Kurze Frage (nein, um mich geht´s nicht)
wenn man in einem Verkehrsunfall verwickelt ist und dabei 0,8 Promille hat, was blüht da einem. Der betrunkene war NICHT schuld und ein nüchterne hätte es auch nicht verhindern können.
Die Standart 250 € 4 Punkte und 1 Monat FS weg?
Im inet gibt es viele aussagen aber da blickt doch keine Sau mehr durch ;-)
wie z.b. http://www.n-tv.de/892121.html
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Es wir einen immer ein Mitschuld angelastet. Hat man ein Fahrzeug geführt oder war man als Fußgänger unterwegs !
derjenige war Fahrer
was labert dann n-tv?!?!
es dürfte Jacke wie Hose sein, wenn man als Fahrzeugführer schuldig oder Unschuldig in einen Unfall mit "Gas" verwickelt ist, und dabei erwischt wird (sprich "blasen"), dann ist man mit dran.
Speziell in deinem beschrieben Fall (imho):
"Unschuldiger" hat im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt mit Allohohl =>böse. Also gibts dafür von der Polizei (wenn der Alkoholgehalt ermittelt wird) einen auffe Finger. Ob der Unfall ohne Alk zu verhindern gewessen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Mit 0,8 ‰ liegt er sowieso weit über der Grenze (soweit ich noch weiss, sinds 0,3 ‰ bei Unfallbeteiligung). Weiter stellt sich nun die Frage nach dem anderen Blatt. Wäre der Unfall ohne Alk zu verhindern gewesen? Das ist unsicher, denn ohne Alk wäre eventuell umsichtiger gefahren und ein eventueller "Engpass" schon früher erkannt worden (also nicht der Bums ansich, sondern 1-2 Minuten vorher).
Im übrigen, wie Repi schreibt, hat man eh immer Mitschuld. Wobei, 4 Punkte, 250€ Strafe und 1 Monat würden mir keine Sorgen machen, die Versicherung (je nach höhe des Schadens) könnte Probleme machen.
man darf in " nur noch 0,5 promille haben, alles was drüber ist ist ein führerschein entzug. man kann aber auch schon mit 0,1 promille sein führerschein bis zu drei monate entzogen bekommen. es kommt dabei auf den unfall an und der schwere des unfalls. das gericht würde sagen, ohne alkohol hätte es vielleicht kein unfall gegeben da die reaktion besser gewesen wäre. und in der tat, habe es mit ein messerspiel ausprobiert, ein o,2 l glas bier hat meine reaktion schon beeinflust. und da er promille hatte, muss er sein schaden auf jeden fall selber bezahlen und sein führerschein abgeben, wenn er noch mehr pech hat sogar den schaden des anderen bezahlen. habe im fehrnsehen ein bericht drüber gesehen, aber ist schon ca. 1,5 jahre her. aber denke das die gesetze eher schärfer geworden sind als schwächer.
Das urteil gibt es sicherlich, allerdings ist der nachweis nur sehr schwer möglich und eine rechtsprechung in der Richtung ist zumindest nicht üblich, den in der regel hast du auch eine Teilschuld wenn dir ein nüchterner hinten drauffährt wenn du zuviel getrunken hast.
Und diese Auffahrunfälle, sind bei mir sogar eher die unfälle, bei den du den beweis führen könntest - den mit stehenden Fahrzeug hast du oft gute chanchen den anderen verkehrsteilnehmer die Komplett schul zuzuschieben(z.B. beim tuschieren der seiten beim aneinandervorbeifahren in einer engen straße, wenn du dir nicht sicher bist bleib stehen und tucker nicht mit 3-4 km/h vorwärts).
Ich denke mal, die Lage ist viel simpler, warum man die Mitschuld bekommt. Da man bei der Menge nicht mehr fahren darf, darf man sich also erst gar nicht am Ort des Geschehens befinden und somit hätte es gar keinen Unfall geben können. Egal, ob er nüchtern zu verhindern gewesen wäre, oder nicht.
@Fetzen,
full ack.
Autofahren und Alkohohl passen halt nicht zusammen ausser wenn sich der Alk. in form von Methanol/Ethanol im Tank des Fahrzeuges befindet.
