Im Forum wurde in der letzten Zeit öfter dieses Thema über Kleindiebstähle, daraus resultierenden Kündigungen etc. diskutiert.
U.a. liegt doch, nach Rechtslage, ein Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter einen Kugeschreiber des Bertriebes mit nach hause nimmt.
Nun würde mich, und sicher auch viele anderen interessieren, wer die kurz vor der Wahl aus Bundesgeldern angeschafften ca. 60.000,-- Euro teure Mont-Blanc-Füller in Verwahrung hat, welche natürlich von den Empfängern, die aus dem Amt geschieden sind, aufgrund des geltenden Rechts zurückgegeben wurden.
Übrigens, bin ich nicht mehr am Träumen, falls jemand auf die Idee kommen sollte, dies nach Lesen dieses Beitrages anzunehmen.
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Interessanter Gedanke! ;-)
Und leider nur ein weiteres trauriges Indiz dafür, mit welch zynischer Verachtung die Politiker uns, das Volk, betrachten.
nicht ungekehrt, wenn ihr denen die Diebstähle unterstellt?
Meine Aussage bezog sich auf den Kauf der Kugelschreiber, nicht auf einen evtl. "Diebstahl".
Kommt darauf an. Wenn der Mitarbeiter auch zu Hause für seinen Betreib arbeitet (sowas soll's ja geben), dann nicht.
Vielleicht denken die ja:
Das steht mir doch zu!
*g*
Meine Herren - schon im alten Rom gab es ein Sprichwort:
Was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht!
Deshalb: Man solle sich auf unserer (Ochsen-) Ebene lieber mit der Verurteilung möglicherweise illegal installierter Software oder illegal abgespielter Lieder beschäftigen und solches heftig verurteilen.
Das steht uns besser zu Gesicht.
Jürgen
Hallo.
Wer macht denn sowas? Illegale Programme nutzt doch keiner, ist doch verboten. Wo hat Bill Gates sein Geld her, wenn jeder, viele, alle, nur Raubkopien benutzt?
Tz Tz Tz keiner macht das.
Gruß Jogi