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Mobbing oder übele Nachrede?

hexagon / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
bei meinem Arbeitgeber mit ca. 20 Mitarbeitern gibt es eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter die in 2. oder 3. Ehe verheiratet sind. Diese genannten Mitarbeiter pöbeln den ganzen Tag an dem Rest der Mitarbeiter herum, obwohl sie genau wie alle anderen Mitarbeiter Fehler machen.

Eine mehrmalige Beschwerde aller betroffenen Mitarbeiter an die Geschäftsleitung blieb bisher ohne Erfolg.

Wie nennt man denn sowas im Juristendeutsch?
Ist das Mobbing oder übele Nachrede?

MfG. Hexagon

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Alpha13 hexagon „Mobbing oder übele Nachrede?“
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mob: „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“ und to mob: „anpöbeln, angreifen, über jemanden herfallen“

Der schwedische Arzt Peter-Paul Heinemann verwendete 1969 den Begriff für das Phänomen, dass Gruppen eine sich von der Norm abweichend verhaltende Person attackieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing

2 sind da definitiv noch kein MOB!

"eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter die in 2. oder 3. Ehe verheiratet sind."

Vo außen betrachtet werden die gemobbt und wehren sich!

Wenn dann ist das Beleidigung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung



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Borlander Alpha13 „mob: Meute, Gesindel, Pöbel, Bande und to mob: anpöbeln, angreifen, über...“
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2 sind da definitiv noch kein MOB!
Zum Mobbing braucht es nicht umbedingt einen ganzen Mob. Da reicht u.U. auch schon ein Einzeltäter aus...
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Borlander hexagon „Mobbing oder übele Nachrede?“
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Nabend hex,
also nach Deine Schilderung scheint mir das weder Mobbing (falls Du neuerdings Angst hast zur Arbeit zu gehen nehme ich natürlich alles zurück!), noch ein Fall von übler Nachrede zu sein (es werden laut Deiner Beschreibung keine Unwahrheiten verbreitet). Offenkundig sorgen diese Pöbeleien (wie auch immer die aussehen mögen) allerdings schon für ein schlechtes Betriebsklima (und da wäre es eigentlich im Eigeninteresse der GL für Abhilfe zu sorgen. Wirkt sich nunmal schlecht auf die Arbeitsmoral aus)...

Gruß
bor

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Tilo Nachdenklich hexagon „Mobbing oder übele Nachrede?“
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Da ist ja bei Euch anscheinend immer was los und der Arbeitstag muss ja im Fluge vergehen. :-)

Die Geschäftsleitung muss das Treiben abstellen, notfalls muss da ein Anwalt ran.
Ihr müsst das Treiben dokumentieren.
Wenn diese Leute Beschwerden haben, sollen sie in Zukunft doch bitte sehr den Weg über die Geschäftsleitung gehen und man wird sehen... . Einfach damit Ihr in Zukunft ungestört (!) die volle Leistung bringen könnt.

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W@ldemar hexagon „Mobbing oder übele Nachrede?“
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Wenn sowas, wie aus der Ferne zu bewerten, Mobbing sein sollte, dann könnte das zunächst natürlich den typischen Gang bedeuten ... Abmahnung bis hin zur letzten Lösung, der Kündigung, die sozial verträglich blablabla sein muss. Um mal das Extremszenario hochzugaukeln, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter, um die es geht, länger als 6 Monate beschäftigt sind und da euer Betrieb >10 Mitarbeiter hat, greift das Kündigungsschutzgesetz und somit "müsste" eine Kündigung sozial gerechtfertigt bzw. verträglich sein. D.h. sie muss personen-, verhaltens-, oder betriebliche bedingt sein. Naja, das träfe zwar zu, doch ein findiger Anwalt würde trotzdem ihrerseits Probleme kriegen, wenn der allgemein Betriebsfrieden gefährdet ist, und sie euren Laden da so auf Trapp hält, dass ihr nicht mehr gescheit arbeiten könnt.

Aber jetzt zurück zur humanen Realität: Reden hilft am meisten - die Abmahnung kann eh nur der Chef vornehmen, ich gehe davon aus, ihr hab keinen Betriebsrat. Abmahnungen sollten auch meiner Ansicht nach gut überlegt sein, psychisch verabschiedet (kündigt) so mancher Mitarbeiter dann innerlich schon gern mal und ist gegen Null produktiv

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Max Payne W@ldemar „Wenn sowas, wie aus der Ferne zu bewerten, Mobbing sein sollte, dann könnte das...“
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Abmahnung bis hin zur letzten Lösung, der Kündigung, die sozial verträglich blablabla sein muss.

Verhaltensbedingte Kündigungen müssen nicht "sozial verträglich" sein. Wer z.B. seinen Arbeitgeber beklaut, wird fristlos gekündigt, soziale Kriterien sind dabei völlig unbeachtlich.
Für Mobbing gilt grundsätzlich dasselbe, nur dass die Beweisbarkeit ungleich schwieriger ist als bei Diebstahl.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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W@ldemar Max Payne „ Verhaltensbedingte Kündigungen müssen nicht sozial verträglich sein. Wer...“
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Die Soziale Verträglichkeit muss geprüft werden und diese ist gegeben, wenn die Kündigung verhaltens-, personens- oder betriebsbedingt ist. Und bei Diebstahl wäre es ja verhaltensbedingt.

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hexagon Nachtrag zu: „Mobbing oder übele Nachrede?“
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Hallo,
recht schönen Dank für Euere zahlreichen Antworten.
Jetzt geht es bei uns rund:
Alle Mitarbeiter werden am Freitag dem 19.10.2007 ein Schriftstück unterschreiben. Darin soll geschrieben sein: Wenn nochmalige Mobbingversuche und ähnliche Dinge praktiziert werden, erhalten die betreffenden Personen eine Abmahnung.
Dieses Schriftstück werde ich sogar gerne unterschreiben, da ich kein Mobbing betreibe.

Diese 2 genannten Personen sind schon mehrfach zum Geschäftsführer zitiert worden, der denen dann offenbar die Wacht am Rhein erzählt hat. Danach war ca. 1. Woche Ruhe. Danach ging das Theater von vorne los.

Hoffentlich ist jetzt endlich Ruhe!

MfG. Hexagon

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Erwin Wagner hexagon „Hallo, recht schönen Dank für Euere zahlreichen Antworten. Jetzt geht es bei...“
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Was ist die „Wacht am Rhein"?

mfg
Erwin

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Tilo Nachdenklich hexagon „Mobbing oder übele Nachrede?“
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-512104,00.html
Kraftausdrücke verbessern den Teamgeist. Da werden wir bestimmte Postings auf Nickles ja nicht mehr löschen wollen...:-)

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