrockner warm machen ..... ?Wie mache ich das am besten ?


Andreas

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desconocido Posejdon „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Die bekommste nicht runter!also ich hab mir die nummer mit nem edding auf die cd hülle geschribene und das ding abgerissen fertig!

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Borlander desconocido „Die bekommste nicht runter!also ich hab mir die nummer mit nem edding auf die cd...“
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Nur ist der Lizenzaufkleber dummerweise auch der Lizenznachweis und somit deutlich wertvoller als einfach nur die Nummer die draufsteht...

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Posejdon Nachtrag zu: „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Sorry für die Rechschreibfehler in der Überschrift.
Habe diese erst jetzt gemerkt.Da ich kein Premiummitglied bin, kann ich diese folglich auch nicht berichtigen.
Eine Bitte an das Nicklesteam :Berichtigt bitte die Rechtschreibfehler in der Überschrift ! Danke !

Andreas

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Borlander Posejdon „Sorry für die Rechschreibfehler in der Überschrift. Habe diese erst jetzt...“
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Eine Bitte an das Nicklesteam :Berichtigt bitte die Rechtschreibfehler in der Überschrift ! Danke !
Das ist leider nicht möglich, der einzige der dazu in der Lage wäre wäre TW und auch der müsste das dann manuell in der Datenbank ändern...
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gelöscht_35042 Posejdon „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Kläber bleibt Kläber, nix wir hier berichtigt :))

Da hätte ein Mitarbeiter von Nickles 24 Stunden zu tun *g*

Gruß
luttyy

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Posejdon Nachtrag zu: „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Kläber bleibt Kläber, Motebook bleibt Motebook !
Schade !
Acer muß an den Tastaturen noch arbeiten !

Zum desconoido :

Selbstverständlich darf Du den Aufkleber nicht einfach abreißen/zerstören.
(War wohl ein Witz ?!)
Damit schmeißt Du deine Lizenz( ca. 80 Euro) zu Fenster raus.

Gruß

Andreas

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mr.escape Posejdon „Kläber bleibt Kläber, Motebook bleibt Motebook ! Schade ! Acer muß an den...“
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Acer muß an den Tastaturen noch arbeiten !
Wohl war, wie konnten die es wagen, "e" und "ä" direkt nebeneinander zu platzieren! Wie unverschämt! ;)

Zum aufkleber: hast du es mit wärme denn schon probiert? Föhn auf richtig warm einstellen und hin und her wedeln, immer optisch und durch berühren kontrollieren und vorsichtig an der ecke ziehen. Wenn es nicht einreißt und rel .leicht abgeht, einfach weitermachen. Ansonsten kommando zurück, hier berichten und auf weitere ratschläge warten.

mr.escape
"The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin"Wer seine Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erreichen, wird beides verlieren." - Georg Christoph Lichtenberg
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peter1960 Posejdon „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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...dieser Lizenzaufkleber wäre z.b. bei XP afaik eh nicht legal übertragbar, spätestens nach 30 Tagen dürfte bei Zuwiederhandlung die erneute Freischaltung bei MS erbettelt werden.
Oder anders, wenn nun diese Lizenz trotz zuvor zugestimmter Lizenzvereinbarung auf einer Grundliegend anderen Hardware portiert worden wär, hätest du dort eine ganze menge u.u folgenschwerer fragen zu beantworten...(milde ausgedrück).
Fals du wieder besseren wissens einen schwarzen Weg gefunden hätest diese Prozedur zu umgehen würde "Bills Rache" spätestens bei einer SP Instalation voll zuschlagen...was auch gerecht so ist.

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xafford peter1960 „Abschleifen!“
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Falsch informiert. Microsoft kann Dir in Deutschland nicht vorschreiben, wie Du eine legal erworbene Software einzusetzen hast, vor Allem wo. Sie kann dies zwar bis zum Umfallen in ihre AGB schreiben, aber eine AGB-Klausel ist nur so lange gültig, wie sie nicht geltendem Recht widerspricht und in diesem Fall tut sie es, denn der Kauf einer Software ist in Deutschland einem Warenkauf gleichgestellt, der Hersteller eines Fernsehers kann Dir ja auch nicht vorschreiben, daß der Fernseher nur im Wohnzimmer aufgestellt werden darf.
Was Microsoft darf (und auch macht) ist die Software so einzuschränken, daß sie nur schwer auf andere Hardware portiert werden kann (ein Hersteller darf sein Produkt so sehr vermurksen wie er will).
Also Fazit: Eine AGB hat keinen Gesetzescharakter, schon gar nicht kann sie geltendes Recht ausschließen, nur ergänzen. Geltendem Gesetz widersprechende Klauseln sind schlichtweg ungültig, selbst wenn man ihnen zugestimmt hat. War der Verfasser der AGB so unvorsichtig die Salvatorische Klausel in der AGB zu vergessen, so kann sogar die gesamte AGB ungültig werden, nicht nur die betroffene Klausel.

