Diese Strafe wird er ja wohl locker von seiner Pension abstottern können.
96.000 EUR im Monat ist ja nicht viel, aber es könnte gerade so langen.
Das, was da in Bochum so geknallt hat, waren die Sektkorken.
Dem Herrn muß man doch nun den ganzen Tag hinterher laufen und ihn dauernd aufheben, weil er vor lauter Lachen immer umfällt.
Wenn ein kleiner Beamter straffällig wird, dann ist die Pension - zumindest zum Teil - weg.
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"Der Prozess wirkte wie ein abgekartetes Spiel, das auch auf einer Theaterbühne hätte stattfinden können. Von Gisela Friedrichsen"
(Top-Gerichtsreportin vom Spiegel)
Das einzig Gute an der Sache ist, daß wir z. B. in einem Forum offen unsere Meinung darüber schreiben dürfen, das ist aber auch alles. In einem Land zu leben, in dem nicht mal das möglich ist, wäre zwar noch schrecklicher, tröstet aber nicht wirklich und heilt nicht diese Riesen-Sauerei.
Hi,
komisch, heißt das nicht Schauspielhaus in Bochum?
...ansonsten kann ich Lug und Betrug in diesem wie in jedem Forum schreiben..!
Die Begründung, laut Steuerbeamte lautet: lieber die Strafe an Gemeinnützige Organisationen abführen, als im Knast bewirtet werden.
Das ist zwar nur bedingt meine Meihnung denn eine Kombistrafe währe mir lieber.
Mfg
Liberté
;~)
Auszug aus einem Kommentar beim Law-Blog:
Wie man das semantisch verbrämt, ist eigentlich egal.
Prozesse in dieser Gehaltsklasse sind grundsätzlich schreiendes Unrecht. Absurde Schmierenkommödien, die jedem Versuch einer Rechtfertigung spotten.
Wer da mit ehrlicher Überzeugung von Rechtsstaatlichkeit redet, sollte sich besser um ein Richteramt in Somalia oder Kongo bemühen.
Hier der Link zu dem Kommentar: Klick.
Gruß
K.-H.
Da bleiben dem armen Mann nur noch 12 Millionen übrig.
Wenn da nicht noch was auf den Cayman's oder sonstwo schlummert.
1,2 Millionen Euro Steuern hat Ex-Postler Zumwinkel hinterzogen, zu einer Geldstrafe von 1 Millionen Euro wurde er verurteilt. Ergibt einen hübschen Gewinn in Höhe von 200.000 Euro. Schneller lässt sich doch kein Geld verdienen!
Wichtig ist natürlich, dass man - sollte man denn tatsächlich mal erwischt werden - ein voll umfängliches Geständnis ablegt und den Vorfall bitter bereut. Für letzteres empfiehlt es sich, vorher ein paar Stunden Method Acting in einer Schauspielschule um die Ecke zu nehmen. Die Kosten dafür spielt man ja locker wieder rein.
sorry, aber das ist schlichtweg Unsinn.
Du mußt schon die beiden Fakten Strafe und Steuer(nach)zahlung voneinander trennen.
Z. hat als erstes vor Prozeßbeginn seine Steuerschuld oder besser -hinterziehung ausgeglichen und hat zudem eine STRAFE von 1Mio bekommen. Also nix mit 200.000€ Gewinn.
Um das aber unmißverständlich klarzustellen:
Mein Mitleid mit Herrn Z. hält sich in engsten Grenzen.
Hallo Gerd,
+ Zinsen und Anwählte wolltest du doch bestimmt sagen, ich kann aber verstehen, wenn man, so ein Rechtsgenie liest, einem die Buchstaben vor Erregung fehlen. :-))
Mfg
Liberté
;~)
Na wenigstens haben sie mit dem Prozeß so lange gewartet, bis das Gesetz durch war, nachdem es für ein Geständnis mildernde Umstände bis zur Bewährung gibt für Steuerhinterziehung, wer da an Zu(mwinkel)fall glaubt...
Dieser Beitrag wurde gelöscht, weil ein anderer User einen berechtigten Einwand dagegen hatte. Die Begründung befindet sich hier.
Hast ja recht...
Das habe ich mir verwechselt.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das Herr Z. erst zum reuigen Sünder wurde, nachdem man ihn erwischt hat.
Für Straffreiheit hat es dann leider nicht mehr gelangt, da hätte der arme, arme Herr Zumwinkel nämlich vor dem Bekanntwerden eine Selbstanzeige mit Offenlegung aller Tatsachen erstatten müssen.
Und das hätte der nicht gemacht.
Mit den vielen Postangestellten, die unter seiner Regie ausgelagert oder gegangen worden sind, muß man ja kein Mitleid haben, dem geht es auch nach dem Strafverfahren nicht schlecht, den Postlern...
Aber lieber ein hoffnungsloser Fall, aber ehrlich;-)
fakiauso
Das ist gar nicht so unsinnig, denn Zumwinkel hatte wohl viel mehr hinterzogen, die Staatsanwaltschaft hat nur mal wieder wie durch ein Wunder versäumt, den Strafbefehl 12 Stunden früher zuzustellen. Wäre der Strafbefehl um diese 12 Stunden früher zugestellt worden, hätte Zumwinkel nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davonkommen können, da alles über 1 Mio automatisch Haft bedeutet hätte...
Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/zumwinkelmoeller100.html