Ich zum Beispiel habe mich in den letzten 12 Jahren seid ich den Führerschein habe nicht einmal, nach einem Glas bier(was an für sich noch in der Toleranz ist) hinters Steuer gesetzt.
Ich kenne auch einen Fall ganz gut indem eine Freundin von mir von einem Auto angefahren wurde dessen Fahrerin sturzbetrunken war. Meine gute Freundin sitzt seid dem Tag im Rollstuhl und die Fahrerin musste lediglich ihren Führerschein abgeben da sie bei ihrem Blutalkohohlspiegel als nicht mehr zurechnungsfähig galt. Das heißt das leben meiner Freundin ist im Arsch und die Fahrerin wurde nichtmals richtig dafür bestraft.
gruß Oliver
Ich finde deine Einstellung absolut richtig: Wenn man was getrunken hat (auch wenn es nur ein Bier ist), dann setzt man sich nicht hinters Steuer. Das selbe gilt natürlich auch für Rauschgifte und co. ;-)
Das mit deiner Freundin ist eine tragische Gesichte, die umso tragischer ist, da man sie mit dieser Einstellung hätte vermeiden können. Aber die Betrunkenen hauen denn immer Sprüche raus wie: "Auto fahren kann ich noch, aber gehen nicht mehr! Also fahr ich nach Hause". Nicht nachvollziehbar aus meiner Sicht (habe zwar noch keinen Führerschein, werde es aber wie oben behalten).
Mit der Zurechnungsfähigkeit wenn Alkohol im Spiel ist, kommt man schnell zu einem moralischen Dilemma. Da ist man auf Zivilcourage fremder Menschen angewiesen, die die Leute hoffentlich vom Fahren abhalten!
Im Falle eines Unfalls spielt die Alkoholgrenze keine Rolle.
In diesem Fall ist auch
Was letztendlich dabei rauskommt, wird der Richter entscheiden.
Ich tippe mal vorsichtig auf mehrere Monate Fahrverbot und Geldstrafe.
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Das ist dann der zweite Prozeß, da es im ersten ja nur um den Unfall ging. Aber ich denke, der erste Prozeß wird so nicht zuende sein.
Die Versicherungen werden keine Ruhe geben.
Einspruch Euerr Ehren:
Wenn der Unfall auch für einen nüchternen Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre gibt es keine Mitschuld. Es bleibt dann aber, je nach Promillewert, dennoch der Vorwurf einer Owi oder ab 1,1‰ einer Straftat.
Habe mir erst eben den Link zu n-tv durchgelesen. Der Bericht stimmt! Wurde ja auch noch ein Urteil mit Aktenzeichen genannt. Also warum die Zweifel der Diskussionsteilnehmer in diesem Forum? Ein derartiges Urteil ist keineswegs ein Einzelfall. Ähnlich entschieden hat z. B. das AG Landstuhl unter Az. 1 O 806/06.
Weil in diesem Thread sehr viel falsche Behauptungen und Halbwissen verbreitet wurde hier mal ein paar Promillegrenzen für Kraftfahrer in Kürze:
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen straffrei bis unter 0,5 Promille
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille = Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet für Ersttäter Geldbuße 250€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille = Straftat. Das bedeutet für Ersttäter Geldstrafe 30-60 Tagessätze, 7 Punkte die aber gleich wieder gelöscht werden weil die Fahrerlaubnis entzogen wird. Es wir eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhäng, vor deren Ablauf keine neuer Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille = Straftat. Folgen wie Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille.
Ab 1,6 Promille ist vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU (Im Volksmund fälschlicherweise Idiotentest genannt) zwingend vorgeschrieben.
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird zeigt aufgrund dieses Umstandes keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. In Bezug auf das Beispiel in der Ausgangsfrage würde das bedeuten, dass keine Mitschuld vorliegt. Die Trunkenheitsfahrt aber als Owi geahndet wird. Das bedeutet bei einem Ersttäter Geldbuße 250€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Für Wiederholungstäter 400€, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und MPU. Ab dem dritten Mal kostet der Spaß 750€, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und wieder MPU.