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Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?

Waldmensch / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

habe vor einer Woche zufällig entdeckt, dass in unserem Büro (ich arbeite bei uns im Bereich der Datenarchivierung und Systemadministration, also nicht im Bank, Security, Pharmazie oder ähnlichem Bereich, oder auch Atom-hochsicherheitstrakt) ein Summen auftrat.

Hat mich zunächst wenig gestört, dann aber hab ich hinter einer Pflanze etwas entdeckt, das aussieht, wie eine Überwachungskamera.

Habe meinen Abteilungsleiter drauf angesprochen und gemeint, dass ich eigentlich keine 8h Vollüberwachung wünsche - ob er mir nicht mehr traue. Er hat alles abgestritten, wäre Sicherheitsbedingung oder quasi Pflicht für den Betrieb und so weiter.

Mich nervt das Gesurre und mich nervt die Tatsache, dass ich jetzt 8h vollüberwachung habe. Gibts dazu irgendwelche Erfahrungen von euch?

Jetzt kann ich nichtmal mehr auf nickles.de in Ruhe einen Beitrag verfassen :-)

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515515 Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Hallo
So wie mir bekannt ist ist es in dem Fall nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers gestattet. Weis aber nichts genaues, sorry.
MfG
René

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Waldmensch 515515 „Hallo So wie mir bekannt ist ist es in dem Fall nur mit dem Einverständnis des...“
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Das klingt logisch, da ich keine unterschrieben habe, wird sich mein Anwalt freuen :-)

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Der_Milchmann Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Nein, ist in eurem Falle wie auch in den meisten anderen nicht zulässig:

Wie heise unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48770
schreibt:

Keine verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Eine dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft eines Briefzentrums ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 29. Juni 2004 (Az. 1 ABR 21/03).


In dem Briefzentrum, in dem in einer großen Halle in mehreren Schichten insgesamt etwa 650 Arbeitnehmer beschäftigt sind, waren immer wieder Briefe abhanden gekommen. Dabei ist nicht näher festgestellt worden, ob und in welchem Umfang diese im Briefzentrum selbst, auf dem Weg dorthin oder auf dem weiteren Weg zum Empfänger eintreten. Zur Reduzierung dieser Verluste plante der Arbeitgeber die Einführung einer Videoüberwachung. Die Videoanlage sollte mit Hilfe von in der Halle sichtbar angebrachten Kameras verdachtsunabhängig wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden können, wobei für die Arbeitnehmer nicht erkennbar war, wann sich die Anlage in Betrieb befand. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zu dieser Einrichtung. Nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Während die Vorinstanzen den Antrag des Betriebsrats abgewiesen haben, gab das BAG der Mitarbeitervertretung Recht. Nach Ansicht der Richter sei die Arbeitgeberin zwar in der Pflicht, für die Sicherheit des Briefverkehrs und des grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses zu sorgen. Auf der anderen Seite werde aber durch die Videoüberwachung erheblich in das ebenfalls grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der einzelnen Arbeitnehmer eingegriffen. Eine Abwägung der beiden betroffenen Interessen ergäbe, dass die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft des Briefzentrums unter den vorliegenden Umständen unverhältnismäßig sei.

Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind. Einer verdachtsunabhängigen Beobachtung der Mitarbeiter erteilten die Robenträger aus Erfurt mit ihrer aktuellen Entscheidung eine klare Absage. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)



und dazu hier ... ist auch interessant:




BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

........
Einverständnis erzielt wird;

6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt

sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

.......
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.



http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__87.html

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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Mario32 Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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als ergänzung zu milchmann:
In deinem Fall kommt für deinen Arbeitgeber schuldhaft erschwerend noch hinzu, das die überwachung laut deiner schilderung ja sogar "heimlich" erfolgte. Und dir nur deshalb aufgefallen ist, weil er "schlechtes" equipment verwendete
*zynismus on* (billigkameras die surren tzz tzz.) wie unprofessionell!!! *zynismus off*

Durch diese verdeckte überwachung hat er die Persönlichkeitsrechte der überwachten sogar massiv gestört. Das kann sogar richtig ärger für ihn geben (finanziell)!!!

