Hi Freunde,
im Freundeskreis diskutierten wir gerade die Frage, ob ein Harz IV Empfänger, nachdem er irgend wie zu Geld gekommen ist (Lottogewinn, lukratives Einkommen als Sänger o.ä.) die erhaltenen Zuwendungen zum Teil oder ganz wieder zurück zahlen muss.
Früher, als es noch Sozialhilfe gab, mußte es glaube ich zurückgezahlt werden.
Ich möchte keine Rechtsberatung, sondern nur eure Meinung dazu.
Weiss da Jemand etwas drüber?
LG Dieter
Off Topic 20.481 Themen, 227.557 Beiträge
Hallo Dieter
Früher, als es noch Sozialhilfe gab, mußte es glaube ich zurückgezahlt werden.
Du konntest auf zwei Arten Sozialhilfe empfangen. Einmal wie ein Darlehen, wenn die Aussicht bestand, dass die Notlage nur kurzfristig ist. Da mußte in Raten zurückgezahlt werden. Oder Sozialhilfe, die nicht zurückgezahlt werden mußte.
Der Wunsch die Arge zurückzuzahlen finde ich falsch. Wenn jetzt einer 30 und mehr Jahre gearbeitet hat und wird dann wegrationalisiert, oder die Firma macht zu. Hat er ja 30 Jahre Arbeitslosenversicherung bezahlt. Ja die meisten denken der Staat schenkt Geld. Nein du zahlst, während du arbeitest und bekommst das zurück, wenn du ohne Arbeit bist. Deswegen würde ich das nicht einsehen, wenn ich das Geld, was mir zusteht und erhalten habe, wieder zurückzahlen müßte.
Wenn du jetzt eine Unfallversicherung hast der Versicherungsfall eintritt und die Versicherung bezahlt, dann mußt du das ja auch nicht zurückzahlen.
Gruß Jogi
Was hat denn Hartz4 mit der Arbeitslosenversicherung zu tun?
ALG1 ist eine Versicherungleistung, auf die man Anspruch (24Monate) erwirbt, wenn man entsprechend lang einbezahlt hat im Berufsleben. Hier stellt sich, die Frage, ob es zurückgezahlt werden müsse gar nicht.
ALG2 oder Hartz4 ist KEINE Versicherungsleistung, sondern allein staatlicher Transfer.
Du übersiehst dabei, dass H-IV keine Versicherungsleistung ist, sondern aus Steuergeldern bezahlt wird.
Volker
Was hat denn Hartz4 mit der Arbeitslosenversicherung zu tun?
Ganau. Nichts.
Hallo
Was hat denn Hartz4 mit der Arbeitslosenversicherung zu tun?
Das Kind hat nur einen anderen Namen bekommen, ehemalige Sozialhilfeempfänger und ARGE sind unter einen Hut gekommen. AA war staatlich, ARGE ist staatlich.
Gruß Jogi
War es nicht eher so, dass Arbeitslosengeld 1 immer schon eine Versicherungsleistung war, das ehemalige Arbeitslosengeld 2 aber gleichzusetzen mit dem heutigen Hartz IV?
CU
Olaf
...nun mal richtig: früher Sozialhilfe hier, ArbeitslosenHILFE dort, dann Hartz4 - Beides wurde zu Arbeitslosengeld2.
Früher Arbeitslosengeld = Versicherungsleistung ist jetzt ALG1, bleibt aber Versicherungsleistung (siehe oben!)
Hat aber noch nie etwas mit einer versicherung zu tun gehabt.
Hi Karlheinz.
Wie hieß denn die Summe die du abgezogen bekamst auf der Abrechnung?
"Arbeitslosen.Versicherung!"
Mir ist aber passiert, dass ich von der Berufsgenossenschaft eine größere Summe ausgezahlt bekam und da wurde die Zahlung seitens der ARGe um 7 Monate gesperrt. Vorher bekam ich von einer Versicherung Geld ausbezahlt und da hat sich das Sozialamt von 9000DM 5000DM einbehalten. Deswegen kann ich das Wort "Sozialschmarotzer" nicht verstehen.