Zu guter letzt: Über ein legal erworbenes XP darfst Du nach deutschem Recht frei verfügen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens), Du darfst es sogar verkaufen oder verschenken.

PS: Google doch bei Interesse einmal zu dem Thema "Debundeling", geht in eine ähnliche Richtung.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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peter1960 xafford „Abschleifen!“
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Hi xafford,

danke für den Hinweis, bin hierdurch hinterher aber auch schon klüger(?) geworden.

www.internetrecht-rostock.de/ oem-software-verkauf-erlaubt.pdf

...was unsereins noch fehlen würde wäre ein Gesetz das es den Herstellern verbietet rechtlich unwirksamen schwachsinn überhaupt in die Lizenz mit einzubringen, als Leie hat es ein doch eh schon schwer genug das ganze geschreibsel halbwegs richtig zu deuten.

Ob es nun aber auch machbar ist das gebrauchte XP im anderen PC gegen Mikrosofts bestreben zum funzen zu bringen...wär interessant ob es dazu bereits Erfarungswerte gibt und auch gut zu wissen wo ein diese mal nachlesen könte.

Selber nutze ich noch immer kein XP und um eigens die FAT32 4GB Grenze für Videobearbeitung zu knacken würd ich das auch nicht empfehlen.

Bis die Tage, Peter

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xafford peter1960 „Abschleifen hat sich wohl erledig!“
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Das Problem mit den verbindlichen Richtlinien zu AGBs ist, daß wir in D Vertragsfreiheit haben. Vertraglich ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht gegen geltendes Recht und die "guten Sitten" verstößt.
Wenn man daran rütteln würde wäre das ein Faß ohne Ende und es wäre für das Geschäftsleben imho nicht wirklich gut, wie alle Überregulierung.
Da finde ich die bestehende Regelung, daß rechts- oder sittenwidrige Klauseln (egal ob AGB oder Vertrag (wobei AGB normal Teil des Vertrages ist)) einfach unwirksam sind...

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Borlander xafford „Abschleifen hat sich wohl erledig!“
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Irgendwas fehlt, sofern Du nicht einfach nur sagen wolltest das Du die Regelung (wo auch immer) gefunden hat ;-)

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xafford Borlander „... ?“
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Herrjeh...man sollte sich schon merken, was man getippt und was man nur gedacht hat ;o)...

Ich wollte sagen, daß ich die bestehende Regelung finde...






;o)...besser finde, als Überregulierung meinte ich natürlich

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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digixp Posejdon „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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ich habs mit ner Rasierklinge abbekommen. Die Klinge sollte am besten neu sein. Damit gings ganz gut. Musst halt nur sehr vorsichtig drangehen und damit der Aufkleber nicht zerstört wird, empfehle ich auf den Aufkleber ein durchsichtiges Paketband draufzukleben

DIGIXP

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Posejdon Nachtrag zu: „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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zu mr.escape :

"Acer muß an den Tastaturen noch arbeiten !
Wohl war, wie konnten die es wagen, "e" und "ä" direkt nebeneinander zu platzieren! Wie unverschämt! ;) "

Du hast schon recht.

Ich meinte damit die Acer -Notebooktastatur im Ganzen.
Ich kann mir nie sicher sein, daß beim Tippen der Kontakt da ist.
Ich habe schon von anderen gehört ,daß Acer ziemlich schlechte Tastature in ihren Notebooks verbaut.
Ansonsten Danke für den Tip,

Gruß Andreas

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mr.escape Posejdon „zu mr.escape : Acer muß an den Tastaturen noch arbeiten ! Wohl war, wie konnten...“
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zu mr.escape :
bzw.
Zum peter 1960 :
Es ist erlaubt, direkt zu antworten, die boardsoftware hält lange, verzweigte threads wirklich aus, nur keine angst! ;)

Ich meinte damit die Acer -Notebooktastatur im Ganzen.
Ich kann mir nie sicher sein, daß beim Tippen der Kontakt da ist.