*humor on*

ansonsten gilt:


*humor off*

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Spacebast Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Eingriff in Deine Grundrechte, unbedingt Anwalt zu Rate ziehen. Möglicherweise Arbeitsverweigerung bis zur Entfernung der Überwachungseinrichtungen. Hat Eure Firma einen Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat → weitere Ansprechpartner.

Böser Biber Bocki benagte Bären Bummis breitstämmigen Buchenbaum bis Buchenbaum brach.
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Emily22 Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Ich hätte mit dem dicken Telefonbuch drauf gehauen, dass die Fetzen fliegen (huuuch... ein komisches Insekt lauert da im Blumentopf *kreisch* )
Auch da würde ich sofort den Betriebsrat einschalten, wer weiss ob der nicht noch weitere Kameras laufen hat, im Damenumkleideraum z.B. oder auf den Toiletten.

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Mario32 Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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mensch emily22,
das mit der Damentoillette solltest du doch nicht erzählen. so können wir doch keine amateur-spanner videos mehr im internet verticken!!!!!

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Der_Milchmann Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Stimmt, muss euch allen Recht geben,

das mit dem Telefonbuch fand ich trotz meiner miesen Laune heute sehr amüsant (woher diese kam, erfährt man im Posting weiter unten) :-))

Wo holst du bloss diese treffenden Comiczeichungen her mario :-)))

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Mario32 Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Wo holst du bloss diese treffenden Comiczeichungen her mario :-)))

Hey Milchmann hast du keine Augen im Kopf? steht doch drunter wo ich sie herhabe!
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Grossadministrator Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Sehr diffizil. Wenn es um eine Personenüberwachung geht, muss der Betriebsrat zustimmen. Vielleicht hat er as ja sogar? Bevor du eine Riesenwelle lostrittst, solltest du dich mal schlau machen.
Nichts ist peinlicher, wenn du vor Gericht hören musst, das alles mit dem Betriebsrat abgesprochen war.
Wenn es um die Überwachung von Anlagen geht, braucht der Betriebsrat nicht gefragt zu werden. Konkret: In meinem Bereich werden Webcams eingesetzt, um Reaktionen zu dokumentieren. Dafür muss keiner gefragt werden.
Kleine Spitzfindigkeit am Rande: In fast allen Firmen ist das private Surfen am Arbeitsplatz untersagt. Bei euch nicht?

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Der_Milchmann Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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ups

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Herman Munster Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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"Einfach mal so" is nicht. Der in der Tat zutreffende Begriff ist "verdachtsunabhängig" - eben "einfach mal so". Das ist, wenn überhaupt, nur in ausdrücklich sicherheitsrelevanten Bereichen möglich, z.B. der Bankkassierer. Nicht (nur) weil der/die womöglich klaut, sondern viel eher, weil er/sie beklaut wird (Stichwort: Bank-Robbery).

Da das hier offenbar kein solcher spezieller Bereich ist, könnte es sich in der Tat um eine schwer unrechtmäßige Sache handeln. Was aber auch möglich ist: jemand andere/r - wie Du auch im Sichtkreis der Kamera - steht im Verdacht, zu mopsen, oder zu mobben oder pennt dauernd oder sowas. Und Du sitzt nur zufällig in Blickrichtung. Also nicht gleich den GANZ großen Hammer auspacken, erst mal behutsam vorfühlen.

Steigern kann man sich immer noch.

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Der_Milchmann Herman Munster „ Einfach mal so is nicht. Der in der Tat zutreffende Begriff ist...“
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gut richtig, das wäre dann verdachtsabhängig. aber müssten dann nicht die anderen mitarbeiter auch informiert werden?

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Christoph Maus Waldmensch „Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt?“
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Häng vorerst mal nen Pappbecher drüber und informier am besten mal den Betriebsrat - sofern ihr einen habt.

cm

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