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Wer kennt sich mit Mietminderung aus?

Woidl1 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hey Jungs,


wohne seit Oktober letzen Jahres in meiner Bude. So ist alles ok, nur die Fenster sind Holzfenster und da zieht im Winter volle kanne die Kälte durch. Wenn es dann auch noch sehr Windig ist, dann weht es mir sogar die Blätter von meinem Schreibtisch, der 2 Meter entfernt steht. Kein Witz. Die Heizung läuft im Winter auch immer volle pulle, ich muss sogar noch einen kleinen Elektroofen dazuschalten, was mir widerum sehr viel Strom kostet.


Leider habe ich verpennt diesen Mangel sofort zu Melden. Kann ich das immer noch machen oder bin ich jetzt schon zu spät dran?


Wenn ich es noch machen kann...wo finde ich heraus um wieviel Prozent ich Mindern kann?

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Lightning1 Woidl1 „Wer kennt sich mit Mietminderung aus?“
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Zumindest muss das der Vermieter das unverzüglich in Ordnung bringen, noch vor dem Winter.
Ob man nachträglich noch Mietminderung einfordern kann ist fraglich sowas sollte man immer sofort bemängeln, eine Frist setzen und wenn sich nichts tut dann eben 10% oder 20 % weniger zahlen.
Frage dazu am besten beim Mieterschutzbund oder sowas nach, sowas gibts fast in jedem Ort.

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The Wasp Woidl1 „Wer kennt sich mit Mietminderung aus?“
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Guten Tag!

Schon mal mit Fensterstreichen und Tesa-Moll und evtl. etwas Fensterkitt versucht? Eigene Faulheit ist kein Mietminderungsgrund. Alte Fenster schon gar nicht. Übrigens ist Fensterstreichen im Innenbereich Mietersache, wenn Sie Ihrem Vermieter die 3€ Farbe für den Außenbereich auch noch berechnen wollen, wundert mich nichts mehr. Aber Sie zahlen bestimmt 3000€ Miete?... lol

Gruß
The Wasp

Ende
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Woidl1 The Wasp „Guten Tag! Schon mal mit Fensterstreichen und Tesa-Moll und evtl. etwas...“
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@ The Wasp....wieso soll ich meine Fenster streichen wenn der Wind durchpfeift? Das hilft nun wirklich nix! *LOL*
Ich habe letzten Winter schon sämtliche Abdichtungsbänder probiert und nichts hilft wirklich. Die Fenster sind schon zu ausgeleiert.

Um was es mir hier eigentlich geht:

Kann ich, sofern der Vermieter den Mangel nicht beseitigen will, die Miete noch mindern, obwohl ich den Mangel im Winter zuvor nicht beanstandet habe???

Fragt mich jetzt nicht warum ich das letzten Winter nicht gemacht habe....jedenfalls habe ich JETZT Zeit und den Nerv dazu!

Vielen Dank und Gruss
Woidl

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The Wasp Woidl1 „@ The Wasp....wieso soll ich meine Fenster streichen wenn der Wind durchpfeift?...“
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1. www.google.de
2. Mietminderung
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Gruß
The Wasp

Ende
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jaelle Woidl1 „Wer kennt sich mit Mietminderung aus?“
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Hi,
grundsätzlich gilt, dass Mängel an der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen sind. Mietminderung kann außderdem nur infrage kommen, wenn der Mangel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war und die Wohnung so akzeptiert wurde.

Ansonsten ist das Vorgehen folgendermaßen:

1. Dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen. Wenn dann nichts passiert ist, also weder der Mangel beseitigt, noch eine Zusage des Vermieters (schriftlich!) über die Beseitigung des Mangels vorliegt: Nochmal schreiben und eine Nachfrist setzen. Ich würde diese Schreiben per Einschreiben mit Rückschein schicken, kostet zwar für einen popeligen Brief 4,40 €, aber man hat einen Nachweis, dass der Brief beim Vermieter wirklich angekommen ist.

2. Wenn das alles nichts bringt, kann Mietminderung in Betracht kommen, die Höhe der Mietminderung festzusetzen ist allerdings etwas knifflig, da sind sich auch die Gerichte nicht immer einig. Ich würde an dieser Stelle den Mieterschutz bzw. einen Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung kommt dafür normalerweise auf) einschalten.

3. Wenn es in der Wohnung wegen der undichten Fenster so kalt ist, dass zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr eine Temperatur von 20 - 22 °C nicht erreicht wird, muss der Vermieter sofort Abhilfe schaffen. Sollte dein Wärmebedürfnis allerdings noch größer sein, dann hilft nur zusätzliche Heizung oder dicker Pullover.

Wenn dein Vermieter auf die schriftliche Mängelanzeige nicht reagiert bzw. es ablehnt, etwas zu unternehmen, dann würde ich auf jeden Faller Mieterschutz bzw. Rechtsanwalt einschalten, denn die ganze Materie ist nicht so einfach.

Viel Glück!

CU
Jaelle

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