Erstens kann man beim tippen auch auf den bildschirm schauen und selbst wenn man das "zweifingersuchsystem" verwendet, ist ein nachträglicher blick kein verbrechen. ;)

mr.escape
"The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin"Wer seine Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erreichen, wird beides verlieren." - Georg Christoph Lichtenberg
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Posejdon Nachtrag zu: „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Zum peter 1960 :
dieser Lizenzaufkleber wäre z.b. bei XP afaik eh nicht legal übertragbar, spätestens nach 30 Tagen dürfte bei Zuwiederhandlung die erneute Freischaltung bei MS erbettelt werden.
Oder anders, wenn nun diese Lizenz trotz zuvor zugestimmter Lizenzvereinbarung auf einer Grundliegend anderen Hardware portiert worden wär, hätest du dort eine ganze menge u.u folgenschwerer fragen zu beantworten...(milde ausgedrück).
Fals du wieder besseren wissens einen schwarzen Weg gefunden hätest diese Prozedur zu umgehen würde "Bills Rache" spätestens bei einer SP Instalation voll zuschlagen...was auch gerecht so ist.

Sagen wir mal : Fallbeispiel:
ich habe in der Firma zwei Komputer stehen.Beide sind auf die Firma gekauft.Ein Desktop hat Windows 98, das Notebook Windows XP. Das Notebook geht kaputt.Kann ich dann nicht die Lizenz vom Notebook auf das Desktop übertragen ?
Es gab da mal eine neue Rechtsprechung, nach der komputergebundene Software weiter verkauft werden darf, oder ?

Gruß

Andreas

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gelöscht_35042 Posejdon „Zum peter 1960 : dieser Lizenzaufkleber wäre z.b. bei XP afaik eh nicht legal...“
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Jetzt werde ich aber "Pingelig"!! Computer mit "K", ts ts....:))

Gruß
luttyy

PS: und sag nicht, es liegt an Acer! Ich bin Acer-Händler! *g*

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Massafagga Posejdon „Zum peter 1960 : dieser Lizenzaufkleber wäre z.b. bei XP afaik eh nicht legal...“
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Nein dieses Betriebssystem gilt nur in verbindung mit Acer Systemen, also dürftest du die Lizenz auf deinen Acer Desktop PC übertragen(wenn es sowas gibt).

PS: Acer Notebooks haben eigl. ganz anständige tastaturen, du darfst sie halt bloß nicht mit Desktoptastaturen vergleichen ;)

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peter1960 Posejdon „Zum peter 1960 : dieser Lizenzaufkleber wäre z.b. bei XP afaik eh nicht legal...“
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>>Es gab da mal eine neue Rechtsprechung, nach der komputergebundene Software weiter verkauft werden darf, oder ?
Das galt afaik mal für OS Software wie Win95/98/ME wo der Lizenz Aufkleber noch nicht am Gehäuse bapte sonder sich noch auf dem Handbuch oder der CD Hülle befand, oder eben der Aufkleber (zwecks späterer Aufklebung lose mit beigelegt und dieses OS noch nicht bei MS registriert wurde, was bei XP allerdings zwingend erforderlich ist da es sonst nach 30 Tagen Demo deaktiviert wird...aktuelleres weiß ich da nun allerdings auch nicht drüber...aber hier klick gibts wohl weitere Infos darüber, werde mir das auch mal reinziehen befor ich da wieder was zu poste.

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Posejdon Nachtrag zu: „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Danke nochmals allen für die Antworten !

An meiner Rechtschreibung werde ich noch was machen müssen.
(Sieht halt besser aus,wenn keine Fehler da sind .)
Zu Acer kann ich nur sagen : Die Notebooks sind gut, die Tastaturen verbesserungsbedürftig.( auch wennn´s (ha!) luttyy und Massafagga, ein wenig verstimmt)
Ich muß nun zur Arbeit.

Gruß an alle

Andreas

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Kelo Posejdon „Wie bekommt man am besten den Lizenzaufkläber vom Motebook ab ?“
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Ich habe schon einige Aufkläber von Motebooks entfernt ;-)
Dabei gehe ich wie folgt vor:
Erwärmen des Klebers. Dazu lege ich das Notebook eine Weile auf den warmen (NICHT HEISSEN) Ofen. Danach löse ich den Kleber mit einer eingefassten Rasierklinge ab. Die Klingen gibt es in fast jedem Laden. Ich verwende ein Teil, welches eigentlich zum Reinigen von Glaskeramik-Kochplatten gedacht ist.
Wenn der Aufkleber dann gleich am neuen Computer angebracht wird, so klebt er meist problemlos. Ansonsten behelfe ich mir mit einem transparenten Klebeband, welches ich darüber klebe.

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