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Noch ne Frage an die Banker

warum?1 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Warum braucht die hiesige Sparkasse 2 Arbeitstage, für die "Wertstellung der Gutschrift"?
Am 5. ist der Geldeingang (Lohn) auf meinem Konto; ein am 5. fälliger Dauerauftrag wurde aber nicht ausgeführt, da die Wertstellung erst am 9.1. erfolgt.
Wozu werden 2 Arbeitstage benötigt, wo das Geld doch schon am 5. eingegangen ist?

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aldixx warum?1 „Noch ne Frage an die Banker“
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Das ist wegen der Rückbuchung fals der Überweiser seine Buchung storniert oder sein
Konto keine Deckung hat.

Gruß aldixx

make my day
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ganzgenau aldixx „Das ist wegen der Rückbuchung fals der Überweiser seine Buchung storniert oder...“
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Ein Überweiser kann nichts stornieren.

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aldixx ganzgenau „Blödsinn“
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Bei der RS&K-Bank kann man das.






make my day
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charlie62 aldixx „Bei der RS K-Bank kann man das. “
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Bei der RS&K-Bank kann man das.

Nennt sich Überweisungsrückruf, geht bei allen Banken, aber nur während das Geld unterwegs ist. Ist der Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, dann geht das nicht mehr.
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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ganzgenau warum?1 „Noch ne Frage an die Banker“
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Möglicherweise hat der Geldsender über die Wertstellung verfügt.
Das ist zB. bei Renten auch so. Die bekommst Du am letzten Tag des Monats.
Ist dieses ein Sonntag, so ist aber das Geld schon am Freitag drauf.

Buchungsdatum und Wertstellung sind da verschiedene Dinge.
Frage doch einfach mal nach, warum das so ist.

Und wenn der Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde, hast Du wohl ein sehr enges Kontolimit.

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holger47 warum?1 „Noch ne Frage an die Banker“
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Weil die Bank in diesen Tagen mit dem Geld arbeiten kann, ohne dir auch nur einen Cent dafür zu geben. Und wenn du das bei 10.000 Kunden machst, kommt ein schönes Sümmchen zusammen. Und wenn die Bank richtig fies ist, wird der Überweisungsauftrag ausgeführt, auch wenn das Konto nicht gedeckt ist und du zahlst zusätzlich Überziehungszinsen.

Aber keine Sorge, das machen alle Banken so.

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Pumbo holger47 „Weil die Bank in diesen Tagen mit dem Geld arbeiten kann, ohne dir auch nur...“
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Na, endlich die richtige Antwort! Hat ja gedauert *g*

Hab' mal auch so was hier angefragt, warum im IT-Zeitalter meine Überweisung Tage braucht aber Milliarden an den Börsen per Knopfdruck verschoben werden können und auch teilweise so verbale Nebelgranaten des Bankenwesens geerntet.

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fbe Pumbo „Na, endlich die richtige Antwort! Hat ja gedauert g Hab mal auch so was hier...“
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Es gibt die Regelung dass Überweisungen, die vor 12:00 Uhr getätigt werden am nächsten WERKTAG gutgeschrieben werden. D.h. die Überweisung vom Freitag wird erst am Montag wertgestellt.
fbe

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charlie62 warum?1 „Noch ne Frage an die Banker“
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Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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ganzgenau warum?1 „Noch ne Frage an die Banker“
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Banken-AGB, § 9 AGBG, §§ 675, 667, 271 BGB, Wertstellung muß grundsätzlich am Tag des Zahlungseingangs erfolgen;

(Hinweis: jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt in § 676g I 3 BGB)

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