Ich muss abklären, ob in Deutschland eine Aktenaufbewahrungspflicht für Unternehmungen besteht. Falls ja, gesetzliche Grundlage und Dauer?
Ich weiss, ist eigentlich ein PC-Forum, aber es scheint mir, hier hat es einige, die von rechtlichen Sachen eine Ahnung haben :-)
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Sopur
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Ja, eine solche Pflicht gibt es. Wenn ich mich nicht irre, beträgt die Frist 7 volle Jahre.
Aber warum fragst Du nicht einfach bei der IHK oder Handwerkskammer nach? Die können Dir das ganz genau sagen.
Die Aufbewahrungsfrist für Akten ist unterschiedlich.
Ich kenne Aufbewahrungsfristen von 5Jahren, 10Jahren teilweise auch lebenslange Aufbewahrung.
Du musst zu jeder Akte die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist herausfinden.
In meiner Firma werden die Arbeitspapiere und Rechnungsunterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
In der Schweißtechnik sind manche Unterlagen und Niederschriften nur 5 Jahre aufzubewahren.
Personalakten werden normalerweise sehr lange aufbewahrt...
Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB ) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen:
- 6 Jahre: empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung
- 10 Jahre: Bilanzen, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist.
Mit Ausnahme der Handelsbücher und Bilanzen können die Daten auf Datenträgern abgespeichert werden (üblich: Mikroverfilmung bzw. Einscannen der Unterlagen).
Vielen Dank!
Perfekte Information :-)
Btw: gibt es in Deutschland irgendwo eine online-Gesetzessammlung?
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Sopur
Als Selbständiger habe ich meine Unterlagen (zB. Finanzamt) 10 Jahre aufzubewahren.
Gibt sicherlich für andere Dinge andere Fristen.
Solltest Du mal einen Vollstreckungsbescheid von einem Gerichtsvollzieher bekommen haben, dann heb den 30 Jahre auf. Danach verfällt der.
;o)
Besorg dir einfach bei www.rechtliches.de ein aktuelles HGB.
Ja, es besteht Aufbewahrungspflicht. Allerdings zweeeiteilig gestaffelt IIRC bis 10 Jahre. Versicherungen hingegen müssen einige Akten sogar 100(!) Jahre aufbewahren (kwein Scherz).
Bin leider nicht mehr so ganz im Thema, weit ich im April aus gesundheitl. Gründen den Lehrgang zum staatl., gepr. Betriebswirt gecancelt habe.
Volker