Hallo,
Ich habe bei eBay einen Rückstand von 2,48 Euro.
Sie haben mir dreimal eine Rechnung über diesen Betrag zugesandt.
Ich dachte jedoch man müsste nur Beträge oberhalb von 5 DM begleichen.
Ich weiss auch nicht, wo ich das gehört habe.
Nun (gestern) hat mir eBay eine dringende Zahlungserinnerung zugeschickt. Sie haben auch mit einem Anwalt gedroht.
Ich hab den Betrag natürlich gleich heute morgen überwiesen mit der letzen Rechnungs Nr.
eBay wird doch wohl nicht wegen 2,48 Euro einen Anwalt einschalten? Ich hab auch keinen Bock irgendwelche Anwaltsgebühren zu bezahlen.
Gibt es nicht so eine Regelung, dass nur bei Beträgen oberhalb von 15 Euro der Anwalt eingeschaltet werden darf? Wie sieht die Rechtslage aus?
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich will mich nicht vor den Gebühren drücken.
Danke für jede Hilfe!!!
mfg, stardude6
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wegen 2,48 Euro so nen Heckmeck zu veranstalten , ich weiß nicht wer blöder is , Du oder eBay ....???!! >> Wie sieht die Rechtslage aus? >> Schlecht !! flüchte am besten SOFORT oder lass Dich umoperieren oder nen Damenbart wachsen ....! Das mein ich Ernst !!!
Selbst wenn nur ein einziger Cent von dir aussteht, können die einen Anwalt einschalten..Schulden sind Schulden egal wie hoch !
Wie sich das anhört ist das nur eine Drohung von Ebay.Das ist bestimmt ein Standartbrief den erstmal alle"Schuldner" kriegen.
Also keine Panik!!Du hast ja bezahlt!
>Ich dachte jedoch man müsste nur Beträge oberhalb von 5 DM >begleichen.
darf ich mich dann ab jetzt immer auf dich berufen, wenn ich morgens auf dem Weg zur Arbeit, die Tageszeitung am Kiosk, den Kaffee im Imbis, das Ticket für die S-Bahn, nicht bezahle?