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ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c

LOKl / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo.

Ich wurde vor ein paar Tagen von der Polizei mit einem Videowagen verfolgt. es war so das ich mit meinem auto von der autobahn runter auf eine umgehungsstraße gefahren bin. auf der autobahn war 80km/h und auf der umgehungsstraße 70km/h. so der videowagen hat mich erst gefilmt nach dem ich die autobahn verlassen hatte. so die errechnete geschwindigkeit war 104 km/h. ich würde da ja jetzt auch eigentlich nichts gegen unternehmen aber ich bin nicht lange so gefahren und der videowagen hat mich nur 300m gefilmt das hab ich auf dem video gesehen. ich habe mal gehört das die mindestens 1km hinter einem her fahren müsssen.

wennn jemand genaues weiß bitte antworten.

schon mal danke im vorraus. ich kann die drei punkte die ich jetzt kriegen soll nämlich echt nicht gebrauchen.

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rOnIn2704 LOKl „ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c“
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Tach erstmal,

nen,1km stimmt nich,300MEter sind schon richtig,diese distanz müssen sie nur filmen,das machen se meisten 2-3mal!!!denn warste ja 30km zuschnell!was sollste abdrücken??

Gruss rOnIn

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deleen LOKl „ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c“
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die entscheidene frage ist 30 zu schnell oder 34?
sind die 104 abzüglich der meßtolernz, wenn ja, mußte fürn monat das gute schuhwerk weider rausholen!
und 300m reichen, als reine meßstrecke!
hatten selber mal das vergnügen mit den burschen, zum glück haben wir noch rechtzeitig den braten gerochen und haben die kiste auf unter 60 abbremsen können(erlaubt war 25 für uns)
mfg
deleen

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weissnix LOKl „ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c“
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Tja, mein Freund, wenn die errechnete Geschwindigkeit 104 km/h betrug, dann kannst Du demnächst einen Monat lang zu Fuß gehen, und um die Punkte in Flensburg kommst Du auch nicht herum. Gegen ein Nachfahr-Video hast Du keine Chance, die Jungs sind Profis und würden niemals mit einem Video vor Gericht gehen, welches nicht hundertprozentig beweiskräftig ist. Allerdings hast Du nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids bzw. des Urteils, falls Du vor Gericht gehst, vier Monate Zeit, um Deine Pappe abzugeben. Mir ist vor Jahren ein ähnliches Mißgeschick passiert. Allerdings war das nicht so schlimm, weil ich in Flensburg noch ein unbeschriebenes Blatt war, mir das Bußgeld nicht sonderlich weh getan hat und ich den Termin der Führerscheinabgabe mit einem Fünf-Wochen-Urlaub kombinieren konnte.

Trotzdem war mir das eine Lehre. Seitdem bemühe ich mich, Tempolimits zu beachten - und wenn's mal gar nicht anders geht, fahre ich höchstens 20 km/h zu schnell. Dann kostet das Ganze nur ein Verwarnungsgeld, und Punkte gibt's auch nicht.

.........und tschüssss!!!!!!!!!!!!
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App LOKl „ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c“
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Was habt denn ihr für Infos: Fahrverbot gibts innerorts für 31 zu schnell und außerorts für 41 zu schnell. ALso muss er sich darum keine Sorgen machen.

Gruß
App

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deleen App „@ weissnix und deleen“
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biste da sicher?
ich dachte immer, 30 zuviel und vorbei!

laß mich aber gern eines besseren belehren!
mfg
deleen

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Fetzen deleen „@ weissnix und deleen“
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Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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weissnix LOKl „ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c“
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@App, Entschuldigung, Du hast natürlich Recht! Fahrverbot außerorts gibt's erst ab Limit + 41 km/h. Meine Antwort war voreilig. Ich selbst hatte damals (auf der Autobahn) anstelle der erlaubten 100 km/h satte 156 drauf, aber das ist schon so lange her, dass ich bei meinem posting wirklich geglaubt habe, es wären nur 36 zuviel gewesen. Trotzdem noch einmal: mir war die Sache eine Lehre, und seitdem fahre ich, wenn überhaupt, höchstens mal ein ganz kleines bisschen zu schnell.

@deleen, zahl' das Bussgeld und lass' es zukünftig gar nicht erst so weit kommen, dass Du in die Gefahr gerätst, vorübergehend wieder zu Fuß gehen zu müssen. Ich habe jedenfalls mittlerweile begriffen, dass es sich selbst bei der idiotischsten Geschwindigkeitsschikane wirklich nicht lohnt, Geld und Führerschein zu riskieren, nur um ein paar Sekunden schneller irgendwo anzukommen.

.........und tschüssss!!!!!!!!!!!!
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deleen weissnix „@App, Entschuldigung, Du hast natürlich Recht! Fahrverbot außerorts gibt s...“
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jo, weissnix,
da haste wohl was durchn tüddel gekriegt(naja ich wohl nicht weniger), aber gut zu wissen.
mfg
deleen
PS: ich kann voller stolz sagen: in 11Jahren meiner aktiven gefährdung anderer verkehrsteilnehmer hab ich noch nie nen punkt kassiert,
was aber herzlich wenig aussagekraft hat:-)

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BLASTAAR LOKl „ich weiß das thema gehört nicht auf diese page. wäre aber echt c“
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Hi LOKI

1.)schau mal auf der Seite www.bussgeldkatalog.de nach
da siehst du genau was auf dich zu kommt.
2)Hatt dir die Polizei ein Schuldeingeständnis vorgelegt?
Wenn ja,hast du das unterschrieben?
Wenn nein würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung
setzen und mal nachfragen ob er da was machen kann.
Bei mir hatt sich die ganze Sache um 1 1/4 Jahre
verzögert und ich konnte mich auf mein Fahrverbot
seelich und moralich einstellen.

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