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Gewerbe als Schüler?

higgl / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen,

um mich finanziell über Wasser zu halten, gehe ich neben der Schule und in den Ferien regelmäßig Arbeiten.
Bei einer kleinen Steuerkanzlei betreue ich die EDV und mache so noch ein paar Arbeiten.
Da ich aber auch manchmal bei einem anderen Arbeitgebern jobbe, ist das ganze mit der Lohnsteuerkarte ein ewiges hin und her. Was da alles beachtet werden muss: ich darf nicht über 50 Tage kommen, es kann nur in den Ferien abgerechnet werden...
Das alles nervt mich so, das ich (auch auf Rat von dem Steuerberater) in Erwägung ziehe, ein Gewerbe anzumelden um dann auf Rechnung abzurechnen.
Mir wurde gesagt, dass sämtliche Versicherungen weiter auf meine Eltern laufen können (vor allem Krankenversicherung), so lange ich nicht über 345€/Monat oder insgesamt 4140€ im Jahr Gewinn mache. Davon ist nicht auszugehen.

Ich wollte euch fragen, ob man ihr zu diesem Schritt raten könnt oder ob da mehr Papierkrieg auf mich zukommt, als es letzendlich Vorteile bietet.

Ich freue mich auf ein paar gute Ratschläge

higgl

PS: hoffentlich sind jetzt Selbständigen in der PC-Branche nicht all zu sauer auf mich. Ich weiß, das Schüler wie ich eine Menge Geschäft kaputt machen.

Never argue with an idiot. They drag you down to their level and then beat you with experience.
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Indronil Ghosh higgl „Gewerbe als Schüler?“
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PS: hoffentlich sind jetzt Selbständigen in der PC-Branche nicht all zu sauer auf mich. Ich weiß, das Schüler wie ich eine Menge Geschäft kaputt machen.....

es ist so oder so in meinen augen das eine "schüler" solche jobs macht... auch bezueglich der haftungsfragen.... es scheint aber noch wie was ernsthaftes passiert zu sein, den ansonsten wüßte dein arbeitgebenr wa es heisst schnelle und professinelle hilfe bedeutet.


lass es ein, denn mit einem gewerbeschein ist es alleine nicht getan, du brauchst versicherungen und einen rechtsanwalt, ohne geht es in deutschland nicht.
dazu kommt das finanzamt, was dir über kurz oder lang liebhaberrei andichtenw ird ( was es in deinem fall auch ganz klar ist), fetteste steuer nachzahlungen und co.
wie du bei deinen elteren versichert bleiben kannst ist mir schlieerhaft.... kann und will mich da aber im moment nicht festlegen. ercsheint mir aber sehr unglaubwürdig.

http://de.betterplace.org/projects/5500-lebensmittel-fur-kambodschanische-kinder
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Der_Milchmann higgl „Gewerbe als Schüler?“
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du wirst mehr stress als sonst was haben, selbst als zukünftiger Student muss ich mir das mit anmelden eines gewerbes nochmal überlegen, trotzdem ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe fühle ich mich dennoch nicht in der Lage, selbständig ein unternehmen zu führen, ich glaube du siehst das jetzt noch recht locker (z.B. bezüglich der buchhaltung etc) weil du da noch nicht drinnensteckst, so gings mir auch bis vor kurzem, wenn man erstmal erfährt, was da auf einen zukommt (vor allem auch verantwortung), wenn man eine einzelunternehmung hat und keine 25 000 EU für eine gmbh zur verfügung hat, bist du ruck zuck arm: stell dir vor: ein Unternehmen erleidet wegen (nachweislich) dir einen datenverlust ... dann gehen sie vor gericht ... den rest kannst du dir denken

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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aldixx higgl „Gewerbe als Schüler?“
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Ich würde dir raten lass die Finger davon.

Hier ein kleiner Auszug was auf dich zukommt:

1)Bei einer Gewerbeanmeldung vorher erkundigen ob Meisterzwang besteht (Schwarzarbeit).

2)Du brauchst eine Betriebshaftpficht-Versicherung die für Schäden aufkommt.

3)Du mußt dich bei der IHK anmelden.

4)Du mußt dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden (je nach Gewebe)

5)Du brauchst eine Buchfürung, Kassenbuch oder Jornal.

6)Du musst alle 3Monate Umsatzsteuervorrauszahlung leisten (MwST).

Usw. usw. usw.

Wenn du das alles bezahlt hast kannst du dir sebst ausrechnen
wieviel Umsatz du haben mußt um 4140,-€ Gewinn zumachen und da
die Krankenkasse nach Bruttoeinkommen berechnet wird, ist es aus
mit der Familienversicherung bei den Eltern, Kindergeld und Bafög
gibt es auch nicht mehr.

mfg aldixx

make my day
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Der_Milchmann higgl „Gewerbe als Schüler?“
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Was geht, ist dass du dich bei einem Steuerberater gut informierst, der zudem juristische Kenntnisse besitzt und dann dort mal Rat einholst. Der kann vielleicht Lücken finden, damit du eine Einzelunternehmung gründen kannst, mit der du günstiger und mit vereinfachter Buchführung von kommst, aber die Verantwortung bleibt wie schon erwähnt natürlich bestehen - die wird dir der ANwalt auch nicht abnehmen können

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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charlie62 higgl „Gewerbe als Schüler?“
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Das Zauberwort heißt "Kleingewerbetreibender". Du zahlst keine Gewerbesteuer, brauchst keine aufwändige Buchführung (nur Einnahme-/Überschussrechnung) und kannst dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dein Bekannter, der Steuerberater, wird dir sichlich mehr dazu sagen können.

