Off Topic 20.481 Themen, 227.555 Beiträge

Rechtliche Frage

helfer / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi ich und ein kumpel haben da ein problem, und zwar hat er sich im september 2002 ein 8 fach switch gekauft.am gleichen tag fand mit dem switch eine 4 personen lanparty statt.während der lanparty bemerktn wir, dass der 2port nicht ging! So am nächsten tag in den laden gegangen . da geld zurück nicht möglich ließen wir den switch mit den kassenbon im laden. der verkäufer sagte, dass er den switch einschickt und nachgeschaut wird. nach zwei wochen kamen wir wider an um zu sehen ob es was neues gibt. der verkäufer verneinte dies. wir sollen nächste woche wieder kommen.....


und so ging das monatelang bis anfang januar 2003. wir sind hingegangen, haben uns beklagt dass das viel zu lange dauert.er versprach sich darum zu kümmern. letzte wochegingen wir wieder in den laden, und dann wär ich vor schock fast umgefallen: auf einmal meinte er, dass er uns den defekten switch sofort nach der abgabe umgetauscht hätte, und wir sollten ihn nicht verarschen weil wir ihn angeblich im september schon bekommen hätten.


jetzt sitzen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen. gibt es chancen wenn wir rechtlich gegen ihn vorgehen? Das blöde ist ja, dass wir keine beweise haben (kassenbon oder so), nur mich als zeugen. ich war bei jeden gang in den laden dabei(mein kupel ist der käufer des switches) und wir haben nie ein neuen switch bekommen.


Gibt es rechtliche chancen für uns?

bei Antwort benachrichtigen
Mr. Moe helfer „Rechtliche Frage“
Optionen

boar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
das ist aber unerhört!!
Was für ein Laden war denn das???(Da würde ich nie mehr hingehen und jedem davon abraten)

IVIr. Moe

Ein Experte ist ein Mensch, der ganz genau erklären kann, warum alles ganz anders gekommen ist, als er vorausgesagt hatte.
bei Antwort benachrichtigen
Christoph Maus helfer „Rechtliche Frage“
Optionen

Anwalt/Verbraucherschutz einschalten - wenn du mit 2 Leutend a warst oder sonst irgendwie Zeugen hast, stehen deine Chanchen sehr gut!

Was auch gut kommt:
Sendungen wie Akte, Wiso, Markt im 3ten, etc.

cm

bei Antwort benachrichtigen
helfer Nachtrag zu: „Rechtliche Frage“
Optionen

Der einzige Zeuge sind mein Kumpel (Käufer des Switches) und ich.

bei Antwort benachrichtigen
Thomas G helfer „Der einzige Zeuge sind mein Kumpel Käufer des Switches und ich.“
Optionen

Die zwei anderen Leute die du auf der LAN-Party hattest sind ja auch Zeugen - sie haben sowohl gesehen das ein solches Gerät vorhanden war und auch (nehme ich mal an) dass es einen Defekt hatte.

bei Antwort benachrichtigen
Amenophis IV helfer „Rechtliche Frage“
Optionen

Denke schon, daß ihr das durchziehen solltet - die Frage ist halt immer, ob man einen Anwalt findet - die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, der verdient also nix dran (wirklich kaum was).

Letztendlich ist die Frage, wem das Gericht glaubt, aber eure Geschichte klingt plausibel, es gibt vor allem auch keinen Grund, zu klagen, wenn man wirklich einen neuen Schalter erhalten hätte.

Und ihr habt Zeugen, er nicht.

Das Prozessrisiko ist gering, Frage also nur, siehe vorhin, woher der Anwalt.

Gruß A4.
bei Antwort benachrichtigen
xafford Amenophis IV „ Denke schon, daß ihr das durchziehen solltet - die Frage ist halt immer, ob...“
Optionen

hallo amenophis, das honorar in deutschland richtet sich nicht nach dem streitwert wie in usa, es richtet sich rein nach der BRAGO, deswegen sind deutsche anwälte auch nicht so motiviert immense schadensersatzforderungen zu erstreiten wie amerikansiche anwälte ;o)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
Amenophis IV xafford „hallo amenophis, das honorar in deutschland richtet sich nicht nach dem...“
Optionen

Doch, schon:BRAGebO § 7 Gegenstandswert

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
----------------------

Es gibt auch Bereiche, in denen Honorare frei aushandelbar sind, aber grundsätzlich gehts eben nach dem Gegenstandswert. Der Anwalt bekommt dann noch, je nachdem, eine (oder zwei, drei) Verhandlungsgebühren, Gebühren für Zeugenvernehmungen und was weiß ich. So ähnlich wie, wie es bei Ärzten auch geregelt ist.

Du kannst Dir regelrecht ausrechnen, ob es sich lohnt, wegen 500.- vors Amtsgericht zu gehen und dann ein Prozesskostenrisiko von 350.- zu haben.

Was bei uns nicht geht - und das ist in Amerika so, daß mqn einfach astronomische Summen ansetzt. Und noch was ist anders, und DAS MACHT DEN UNTERSCHIED ZU AMERIKA AUS: In usa sind Erfolgsgebühren zulässig. Anwalt und Mandant vereinbaren also 50:50. Auch deshalb die hohen Summen. Erfolgshonorare sind bei uns verboten.

