Einfuhrumsatzsteuer fällt an, wenn Ware iSd. UStG ins europäische Gemeinschaftsgebiet geliefert wird. Steuerschuldner ist bei Lieferung "unverzollt und unversteuert" der Kunde. Wenn das Paket vom Zoll unbeachtet bleibt, entbindet dies den Empfänger noch lange nicht von seinen steuerlichen Pflichten.
Interessant ist hingegen der Einwand, was denn sei, wenn die Ware innergemeinschaftlich erworben wird. Hier ist grds. der Unternehmer Schuldner der Umsatzsteuer, jedoch macht sich der Kunde der Steuerhehlerei strafbar, indem er die Ware wissentlich unversteuert ankauft. Dem Kunden wird von GearBest vor dem Kauf mitgeteilt , dass keine Umsatzsteuer abgeführt wird - Mit Unwissenheit kann sich niemand herausreden. Sofern über diverse Firmengeflechte über die EU-Option tatsächlich etwas abgeführt werden sollte, mag dies ok sein, jedoch verbleibt nach wie vor ein unkalkulierbares Risiko beim Kunden, da man von GearBest selten eine ordnungsgemäße Rechnung bekommt.
In beiden Fällen drohen dem Kunden also Konsequenzen. Daher weiß ich nicht, Mike, und die Frage ist berechtigt, warum bei nickles.de dennoch immer weiter Werbung für in den meisten Fällen rechtswidriges umsatzsteuerfreies Einkaufen gemacht wird.
Damit wir uns klar verstehen, Ich respektiere deine oft gut recherchierten Produkttests, nicht aber das ständige Bewerben einer kriminellen Bande zur Generierung von Werbeeinnahmen unter der Inkaufnahme von Risiken nichtsahnender Nutzer.