Moin Leute,
Ich hab mir einen Samsung SyncMaster 223BW neu gekauft, nach zwei Tagen musste ich feststellen das bei schwarzem Hintergrund ein roter Pixel auf der rechten Seite herausleuchtet. Habe den Monitor bei Eintreffen ausgiebig getestet ( Nokia Monitortest ) da war der Pixelfehler noch nicht vorhanden. Was würdet ihr tun ? Retounieren oder nicht - mich stört es doch ein wenig bis ganz gewaltig !
cu c-fuzzy
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http://forum.awagerl.at/topic.asp?TOPIC_ID=101
schau Dir doch mal diesen thread an. Der kommt zwar aus A, aber die
ISO-Standards kommen vom TÜV-D und sind dort recht gut erklärt. Du findest einen link zu einer entspr. pdf.
Grds. kommt es also darauf an, zu welcher class Dein Monitor gehört bzw. als welche "Qualität" er angeboten wurde. Falls es sich um Fehlerklasse2 handelt, was dann wohl auch einen günstigeren Preis erklären würde, wäre ein pixel wohl anders zu werten, als bei einem Fehlerklasse1-Gerät, bei dem es gar keiner Fehler geben dürfte.
Falls online-Kauf und noch fristgerecht, kannst Du ihn zurückgeben. Falls nicht, könnte es bei Beachtung der obigen Hinweise evtl. Probleme geben, sofern die Anzahl der Pixelfehler die Klasseneinstufung nicht übersteigt.
Aber warte noch mal weitere Hinweise der hier zahlreich vertretenen "Rechts-"kundigen ab ;-)
hth
Gerd
@Gerd6,
Vielen dank für deine Antwort, laut http://www.prad.de/guide/screen3940.html
steht Pixelfehlerklasse: 2, dann kann ich es in diesem Fall vergessen da mein
Samsung 223BW ein "Sub-Pixel" defekt aufweist. Der TFT ist erst zwei Tage alt, und hatte am ersten Tag noch keine Pixelfehler. Ab 5 "Sub - Pixelfehler" kann man die Garantie in Anspruch nehmen.
cu c-fuzzy
Es ist ärgerlich, aber genau diesen Fall hatte ich auch. Ein Pixel war kaputt. Doch man gewöhnt sich nach einigen Tagen daran und meist sieht man es nicht mal.
Viele Monitore vom Online-Versand sind auch deswegen günstiger, weil sie von Anfang an einen Umtausch bei Pixelfehlern ausschließen.
Es gibt sozusagen "harte" und "weiche" Pixelfehler. Letztere kann man mit etwas Glück durch häufiges Umschalten des Pixels wegbekommen, es gibt dafür eine spezielle animierte GIF-Datei, die man eine Weile (sagen wir über Nacht) als Desktop-Hintergrund laufen lässt. Man sollte dann aber nicht auf den Bildschirm sehen, das könnte Hypnose-Effekte wie bei der Schlange Kaa im Dschungelbuch oder epileptische Anfälle auslösen... ;-)
Weniger bekannt ist, dass man bestimmte Arten von Pixelfehlern auch "wegmassieren" kann, indem man mit einem punktförmigen, aber nicht zu spitzen Gegenstand (z.B. Stylus-Touchscreen-Stift) vorsichtig darauf herumdrückt. Ich habe damit bei einem Bildschirm nachhaltig Erfolg gehabt, bei dem die erste Methode versagt hat.
Ach ja, man sollte auch noch auf das generelle und nicht ausschließbare 14tägige Widerrufsrecht im Versandhandel hinweisen. (Oder sind es inzwischen sogar 4 Wochen? Ich glaube fast, bin mir aber nicht ganz sicher...). Das ist eine völlig andere Ebene als die der Reklamation, es hat also überhaupt nichts mit dem Zustand des Artikels zu tun, setzt keinen Mangel als Rückgabegrund voraus und muss sogar überhaupt nicht begründet werden! Allerdings darf der Artikel dazu noch nicht "in Gebrauch genommen", sondern nur in einer Weise in Augenschein genommen worden sein, wie es auch bei einer Vorführung im Laden der Fall wäre, d.h. Artikel und Verpackung müssen absolut einwandfrei und verkaufstauglich geblieben sein. Wer das weiß, ist generell beim Auspacken und Testen besonders vorsichtig, erst recht wenn es sich um Notebook, Monitor o.ä. handelt...
Gruß, Manfred
Hi,
Ja vielen dank für dein Kommentar, aber diese Tests habe ich schon durchgeführt - leider ohne Erfolg. Ich werde am Montag mal die Firma anrufen, und schauen was sich machen lässt. Natürlich kann es sein wenn dieser nun ausgetauscht wird - der nächste wieder auf das neue Pixelfehler hat. Wahrscheinlich lass ich es einfach gut sein, und lebe mit diesem Pixelfehler weiter. Aber ihr wisst ja selber wie das ist wenn man etwas neu kauft sollte es einfach fehlerfrei sein.^^
thx 4zahlreichen Antworten und Hilfen!
cu c-fuzzy
Hmm,
wenn du ihn Online gekauft hast, kannst du ihn Angabe von Gründen zurückgeben. Ansonsten würde ich auf Fehlkauf gehen und den Fehler gar nicht erwähnen...
Gruß
luttyy