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Netgear Router - selbe Ports für mehrere IPs freischalten

nikohlars / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

hängen mit zwei Rechner an nem Netgear-Router. Wir haben jetzt das Problem, das wir nicht wissen, wie wir die selben Ports für beide IPs forwarden können. Wenn ich versuche, den/die Port(s) für beide IPs weiterzuleiten, kommt von dem Router immer die Nachricht: "Es liegt ein Port-Konflikt mit einem anderen Dienst vor. " Hat jemand eine Idee, was wir machen können?

THX

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xafford nikohlars „Netgear Router - selbe Ports für mehrere IPs freischalten“
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Das geht nicht, soetwas sieht das TCP/IP-Protokoll für normale IP-Adressen nciht vor, das gibt´s nur bei Multicast.

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nikohlars xafford „Das geht nicht, soetwas sieht das TCP/IP-Protokoll für normale IP-Adressen...“
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Sprich einer von uns hat die allseits beliebte A****-Karte?

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Borlander nikohlars „Sprich einer von uns hat die allseits beliebte A -Karte?“
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Musst für einen Rechner einen anderen Port nach außen verwenden, dann ist's möglich...

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xafford nikohlars „Sprich einer von uns hat die allseits beliebte A -Karte?“
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Was willst Du denn überhaupt forwarden? Viele Dienste lassen sich so konfigurieren, daß ein anderer Port benutzt wird. So kannst Du bei jedem Rechner für den gleichen Dienst einen anderen Port einstellen und diese jeweils spezifisch weiterleiten.

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nikohlars xafford „Was willst Du denn überhaupt forwarden? Viele Dienste lassen sich so...“
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In aller erster Linie mal Emule - das hat Prio 1. Ein paar Spiele wollte ich auch mit aufnehmen, aber das ist nicht so super wichtig. Beim Esel hab ich für meine IP die Ports 4660-4675 weitergeleitet. Würde mich interessieren, wie ich beim Esel zudem noch ein andere Ports einstellbar sind...

Danke aber auch schon mal für die Antworten!

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xafford nikohlars „In aller erster Linie mal Emule - das hat Prio 1. Ein paar Spiele wollte ich...“
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Für Emule geht es ohne Probleme, die Ports umzustellen, da ich den Kram aber schon ewig nicht mehr nutze kann ich Dir nicht sagen,, wo die Option ddafür zu finden ist. Frag dazu am Besten einmal auf dem entsprechenden Board nach hier auf Nickles, oder schau mal bei Google mit den Suchbegriffen "Emule Ports ändern".
Bei Spielen wird es von Spiel zu Spiel unterschiedlich sein, ob und wie Du die Ports umstellen kannst.

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nikohlars xafford „Für Emule geht es ohne Probleme, die Ports umzustellen, da ich den Kram aber...“
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OK, Danke für die Hilfe - ich mach mich mal schlau. Irgendwie gehts immer. Google wirkt da manchmal wunder...

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ostseekrabbe nikohlars „Netgear Router - selbe Ports für mehrere IPs freischalten“
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kenne den router nicht. vielleicht auch möglich einen adressbereich mit maske zu forwarden? eigentlich eine selbstverständlichkeit!!!!!!!!!!!1könnte sogar sein das der router diesbezüglich eine anleitung mitbringt. wenn nicht beschrieben was möglich ein grund für rückgabe an den händler. ich würde das als mangel bezeichnen.


ups, hab übersehen das es ein heiliger netgear router ist. da sind zweifel nicht angebracht.

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xafford ostseekrabbe „kenne den router nicht. vielleicht auch möglich einen adressbereich mit maske...“
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Wie soll das bitte gehen? Es geht ja darum, daß eine Anfrage auf einen bestimmten Port XX an zwei Rechner im LAN weitergeleitet werden kann und das geht nunmal mit normalen IP-Adressen nicht, da ein Socket eindeutig sein muß. Stell dir dies doch mal an einem konkreten Beispiel vor:

Du hast zwei Webserver im LAN, einer hat die IP 1.2.3.4, der andere 1.2.3.5 und beide sollen Anfragen an Port 80 der WAN-IP beantworten. An welchen soll der Router nun die Anfrage senden? An beide? Stell Dir nun mal vor der Router würde es wirklich an beide senden und beide liefern unterschiedliche Inhalte aus, was kommt dann bei dem Client an? Es ist unvorhersehbar. Triggerports müssen nun mal eindeutig sein für ein Forwarding, sofern man kein Loadbalancing betreibt, aber vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei.

