Hallo zusammen,
habe mir einen neuen Wagen gekauft und möchte meinen alten nun privat verkaufen. Der steht nun bei einem Freund an seiner Tankstelle und die ersten Interessenten fragen bereits nach. Prima! Aber... ich finde nun den Fahrzeugbrief nicht mehr! Hab schon mehrmals die ganze Bude auf den Kopf gestellt! Zwar kann ich als Erstbesitzer anhand des Kaufvertrages leicht nachweisen dass ich tatsächlich der rechtmäßige Besitzer bin. Aber das Aufbietungsverfahren um einen neuen Brief zu beantragen dauert 4-6 Wochen. Möglicherweise finde ich den alten Brief bis dahin ja auch noch...
Nun, das ist alles nicht das Problem sondern-
der Wagen ist derzeit noch als Zweitwagen angemeldet. Dies war nötig um kleinere Mängel an verschiedenen Stätten beheben zu lassen, dazu mußte er ja beweglich sein. Wenn ich den Brief nun nicht finde und nun ca. einen Monat warten darf, wäre es natürlich besser den Wagen stillzulegen. Dann aber kann ein pot. Käufer nicht mehr so ohne weiteres eine Probefahrt machen.
Daher frage ich mich nun, kann ich den Wagen auch ohne Brief verkaufen und ihn dann nachreichen? Geht das überhaupt so mit der Versicherung des Käufers? Natürlich würde das schriftlich fixiert.
Oder wenn ich ihn stillege und man dreht trotzdem eine Runde in der angrenzenden verkehrsberuhigten Zone und es passiert was- wer haftet?
Als Kaufvertrag möchte ich den ADAC-Vordruck benutzen. Kann man da auch reinschreiben- Gekauft wie gesehen? Kann mich das absichern gegenüber mir bis dahin unbekannte Mängel?
Ihr seht also, ich hab keine Ahnung von der Materie. Wie würdet ihr das nun handhaben?
Danke & Gruß
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Können kann man alles. Nur: Ich würde als Interessent den Wagen nicht ohne Brief kaufen. Zur Versicherung: Seit wann wollen die denn den Brief sehen? Da dürfte es meiner Meinung nach kein Problem geben. Aber sofern Du einen Käufer findest der zunächst auf den Brief verzichtet, hat der ein großes Problem an der Backe: Ohne Brief keine Zulassung.
Zum Fahren ohne Zulassung ist zu sagen, dass dies 50€ und 3 Punkte in Flensburg kostet. Entsteht ein Schaden, muss den nach meiner Meinung der Fahrer zahlen. Inwieweit Dir als Eigentümer / Halter eine Mitschuld angelastet wird, ist mir nicht bekannt.
Der ADAC-Vertrag ist schon mal nicht schlecht. Allerdings solltest Du eine handschriftliche Ergänzung machen: "gekauft wie gesehen und probegefahren". Dies ist möglich und verdrängt / modifziert die vorgedruckte Klausel "unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Falls Du "Juristen-Deutsch" sprichst, kann dies in der Entscheidung "VIII ZR 136/04" des Bundesgerichthofs nachgelesen werden.
Gruß,
Abe S.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. :-)
Einen PKW ohne Brief kauft kein Mensch.
Das Auto könnte genau so gut einer Bank gehören, die den Brief hat oder der Brief ist als Pfand verliehen! Für das Abmelden brauchst du auch den Brief. Es wäre besser, du findest den Brief....
Gruß
luttyy
Sowas dachte ich mir natürlich schon... Ich erinnere mich noch ganz genau daran dass ich ihn in der Hand hielt, in einem Umschlag... Zum Teufel- wo ist das Teil???
Wenn ich den nicht morgen oder übermorgen wiederfinde, lege ich den Wagen still und beantrage einen neuen. Hilft ja alles nix. Hab alles mögliche an Papieren hier, zig Jahre alt und kann geschreddert werden. Aber der Brief!? Ausgerechnet der Brief! Das gibts doch nicht...
Gruß
Für's Abmelden brauchst du definitiv keinen Brief. Das habe ich vor Kurzem erst selber ohne Brief gemacht.....
Gruß
K.-H.
Wenn Du wirklich der Erstbesitzer bist, und nicht nur Zweitbesitzer wegen Preis, wird Dir Dein Händler gerne eine Zweitschrift ausstellen, dauert 2 Tage ohne Kosten, weil sich Dein Händler den Hintern aufreissen wird, ausser Du hast Beulen, Kratzer etc. verbockt.
Ohne Brief verkaufen: Betrug, Der zuständige Finanzminister wird sich freuen.
...Haftung: in verkehrsberuhigten Zonen: der fotographierte Fahrer, bzw. der durch Zeugen benannte Halter, wenn zB bei Übergabe beobachtet.
und ohne Brief kaufen nur Idioten (,die dann auch mal 'n Baseballschläger dabei haben) oder Abzocker (,die dann mal Leute, die ein Baseballschläger dabeihaben beschäftigen.)
Und wenn Du so eine "Scheiße" durchziehen willst, viel Spass, aber lass den ADAC und dieses Portal aussen vor.
b
ich bin für Löschung
Der Brief ist der Eigentumsnachweis für den Käufer. Ohne kriegt der den Wagen gar nicht zugelassen. Ich würde bei so einem Angebot als Interessent ggf. sogar mal bei der Polizei nachfragen, ob der Wagen gestohlen gemeldet wurde ...
Damit blieben nur "Interessenten", die die Kiste über die nächste Grenze verschieben ...
Also, Finde den Brief oder stelle Antrag auf Ersatz, bevor du den Wagen verkaufst.
HTH, Z.
@benjamin,
Danke für Deine noble Einschätzung!
Trotzdem Danke für den Tip mit der Zweitschrift. Hab ja den Kaufvertrag vorliegen und fragen kostet ja nix :-)
Das Autohaus kann mir da leider auch nicht weiterhelfen. Also nix mit Zweitschrift obwohl die eine Kopie haben. Tja, was soll ich machen- Pech gehabt.
Wenn ich den Brief übers WE nicht finde, beantrage ich halt einen neuen und lege den Wagen still. Weil es lohnt sich einfach auch nicht, für bis zu sechs Wochen weiterhin die Versicherung zu zahlen. Dann gibts halt eben keine Probefahrt. Ist zwar dann für beide Seiten dumm gelaufen aber aus den Fingern saugen kann ich mir den Brief nun auch nicht.
Warum auch einfach wenn´s kompliziert geht... :-/ Naja, wie immer halt...
Gruß