Warum braucht die hiesige Sparkasse 2 Arbeitstage, für die "Wertstellung der Gutschrift"?
Am 5. ist der Geldeingang (Lohn) auf meinem Konto; ein am 5. fälliger Dauerauftrag wurde aber nicht ausgeführt, da die Wertstellung erst am 9.1. erfolgt.
Wozu werden 2 Arbeitstage benötigt, wo das Geld doch schon am 5. eingegangen ist?
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Das ist wegen der Rückbuchung fals der Überweiser seine Buchung storniert oder sein
Konto keine Deckung hat.
Gruß aldixx
Ein Überweiser kann nichts stornieren.
Bei der RS&K-Bank kann man das.
Nennt sich Überweisungsrückruf, geht bei allen Banken, aber nur während das Geld unterwegs ist. Ist der Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, dann geht das nicht mehr.
Möglicherweise hat der Geldsender über die Wertstellung verfügt.
Das ist zB. bei Renten auch so. Die bekommst Du am letzten Tag des Monats.
Ist dieses ein Sonntag, so ist aber das Geld schon am Freitag drauf.
Buchungsdatum und Wertstellung sind da verschiedene Dinge.
Frage doch einfach mal nach, warum das so ist.
Und wenn der Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde, hast Du wohl ein sehr enges Kontolimit.
Weil die Bank in diesen Tagen mit dem Geld arbeiten kann, ohne dir auch nur einen Cent dafür zu geben. Und wenn du das bei 10.000 Kunden machst, kommt ein schönes Sümmchen zusammen. Und wenn die Bank richtig fies ist, wird der Überweisungsauftrag ausgeführt, auch wenn das Konto nicht gedeckt ist und du zahlst zusätzlich Überziehungszinsen.
Aber keine Sorge, das machen alle Banken so.
Na, endlich die richtige Antwort! Hat ja gedauert *g*
Hab' mal auch so was hier angefragt, warum im IT-Zeitalter meine Überweisung Tage braucht aber Milliarden an den Börsen per Knopfdruck verschoben werden können und auch teilweise so verbale Nebelgranaten des Bankenwesens geerntet.
Es gibt die Regelung dass Überweisungen, die vor 12:00 Uhr getätigt werden am nächsten WERKTAG gutgeschrieben werden. D.h. die Überweisung vom Freitag wird erst am Montag wertgestellt.
fbe
Theorie:
Nach der gesetzlichen Regelung hat die kontoführende Bank eingehende Überweisungsbeträge sofort ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Wertstellung solcher Beträge muß deshalb an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht. Ob der Arbeitsanfall eine Gutschrift noch an diesem Tage zuläßt, ist gleichgültig. Das Wertstellungsdatum ist vom Buchungstag unabhängig.
Praxis:
"Im Verbraucherbereich setzen die meisten Banken die taggleiche Wertstellung mittlerweile um", meint Reifner. "Doch im Mittelstand führen Überweisungen häufiger noch zu Problemen." Grund dafür sei, daß der BGH die Regelung für Geschäftskunden nicht so strikt gefaßt habe wie für Privatkunden.
Banken-AGB, § 9 AGBG, §§ 675, 667, 271 BGB, Wertstellung muß grundsätzlich am Tag des Zahlungseingangs erfolgen;
(Hinweis: jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt in § 676g I 3 BGB)