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ostseekrabbe xafford „Wie soll das bitte gehen? Es geht ja darum, daß eine Anfrage auf einen...“
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das ist natürlich richtig. ich hatte die frage ansdersrum verstanden. so das 2 rechner auf einen anderen im internet zugreifen, nicht das aus dem internet auf 2 interne rechner zugegriffen wird.

gibt es etwas einzuwenden wenn man verweist auf versprechungen von herstellern? was angeboten wird muss funktionieren, undm was nicht auf deutsch beschieben ist verständlich ist ein grund zur rückgabe.

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xafford ostseekrabbe „das ist natürlich richtig. ich hatte die frage ansdersrum verstanden. so das 2...“
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gibt es etwas einzuwenden wenn man verweist auf versprechungen von herstellern?

Einzuwenden? Nö... Ob´s was bringt ist eine andere Frage. Ich hätte da aus persönlicher Erfahrung ein paar unschöne Beispiele:

  • Asus PC-DL Deluxe: Laut Herstellerbeschreibung, Handbuch und Packungsaufdruck besaß das Board einen festen PCI und AGP-Takt, wenn man also den FSB anhebt sollten diese auf den Standardwerten bleiben. Dem war aber nicht so, erfüllt wurde dies erst mit Boardrevision 1.05 (die es in Europa lange nicht zu kaufen gab). Dies gab der Asus-Support auch zu, aber freiwillig zurücknehmen wollten sie das Board nicht (was mir persönlich letztendlich auch egal war, da ich die Funktion nicht brauchte). Aber in diversen Foren haben Leute berichtet, daß ein Umtausch selbst beim Händler selten ohne Streitereien funktioniert hat.

  • Linksys WAP11: Das Gerät konnte laut Herstellerseite und Handbuch neben dem Modus als Accesspoint auch die Standardmodi Wireless Repeater, Wireless Bridge Point-to-Point, Wireless Bridge Point-to-Multipoint und Wireless Client. Leider merkt man erst bei Benutzung des Webfrointend (sofern man überhaupt soweit kommt es zu benutzen), daß es diese Funktionen nicht standardkonform unterstützt, sondern nur mit anderen WAP11, die dann auch noch die gleiche Hardwarerevision sein müssen. Der Linksys-Support war, auf diesen Punkt angesprochen, mehr als unverschämt, ihre Aussage war ungefähr die, daß das Gerät die Modi ja unterstützen würde (wenn auch mit Einschränkungen).

  • D-Link DWL-G810: Eine Wireless Bridge / Wireless Client Adapter. Laut Herstellerseite eine absolut standardkonforme Bridge, erst später wurde nachgeschoben, daß das Gerät als Bridge nur ein einzelnes Gerät bridgt, aber nicht wirklich als Wireless Bridge für Netzwerke taugt. Ein weiterer Punkt ist, daß es nicht standardkonfom arbeitet. Wir haben hier bei uns in der Gegend zwei Provider, welche Internet über WLAN anbieten, mit beiden Anbietern funktioniert das Gerät leide rnicht, da es sofoert den Dienst verweigert, wenn in der SSID Sonderzeichen und/oder Leerzeichen enthalten sind, was bei beiden der Fall ist. Dabei meine ich mit Sonderzeichen nur Dinge wie Plus, Minus, Punkt, Komma...
    Allerdings ist der D-Link Support durchaus entgegenkommend im Gegensatz zu manch anderen.

  • Noch ein Fall, bei dem ich aber keinen Hersteller nennen will: Ein Antivirengateway, der angeblich auch für HTTPS geeignet ist. Erst wenn man sich genau ansieht, was das Ding tut merkt man, daß es dies nicht tut, sondern HTTPS ungefiltert einfach durchleitet. Auf diesen Punkt angesprochen wird dann auch zugegeben, daß er einfach durchleitet, geworben wird aber mit HTTPS. Wobei man zu Glück bei dem Prudukt auch die Möglichkeit einer kostenlosen Testversion hat, weswegen es vor dem Kauf auffiel.



Versprochen wird viel, gehalten leider nicht alles. Bei Funktionen, die gar nciht oder nur teilweise vorhanden sind oder funktionieren muß man glaub wirklich sehr renitent sein und eventuell auch einen Rechtsstreit nciht scheuen um wirklich ernst genommen zu werden...
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ostseekrabbe xafford „gibt es etwas einzuwenden wenn man verweist auf versprechungen von herstellern?...“
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der letzte satz war ermutigend sowas hier überhaupt schreiben zu dürfen. ansprüche stellen ist echt ein problem. die meisten suchen nach dem notnagel um probleme mit der hardware zu umgehen statt zu reklamieren. einstellungssache

als käufer ist erstmal der verkäufer (handel) der ansprechpartner. die haben in der regel keine ahnung und nehmen die reklamation an.

deine fälle gehen schon sehr ans eingemachte, natürlich berechtigt. in einfachen fällen könnte die reklamtion beim verkäufer ausreichen. gönnen wir es dem fragesteller.

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