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mal eine Mietrecht-frage

kennmichnichtaus / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo ,

folgendes Problem ,.... wir hatten am 30.11.06 als Mieter die Wohnungsübergabe an unseren Vermieter , dabei wurden uns vom Vermieter nach Besichtigung von Ihm und seiner Mutter noch 2 Mängel mitgeteilt , welche wir noch am gleichen Tag beseitigt haben .

wir trafen uns 3 Std. später zur erneuten Übergabe , er hat sich alles angeschaut und meinte dann das er das Übergabeprotokoll über seinen Anwalt machen läßt .

gestern kam ein Brief von seinem Anwalt in dem er uns noch mind. 8 weitere Mängel aufzählte ... ( ich dacht mich tritt ein Pferd ) ,hab nun den Eindruck ,das er auf unsere Kosten die ganze Whg. neu sanieren / renovieren will .

nun wie schon erwähnt , gibt es kein sogennntes "Übergabe-Protokoll" , aber Arbeitskollegen meinten ... mit der Übergabe/Übernahme der Haustürschlüssel etc .... hätte er als Vermieter die Übernahme akzeptiert und nachfolgende Forderungen seien nicht rechtmäßig .

was meint Ihr dazu , bin ich verpflichtet noch nachfolgende Mängel zu beseitigen oder hat sich das mit der Übergabe der Schlüssel für mich die Angelegenheit erledigt ?



Thx und Gruß

kmna


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Hausmeister Krause kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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es kommt drauf an was das für mängel sind. wenn du z.b.die toilette aus der wand gerissen hast, wirst du nicht drum herum kommen.

ich kann dir nur einen tip geben für die zukunft. wenn du eine neue wohnung beziehst, nimm die digicam mit und mache von allen erdenklichen ecken und kanten, wo etwas verschlissen oder kaputt ist, fotos. viele fotos. am besten noch im beisein des mieters.

dann hast du bessere chancen bei der nächsten übernahme, falls man dir sachen anhängen will, die du gar nicht verschuldet hast.

Wenn Du Sorgen hast, dann erzähle sie nicht Deinen Freunden, sondern Deinen Feinden, denn die freuen sich darüber. - Harald Lesch
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T-Rex kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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Der Mieterschutzbund hilft Dir weiter.

 GrüßeT-Rex 
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gelöscht_35042 T-Rex „Der Mieterschutzbund hilft Dir weiter.“
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Hmm..., das kommt auf deinen Mietvertrag an!

Manche alten Klauseln sind zwar wirkungslos,

aber du weißt doch selbst an besten, ob die beanstandeten Mängel auch wirklich vorhanden und berechtigt sind. Wenn ja, dann musst du......

Solange wird er dir auch die Kaution zurückhalten.

Gruß
luttyy

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dieclaudi kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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Hallo,

ich bin zwar kein Spezialist auf dem Gebiet , aber ich denke mir mal wenn er die Wohnungsschlüssel an dem Tag der Übergabe von dir entgegengenommen hat , hat er dies auch stillschweigend akzeptiert zumals die 2 erwähnten Mängel beseitigt worden sind .

wenn es ganz dumm läuft ,könnte ja nun der Vermieter selber einen Schaden in der Wohnung machen und es dir dann noch zusätzlich als Mängel anhängen , sowas solls auch geben !

ansonsten bin ich mit dem Hausmeister Krause einer Meinung



claudi

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out-freyn kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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Ich mach das als Mieter immer so, dass ich einen selbst erstellten Vordruck dabei habe mit dem Inhalt "Folgende Schlüssel wurden übergeben:", "folgende Mängel festgestellt:" und "die Mängel werden beseitigt durch ... bis..." Das Ganze endet mit der Formulierung: "Ich/wir bestätige(n), dass weitere Mängel nicht festgestellt wurden." und den Unterschriften von Vermieter und Mieter.
Natürlich kann der Vermieter dann auch noch sein Übergabeprotokoll erstellen, aber ich habe etwas (mit seiner Unterschrift) in der Hand, worauf ich ihn zur Not festnageln kann.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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audax31 out-freyn „Ich mach das als Mieter immer so, dass ich einen selbst erstellten Vordruck...“
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Mieterschutzbund ist teuer, afaik gibt es nur eine Mitgliedschaft, Mindestdauer 1 Jahr. Verbraucherzentrale ist bedeutend billiger.
Wenn die Wohnung besichtigt ist und Du hast die Mängel beseitigt und die Schlüssel sind übergeben, ist doch die Angelegenheit beseitigt. Hast Du Zeugen dabei gehabt? Habe mit Unterschrift den Zustand bestätigen lassen .
siehe out-freyn. Eine nachträgliche Forderung kannst Du dann ablehnen.

doc
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tom93 kennmichnichtaus „mal eine Mietrecht-frage“
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Habe zwei links für Dich gefunden, schau mal ob Dir das was bringt.

http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes%E2%8C%A9=de_DE&xmlFile=59159

http://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp

Ansonsten bist Du mit der Verbraucherberatung besser bedient.

Viele Grüße

tom93

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