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Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)

Nickel85 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Aaalso: wir haben dieses Jahr einen Mathelehrer abbekommen, der wohl im falschen Beruf gelandet ist: die erste Arbeit war noch ganz OK, aber jetzt bei der Zweiten hat der gute Mann aufgrund seiner nicht vorhandenen pädagogischen Fähigkeiten einen Schnitt von 4,4 (!) fabriziert...


mW ist es so, dass er sich eine Arbeit mit einem Schnitt von 4 an abwärts beim Rektor genehmigen lassen muss, und diese Genehmigung erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen - soll heißen: die Arbeit wird idR wiederholt.


Wer weiß das genau und kann ggf. den betreffenden Paragraphen zitieren?


Da die Bildungshoheit ja bei den Ländern liegt sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Baden-Württemberg bin...

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Kolti Nickel85 „Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)“
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Lehrer: "35% der Schüler haben in der Mathearbeit eine 6".
Schüler aus der letzten Reihe: "Haha, so viele sind wir ja gar nicht".

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Christoph Maus Nickel85 „Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)“
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Also, bei Realschulen (und evt. auch allen anderen) in NRW is es so:

Wenn mehr als 1/3 = 33,33% aller Arbeiten einer Klasse "unter den Strich fallen", also 5 oder 6 sind, dann muss die Arbeit entweder neu geschrieben werden oder vom Rektor genehmigt werden, dass die gewertet wird. Das darf nur in Ausnahmefällen gemacht werden, also z.B. wenn sich die Klasse der Leistung verweigert...

Siehe auch: ASchO §22 Absatz 2:

font face="Courier New" size="2">(2) Die Anforderungen in den Arbeiten sind
so zu bemessen, daß sie der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit der Klasse
oder Lerngruppe entsprechen. Erreicht bei einer Arbeit ein Drittel der Schüler
kein ausreichendes Ergebnis, so entscheidet der Schulleiter nach Anhörung des
Fachlehrers, ob die Arbeit gewertet wird oder ob eine neue Arbeit zu schreiben
ist.

http://www.varney.de/ascho.htm#22

cm

cm

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Konstantin Nickel85 „Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)“
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Hi,

ich glaube, du denkst falsch.
Es bringt dir nichts, in der Schule mit §§ zu arbeiten.
Das bringt Ärger und Stress.
Entwickele eine Strategie, mit der du diese Mathe-Probleme
umgehen kannst. Arbeitsgruppen unter Kumpels? Ein Älterer, der
"Nachhilfe" geben kann? Das ist viel sinnvoller, als gegen einen
Lehrer zu "kämpfen". Wenn du den Lehrer "runterkriegst" so bringt
dir das gar nichts. Willst du Abitur machen? Dann denke an das
"Gesamtabitur". Wenn nicht, dann trotzdem:
Auf eine Arbeit kommt es nicht an. Auch nicht auf den Lehrer.
Versuche, das Problem "privat" zu lösen.

CU

Konstantin

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Nickel85 Konstantin „Hi, ich glaube, du denkst falsch. Es bringt dir nichts, in der Schule mit zu...“
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Ich bin den Lehrer in der 12ten wieder los - also vom Risiko her scheißegal.

Es geht bei der Sache auch nicht primär um mich...

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass man sich untereinander hilft - aber das was DER verbockt, lässt sich schwer wieder ausbügeln.

Außerdem kanns ja wohl nicht angehen, dass ich den gesamten Stoff mit Kumpels und mit meinem Vater (für den liegt der Stoff über 30 Jahre zurück, aber er kanns besser vermitteln als der betr. Lehrer!) erarbeite!

Wozu ist dann bitte der Matheunterricht da?!

Ich denke, wenn 70% der Klasse Note 5 abwärts haben ist das schon ein verdammt schlechtes "Zeugnis" für den Lehrer...

