Hi, Force,
Ich habs befürchtet, daß du den Titel OberForstRat zu Unrecht trägst. Titelmißbrauch, ohgottohgott. Dabei weiß das doch jeder Unterforstrat.
Also: Früher gab es die sogenannten "Hand-und Spanndienste". Das heißt, die Gemeindebürger waren verpflichtet, für die adeligen Grundherren zu arbeiten.
Als Ausgleich dafür stand ihnen das sog. 'Gabholz' oder 'Bürgerholz' zu - meist so etwa 3 Ster. Das Gabholz wurde kostenlos abgegeben. Bis zum Jahr 1953 hatte jeder Gemeindebürger darauf Anspruch, auch wenn die Hand-und Spanndienste abgeschafft waren.
Mit der Reform der Gemeindeordnung 1953 wurde der Anspruch auf Gabholz abgeschafft. Weil Gesetzesänderungen aber nicht rückwirkend gelten, gibt es noch immer Bürger, die Anspruch auf Gabholz haben.
sy Prof. Dr. von Oberforstrat Amenophis