Gruß A4. (Nebenfach-Jurist. Geb aber zu, ist schon lange her.)
bei Antwort benachrichtigen
xafford Amenophis IV „ Doch, schon:BRAGebO 7 Gegenstandswert...“
Optionen

naja, okay, war blöd formuliert...sagen wir so..die brago setzt den gebühren des anwalts grenzen, nach oben und auch nach unten. abhängig sind die gebühren schon vom streitwert.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
App helfer „Rechtliche Frage“
Optionen

Also Zeugen hin oder her, der Verkäufer kann auch nach Belieben Zeugen aus dem Ärmel schütteln.
Du darfst doch den Switch nicht mitsamt dem Kassenbon aus der Hand geben!!! Wozu sollten die den Bon benötigen? Doch nur dazu, um zu sehen, dass Du den Switch bei ihnen gekauft hast, dann kannst Du ihn wieder einstecken. Aber der Bon würde Dir ja auch nicht helfen, wenn man etwas zur Reparatur abgibt, bekommt man idR eine Auftragsbestätigung und wenn nicht, verlangt man eine Quittung.

Tut mir leid, aber da kannst Du nichts machen.

Gruß
App

bei Antwort benachrichtigen
dicke_bommeln helfer „Rechtliche Frage“
Optionen

ich würd seine adresse rausfinden und ihm auflauern... :D oder wie wärs mit diesem russisch inkasso ??? da hatten wir doch letztens schonmal was...

lass dich nich verarschen vom den penner ! was is das für ein laden ?

bei Antwort benachrichtigen
Guido W. helfer „Rechtliche Frage“
Optionen

Wie alt bist Du??

bei Antwort benachrichtigen
helfer Nachtrag zu: „Rechtliche Frage“
Optionen

Wer ich?? Ich bin 14! Mein Kumpel der käufer ist 15

bei Antwort benachrichtigen
Christoph Maus helfer „Wer ich?? Ich bin 14! Mein Kumpel der käufer ist 15“
Optionen

Dann wäre das Geschäft an für sich schon nichtig / ungültig - denn du kannst mir nicht erzählen, dass die 60 € für den Switch im Rahmen deines monatliche Taschengeldes liegen...

Aber trotzdem:
Verbraucherschutz einschalten, mal mit deinen Eltern hingehen...

cm

bei Antwort benachrichtigen
helfer Christoph Maus „Dann wäre das Geschäft an für sich schon nichtig / ungültig - denn du kannst...“
Optionen

Wenn das ein problem ist.. Heutzutage hat man sowas in 1 Monat zusammen. Durch Nebenjobs wie : Im Garten Helfen u.s.w. Außerdem trägt mein Kumpel Zeitungen aus.

Aber das ist doch nicht das Problem!!??!

bei Antwort benachrichtigen
Christoph Maus helfer „Wenn das ein problem ist.. Heutzutage hat man sowas in 1 Monat zusammen. Durch...“
Optionen

War ja nur ne Anmerkung...

cm

PS: Dein Kumpel dürfte mit 15 auch noch keine Zeitungen austragen oder so - erst ab 16 - aber das ist ein anderes Thema...

bei Antwort benachrichtigen
Teletom Christoph Maus „War ja nur ne Anmerkung... cm PS: Dein Kumpel dürfte mit 15 auch noch keine...“
Optionen

Lass Dich nicht vom Verkäufer verar...en, Dein Kumpel ist rein rechtlich noch nicht voll "handlungsfähig", d.h. sein "Vormund" (mit Sicherheit z.B. ein Elternteil) ist zuständig. Lass mal den Vater Deines Kumpels und Ihr zwei beide mit dem Verkäufer reden.

Denk daran, Ihr seid beide vollwertige Zeugen.

(Übrigens wenn der Vormund nicht möchte, dass der Artikel gekauft werden sollte, ist der Kaufvertrag nicht zu Stande gekommen. Also Artikel zurück Geld zurück oder Strafe für den Verkäufer.)

Kann man vor Gericht auch ohne Anwalt einklagen, oder zumindest versuchen (oder noch besser sagen, dass das der Vormund vor hat).

Gruß
Teletom

bei Antwort benachrichtigen
Christoph Maus Teletom „Lass Dich nicht vom Verkäufer verar...en, Dein Kumpel ist rein rechtlich noch...“
Optionen

Also, die chanchen stehen für euch sehr gut bis excellent!!!

cm

bei Antwort benachrichtigen
App Christoph Maus „Also, die chanchen stehen für euch sehr gut bis excellent!!! cm“
Optionen

Er hat doch keinen Kassenbon mehr!!! Er kann nicht mal beweisen, dass er einen Switch gekauft hat also kann er auch nichts wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit anfechten.

Gruß
App

bei Antwort benachrichtigen
Christoph Maus App „Er hat doch keinen Kassenbon mehr!!! Er kann nicht mal beweisen, dass er einen...“
Optionen

OK, dann stehen die Chanchen schlecht - es sei denn, er hat Zeugen, dass er dem Verkäufer den Bon gegeben hat und ihne nicht zurückbekommen hat.

Aber der Verbraucherschutz wäre totzdem angebracht...

cm

bei Antwort benachrichtigen
Amenophis IV Christoph Maus „OK, dann stehen die Chanchen schlecht - es sei denn, er hat Zeugen, dass er dem...“
Optionen

>>möglich ließen WIR den switch mit den kassenbon im laden. der verkäufer sagte, dass er den switch einschickt und nachgeschaut wird. nach zwei wochen kamen WIR wider an um
Schreibt er doch, daß er Zeugen hat. Aber in der Praxis klagt man halt nicht wegen ein paar Mark - ich denke manchmal, leider.

bei Antwort benachrichtigen