Grüße Jogi
Hallo Jokeman,
Vielleicht damals als noch DM gültig war, galten andere Gesetze bei Sozialhilfe?
Ich kenne aus Erfahrung, meine Nachbar hat für seine beschädigte Fahrzeug 5000 Euro ausgezahlt bekam, und er durfte es voll behalten, ohne Abzüge. Kenne noch jemandem der für seine Handbruch über 10000 Euro als Schmerzensgeld bekommen hat, und er durfte es auch voll einbehalten ohne Abzüge. Einzige was er machen müßte, das Versicherungs Protokol oder Anwaltliche begleit Schreiben bei der ARGe vorlegen mußte. Und noch ein Beispiel, ein Freund von mir der 83 Jahre alt ist, hat seiner Sohn über 18000 Euro gegeben. Damit es ordnungsgemäß läuft hat Man bei der ARGe darüber gemeldet, und dort nach bestimmte kriterien/Berechnung paar Monaten die ARGe Auszahlung wurde unterbrochen und danach wurde weiter wie gehabt.
Z.B.: Falls für eigene Fahrzeug Schaden bezahlt bekommst, ist frei, aber muß du den Sachbearbeiter/in bescheid geben darüber woher diese Betrag hast. Das gleiche gilt falls Schmerzensgeld bekommst, es ist auch frei, aber wie oben bereitsgeschrieben, muß Du benachrichtigen in dem die Schreiben von Anwalt oder auch die Versicherung vorlegst. Aber wenn 6 Richtige mit Zusatzzahl treffs, dann ist doch sowieso egal oder? Du werdest die Hilfe die Du bekommen hast zurückzahlen können. :-) und danach bleibt Dir immernoch paar Milionen übrig :-)
Bring unsere ....... Regierenden nicht auf dumme Ideen..
Ein bestimmter Politiker einer kleinen Partei, läßt dann noch das Hartz 4 Geld von denen die einen Billigjob oder eine Zeitarbeit zwangsläufig annehmen müssen zurückzahlen!
-- Arbeit muß sich lohnen!
(fragt sich nur für wen)
Fast allen anderen Parteien traue ich das auch zu.
Von der Linken mal abgesehen.
Die Tatsache durch diese Poitik Arbeit und wirtschaftliche Kraft sukzessiv zu vernichten wird übersehen..
Lottogewinne sind als einmalige Einnahmen anzusehen und deshalb anzugeben. Arbeitslosengeld II wird solange nicht gewährt, wie einmalige Einnahmen - nach Abzug der üblichen Absetzbeträge sowie der Beiträge für eine dann erforderliche freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung- zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen.
Würden Sie Ihren Gewinn verschenken, müsste das Geschenk in der Regel zurückgefordert werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
Viele weitere Antworten hier:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?do=search&q=alg
Ich glaube, meine Frage war nicht eindeutig genug formuliert.
Es ging in meinem Beispiel konkret um Leute wie z.B. den Sieger von DSDS, der wie mehrfach betont wurde, bisher von H-4 lebte.
Jetzt wird er sicherlich vile Geld verdienen, was ihm gegönnt sei.
Muss er mit Rückzahlungen rechnen?
Genau. So wie alle anderen DSDS-Gewinner vor ihm auch. Die Namen fallen mir leider nicht mehr ein, aber wenn sie nicht gerade im Dschungelcamp sind, scheffeln die bestimmt richtig Kohle... ;-)
Es dürfte sich vermutlich nur um eine kurze H4-Auszeit handeln.
Sollte ein Hartz 4 - Empfänger plötzlich (z.B. Lottogewinn, Erbe) zu einem nennenswerten Vermögen gelangen, wird er die bisher erhaltenen Hartz-4-Leistungen wohl nicht zurückzahlen müssen.