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Teletom Nickel85 „Ich bin den Lehrer in der 12ten wieder los - also vom Risiko her scheißegal. Es...“
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Wenn bei "mehreren" Arbeiten so ein schlechter Durchschnitt rauskommt, kann man von einer schlechten Arbeit des Lehrers sprechen und man sich mit Sicherheit beschweren. Wenn die schlechte Zensur auf dem Zeugnis steht, ist es irgendwie zu spät.

Eine Arbeit kann schon mal schlecht ausfallen. Vielleicht waren die Aufgaben etwas schwierig.

Gruß
Teletom

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Christoph Maus Nickel85 „Ich bin den Lehrer in der 12ten wieder los - also vom Risiko her scheißegal. Es...“
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Fechte das Zeugniss an - das kann jeder und wenn's berechtigt ist bekommste deine 3 oder was auch immer!

cm

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Konstantin Nickel85 „Ich bin den Lehrer in der 12ten wieder los - also vom Risiko her scheißegal. Es...“
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Hi,
du hast ja Recht. Aber wo ist jetzt dein Problem?
Du würdest doch nicht schreiben, wenn du nicht auf eine
Antwort warten würdest. Dass dir dein Vater hilft ist doch
ok! Kannst du konkreter werden? Wozu ist der Matheunterricht da?
Damit kann ich nichts anfangen.
Beschreibe doch mal konkreter dein Problem.
Was willst du denn erreichen? (ich gehe jetzt erst mal Schlafen-
Bis Morgen!)

CU Konstantin

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Konstantin Nachtrag zu: „Hi, du hast ja Recht. Aber wo ist jetzt dein Problem? Du würdest doch nicht...“
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stell mal deine PC-Uhr richtig, ich komme damit durcheinander.,
Konstantin

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Jek Nickel85 „Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)“
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Hmmm.....wir haben da auch zwei nette Lehrer: Schlechtester Schnitt(Schulrekord): 4,8 . Das passiert bei diesen Lehrern schon seit Jahren regelmäßig!!! Und seit Jahren beschweren sich die Schüler, die Eltern usw. Und seit Jahren werden die Schüler und Eltern abgewimmelt und es passiert nix. Mach dir keine Illusionen, in unserem Schulsystem allzu viel erreichen zu können. Wenn der Lehrer schon eine gewisse Zeit dabei ist, ist das umso schwerer....bzw. kaum möglich.
Wenn ihr wirklich was erreicht, sag nochmal Bescheid...dann hättet ihr meinen Respekt....denn das ist wirklich kaum möglich.

Übrigens...wir hatten mal so eine Aktion gegen meine Ex-Französischlehrerin. Zum Dank hat sie mit uns 2 Wochen am Stück JEDE STUNDE mit einer LK belohnt. Kann sie ja machen....wer will ihr das verbieten?? Hätte unser rechtskundiger Vertrauenslehrer ihr nicht geraten, dass das evtl. Folgen haben könnte(was so direkt garnicht stimmt), hätte sie wohl auch net so schnell damit aufgehört. In der Beziehung muss ich Konstantin schon bissl Recht geben.
Denn eigtl. hast du kaum eine Chance.

In dem Sinne

Ciao

Jek

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Konstantin Jek „Hmmm.....wir haben da auch zwei nette Lehrer: Schlechtester Schnitt Schulrekord...“
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Hi,

noch mal! Unternehme selber etwas für dich.
Was erwartest du eigentlich hier? Eine Rechtsbelehrung?
Dann bist du aber auch nicht besser, als die "Anderen"!
Wenn du weitere Fragen stellen würdest, dann könnte ich dir
darauf antworten. Oder ist das Thema schon gegessen?

CU

Konstantin

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Nickel85 Konstantin „Hi, noch mal! Unternehme selber etwas für dich. Was erwartest du eigentlich...“
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Also, der momentane Stand ist folgender:

Ich weiß, dass es die Regelung in Baden-Württemberg zumindest mal GAB - die Frage ist nur, ob sie noch in Kraft ist!

Werd euch auf dem Laufenden halten...

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