Off Topic 20.464 Themen, 227.449 Beiträge

Wonnungsverkauf und Gattin

trilliput / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Kann man eine eigene Wohnung verkaufen, ohne die Gattin darüber zu informieren?

Die Wohnung ist auf den Ehemann eingetragen.

bei Antwort benachrichtigen
kds trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Rein formal fällt mir kein Grund ein, der dagegen spräche.

Stelle ich mir nur in Sachen "Wohnungsbesichtigung" seitens potentieller Kaufinteressenten bisschen schwierig vor.

Denn diese könnten ja dann quasi nur in Abwesenheit der Gattin stattfinden.

bei Antwort benachrichtigen
Prosseco trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Ach Trilliput, muss ich wieder freudsche system bringen ?

1. eigene Wohnung
2. ohne die Gattin
3. Wohnung ist auf den Ehemann eingetragen

Ja wat denn nu.

Irgend wass reimmt sich nicht. So sag es sachlich.

Gruss
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
bei Antwort benachrichtigen
trilliput Prosseco „Ach Trilliput, muss ich wieder freudsche system bringen ? 1. eigene Wohnung 2....“
Optionen

Da der Fall real ist und ich nicht will, dass hier noch jemand mit liest, der aus der Umgebung kommt, werde ich nicht viele Details preisgeben wollen.

Sagen wird mal; die Frau ist der eigenen Familie nicht sehr besonnen. Der positive Nebeneffekt ist, dass sie auch tage- oder gar wochenlang nicht zu hause ist.

bei Antwort benachrichtigen
audax31 trilliput „Da der Fall real ist und ich nicht will, dass hier noch jemand mit liest, der...“
Optionen
Da der Fall real ist und ich nicht will, dass hier noch jemand mit liest, der aus der Umgebung kommt, werde ich nicht viele Details preisgeben wollen.
HI Prosecco, die Gefahr ist gering, wer von den Forenteilnehmern kommt aus Deiner Umgebung?

Man kann alles verkaufen, was einem persönlich gehört. Bei Ehepaaren sind einige Regeln zu bedenken. z.B. Mitfinanzierung, etc. ohne Notar geht sowieso kein Hausverkauf, Grundbucheintragung usw.
doc
bei Antwort benachrichtigen
Karlheinz5 trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Sancho Pansa,
Warum gibst du ständig Kommentare ab ohne den Inhalt auch nur ansatzweise zu verstehen?

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
bei Antwort benachrichtigen
Unholy Karlheinz5 „Sancho Pansa, Warum gibst du ständig Kommentare ab ohne den Inhalt auch nur...“
Optionen

Karlchen,
so unrecht hat der Sascha P. nicht. Er fragte nur ob man mal den Verstand einschalten sollte oder ob ein Notar nicht der bessere Ansprechpartner ist!


Gruss

bei Antwort benachrichtigen
andy11 trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Hi trilliput

Wurde die Wohnung nach der Eheschließung gekauft?
Das nur der Ehemann als Eigentümer eingetragen ist
find ich etwas merkwürdig aber ist unter Vorrausetzungen
möglich. Zugewinn oder Gütertrennung und was es da nicht alles gibt.
Wenn der Ehemann als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen
ist, gehört ihm die Bude und er kann damit machen was er will.
Wurde die Wohnung mit einem Bankkredit gekauft, und waren
die beiden zu dem Zeitpunkt verheiratet dann sind auch beide
Schuldner und beide auch Eigentümer. Dann muss er die
Erlaubnis seiner Partnerin einholen. Die Bank will dann auch
noch gefragt werden.

Ja, wenn und Dann... eigentlich zu wenig Info's.

Andy, Ex Eigentumswohnungbesitzer.

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
bei Antwort benachrichtigen
peterson andy11 „Hi trilliput Wurde die Wohnung nach der Eheschließung gekauft? Das nur der...“
Optionen

Warum ist das merkwürdig, wenn ein Ehegatte die Wohnung hat?

Frage mal bei Verona Poth nach, was man für Gründe hätte.

bei Antwort benachrichtigen
andy11 trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Du hast Recht. Vielleicht bezieht sich ja die Frage von
trilliput auf den Mann von Verona.

Schönes neues Jahr, Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
bei Antwort benachrichtigen
kds trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Was den Güterstand betrifft, der von Andy bereits angesprochen wurde, und die Ehefrau daraus irgendwelche Eigentumsrechte/Ansprüche herleiten kann, müsste dies meines Wissens erst durch Gerichtsbeschluss entschieden/festgestellt werden, damit die Ehefrau dann auch tatsächlich Miteigentümerin ist.

Bis dahingehend entschieden wäre, könnte sie aber vorab einen Eintrag ins Grundbuch erwirken, der besagt, dass sie versucht Ansprüche an dem Haus gerichtlich geltend zu machen.

Dass solch ein Eintrag nicht gerade einen Kaufanreiz darstellt, muss man ja nicht länger ausführen.

bei Antwort benachrichtigen
Aide trilliput „Wonnungsverkauf und Gattin“
Optionen

Deine Ehefrau muss dem Verkauf laut Gesetz zustimmen, wenn Du erhebliche Teile deines Vermögens veräußerst.
Beispiel 1: DU besitzt 18 Eigentumswohnungen, 5 Autos der Stern-Klasse und hast 4 gut gefüllte Bankdepots, dann geht der Verkauf Deine Alte absolut nix an.
Beispiel 2: (wohl realer) Du besitzt diese eine tolle Wohnung, einen Passat und ein kleines Bankkonto. Dann wird kein vernünftiger Notar in Deutschland mit Dir einen Kaufvertrag erstellen, da er weiss, dass das verboten ist.
Beispiel 3: Du hast ein Haus, mit Deiner Frau gemeinsam und besitzt schon länger eine eigene Wohnung. Das Haus ist 350.000 Euro Wert, davon 200.000 Euro Restschuld und die Wohnung ist bezahlte 100.000 Euro wert. Dann ist die Wohnung immer noch ein erheblicher Teil Deines Vermögens und damit von der Ehefrau zustimmungspflichtig.

Ist also nix mit verschenken der Wohnung an die Geliebte...

PS: KEINE Rechtsberatung, nur Erfahrung

AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
bei Antwort benachrichtigen