Schau auch mal hier:

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/2-1-2.html

PS: auch als Privatperson haftet man mit seinem ganzen (jetzigen und künftigen) Vermögen für angerichtete Schäden.





Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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Der_Milchmann charlie62 „Das Zauberwort heißt Kleingewerbetreibender . Du zahlst keine Gewerbesteuer,...“
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Hai, genau das ...
darüber hab ich mich auch informiert.
Wenn du die Auflagen nicht beachtest, gibt es massivsten Ärger, zwar glaube ich kaum, dass du als Schüler über 2083,3 Euro monatlichen Gewinn (nicht umsatz) kommen wirst, aber der Haken ist dieser "... unterliegen denselben Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die auch für Privatpersonen gelten ..."

Den Haken den ich dort sehe ist ebenso genau der, den ich bereits erwähnt habe: Wenn du Mist baust, steht kein Rückhalt hinter dir, das heisst, keine Gesellschaft ... du haftest also vollständig so wie ich das verstehe, nicht nur bis zu deiner Einlage. Du bist hier keine Kapitalgesellschaft.

Das heisst: Wenn du ein Netz einer Rechtsanwaltskanzlei betreust - und wenns dabei nur darum geht, einen einzigen PC mit einem anderen zu verbinden und dann ein paar Daten auf einen externen Server zu schieben, egal wie primitiv die Aufgabe ist, wenn was schief geht, interessiert das nicht, im Gegenteil, es kann sogar zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Und wenn du keine Ausbildung in dem bereich hast, fehlen dir garantiert Basiskenntnisse, die du irgendwann brauchst - so ist das fast immer bei Quereinstieg in eine Branche.

Nehmen wir also mal an, der Anwalt vertritt einen Wirtschaftsboss, bei dem der Streitwert um ein paar Millionen liegt und über Nacht verschwinden die Daten, weil das Spiegeln oder das Backup der Platte nicht klappt oder wie auch immer und (du hast es hier mit einem Anwalt zu tun!) der Anwalt weist dir Schuld oder Schuldbeteiligung nach, und das kann und wird er, wenn du der einzige warst, der da am Netz gefummelt hat, dann kannst du dich verdammt warm anziehen. Schadenersatz noch nicht eingerechnet.

Du brauchst auch nur für den kleinen Tante Emma Laden das Netz schmeissen, wenn deren Daten weg sind, ist das auch nicht billig ...

Du siehst, jede Menge Verantwortung und kümmer dich mal um einen Netzausfall, wenn du grad in der Matheklausur steckst :-) Dann zerrt dich die Tante Emma aber an den Ohren raus aus der Klausur :-P

Aber einen Vorteil will ich noch nennen, du kannst ein KfZ auf dein Gewerbe anmelden, allerdings geht das meines Erachtens bei Kleingewerbetreibenden nicht oder nur eingeschränkt, also wieder Pustekuchen.

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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Gurus Der_Milchmann „Hai, genau das ... darüber hab ich mich auch informiert. Wenn du die Auflagen...“
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ähhhhhhhhhhhhhh,
sorry!

Dein ganzes Geschreibe hat weder Hand noch Fuß..
wenn Du so träumen willst dann mach ne Ich-AG auf oder mach dich vorm schreiben schlau oder werd Erwachsen.......


MfG
Gurus

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higgl Nachtrag zu: „Gewerbe als Schüler?“
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danke euch allen für die Antwort!
Nach den Infos, die ich bisher gesammelt habe, wäre wohl der Aufwand für mich gering, so wie es Charlie gesagt hat.
Die Sache mit der Haftung macht mich aber stutzig. Ich werde wohl noch ein paar Gespräche mit Fachleuten führen, wie es da genau ausschaut.

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Teeto higgl „Gewerbe als Schüler?“
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Wenn du das alles bezahlt hast kannst du dir sebst ausrechnen
wieviel Umsatz du haben mußt um 4140,-€ Gewinn zumachen und da
die Krankenkasse nach Bruttoeinkommen berechnet wird, ist es aus
mit der Familienversicherung bei den Eltern, Kindergeld und Bafög
gibt es auch nicht mehr.

Studenten dürfen jährlich irgendeinen Betrag um die 6-7 tausend Euro verdienden und bekommen trotzdem noch Bafög (dann natürlich weniger, aber das ist ja auch logisch)...
...oder ist diese Regelung bei Selbstständigen/Gewerbetreibenden wiederum anders? Wäre aber unogisch (aber das ist ja bekanntlich vieles).

Mein Rat: Mach' dich ganz genau schlau, wie das geht und was zu beachten ist und dann wage den Schritt einfach mal. Ein "Null-Risiko" gibt es niemals.
Und z.B. AGBs/Haftungsausschluss hilft ja auch ein bisschen über die schlimmsten Risiken hinweg, wenn sie richtig formuliert sind.
Und selbst wenn du das Gewerbe nur kurz laufen hast wirst du soviel über diversen Bürokratiekram lernen (können/müssen), dass du viel für's spätere Leben (und eventuelle erneute Selbstständigkeit) lernen kannst.
Ich glaube ein wenig ist es immer ein Sprung ins kalte Wasser.
Erst Infos einholen ist natürlich nichts desto trotz seeehr wichtig, gerade am Anfang/vorher.
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