Hi!
Ich fürchte die Frage kann letztendlich nur ein Anwalt oder jemand beantworten, der die ganzen Gesetze und Urteile mit Vornamen kennt.
In meinem technisch geprägten Umfeld gibt es den feststehenden Begriff "Stand der Technik". Vereinfacht gesagt wird ein neues Gerät dem Stand der Technik entsprechend entwickelt. Damit soll es alle aktuell bekannten und bezahlbaren Anforderungen an die Betriebssicherheit erfüllen (meine Interpretation). Meine Auslegung ist jetzt, dass der Stand der Technik nicht bedeutet, dass ich unbedingt alles so machen muss, aber wenn ich es nicht mache, brauche ich verdammt gute Argumente um später - falls es nötig wird - zu begründen, warum nicht.
In meinen Augen ist die Verschlüsselung des WLANs einfach Stand der Technik.
Was die rechtliche Seite angeht, kann ich mich an Urteile erinnern, die aus dem Umfeld der Copyrightabmahnungen kamen, die den Einsatz einer WLAN-Verschlüsselung forderten, weil er Stand der Technik ist.
http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/wlan-bgh-unterlassung
"Das Urteil verpflichtet alle Anschlussinhaber, dass ihr WLAN-Anschluss durch "angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden". Es könne ihnen jedoch nicht zugemutet werden, "ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen.""
Der Fachbegriff, um den sich hier alles dreht ist offenbar die "Störerhaftung". Hier dann im Bezug auf Betreiber von WLAN-Routern.
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ag-frankfurt-a-m-keine-storerhaftung-trotz-verwendung-einer-werksseitig-voreingestellten-w-lan-verschlusselung-42757/
Auch da wird auf die Verschlüsselung des WLANs explizit eingegangen: "Der wohl bemerkenswerteste Aspekt des vorliegenden Urteils ergibt sich jedoch aus den Ausführungen des Gerichts zur Sicherung des W-LANs. So hatte der Beklagte im Rahmen der informatorischen Befragung mitgeteilt, den 13stelligen werksseitig vorgegebenen Authentifizierungsschlüssel nicht geändert zu haben. Die meisten Gerichte würden an dieser Stelle aufgrund der BGH-Rechtsprechung ohne weiteres von einer unzureichenden Sicherung des W-LANs mit der Folge der Störerhaftung ausgehen."
(Es ging hier offenbar darum, ob die werksmässig voreingestellte Verschlüsselung genügt. Eine Verschlüsselung wird aber anscheinend generell vorrausgesetzt, sofern ich diesen Artikel richtig verstanden habe.)
Auf der anderen Seite wird gerade über ein neues Gesetzt diskutiert/verhandelt, dass die Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen neu regeln soll, allerdings nur für einzelne Gruooen (z.B. Hotspots in Cafés und Hotels):
http://www.heise.de/netze/meldung/Bundesregierung-will-Gesetz-fuer-freies-WLAN-noch-in-diesem-Monat-vorlegen-2289966.html
http://www.heise.de/tr/blog/artikel/Digitale-Agenda-2290851.html
https://netzpolitik.org/2014/rheinische-post-gesetzesentwurf-fertig-keine-stoererhaftung-mehr-aber-nicht-fuer-private/
OK, kurz mein Fazit: ich rate zur Verschlüsselung eines WLAN-Zuganges, weil es Stand der Technik ist und offenbar auch von der Rechtsprechung gefordert wird.
Bis dann
Andreas