Wenn aber z.B. DSDS-Kandidaten, die gleichzeitig Hartz-4-Empfänger sind, ihre "freie Zeit" damit verbringen, auf ihr grosses Ziel "Superstar" hinzuarbeiten, wo sie ja eigentlich die Zeit nutzen müssten sich zu bewerben, etc., könnte ich mir vorstellen, dass hiermit ein signifikanter Verstoss vorliegt, was wiederum zur Folge haben könnte, dass der Hartz 4-Anspruch auch rückwirkend aberkannt wird, somit automatisch ein Zeitraum zu unrecht bezogener Leistungen entsteht und so einer der unten beschriebenen Fälle eintritt:
Rückzahlung von ALG 2
Die ARGE kann das gezahlte ALG 2 zurück fordern, wenn der Empfänger die ARGE arglistig getäuscht hat oder auch nur grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Auch wenn wesentliche Änderungen der persönlichen Verhältnisse nach Beginn des Hartz IV Bezugs nicht angezeigt werden, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen.
Eine Rückzahlungspflicht besteht ebenfalls, wenn vorsätzlich oder grobfahrlässig die Hilfebedürftigkeit herbeigeführt wurde.
Liegt jedoch nur leicht fahrlässiges Handeln, also einfaches Vergessen vor, kann die ARGE den Rückzahlungsanspruch erlassen, stunden oder niederschlagen. Die Behörde hat über einen entsprechenden Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Eine Rückzahlungsverpflichtung umfasst nicht nur den Regelsatz, sondern auch die Versicherungsbeiträge, die die ARGE an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung gezahlt hat.
Besteht eine Rückzahlungsverpflichtung, so geht sie im Falle des Todes des Schuldners auf die Erben über.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/rueckzahlung-alg-2-erstattungsanspruch.php
mfg :)
Na das war ja mal eine klare Antwort auf meine Frage.
Vielen Dank voenix.
LG Dieter
Die DSDS Kandidaten haben einen Vertrag unterschrieben (glaub C-Promi Vertrag) und bekommen pro Auftritt ca.1200 Euro.
Ich glaub es waren die letzten 10 Kandidaten.
Die anderen werden wohl auch ein Vergütung bekommen haben, die sie natürlich angeben müssen und eigentlich kann man diese
Beschäftigung als aktive Arbeitssuche definieren.
Wie jetzt...? Ist die Einteilung in A-, B- und C-Prominenz eine ganz offizielle, vergleichbar der Beamtenbesoldung? Ich dachte immer, das wäre so eine umgangssprachliche Begriffsregelung, um "echte" Prominente von "Möchtegerns" besser unterscheiden zu können.
Wär ja der Hammer... als Nickles-VIP bin ich dann ein Q-Promi mit Tarif B12 plus Tagespauschale :-D
Cheers
Olaf
Also als Nickles-VIP bin ich zumindest deutlich länger "prominent" als die ganzen "Superstars" :-P
Wie genau das bezeichnet wird, weiss ich auch nicht.
Als die über den Merzad und sein Harz 4 berichtet haben , wurde es so erklärt.
Die haben einen Vertrag der ähnlich der Vergütung eines C-Promis hat.
Wenn die Madonna einladen hat die wohl eine A-Status oder VIP, keine Ahnung.
Die DSDS Kandidaten und Gewinner als Superstars zu bezeichnen ist ja auch extremer Blödsinn.
Ich hätte schon Probleme den Bohlen als solchen zu bezeichnen.
Aber wer interessiert sich für meine Meinung, bin ja nur ein Z-Promi.
Ja, allein schon deswegen, weil sich dabei immer die Frage stellt - wer ist dann noch ein Star? Also ein Nur-Star, ohne "Super-".
Ich hätte schon Probleme den Bohlen als solchen zu bezeichnen.
Bohlen ist immerhin seit einem Vierteljahrhundert(!!) im Musikgeschäft erfolgreich. Insofern ist der ein ganz anderes Kaliber als diese Dorfdisco-Hüpfdohlen, die nach einem halben Jahr alle wieder vergessen haben (was auch nicht weiter schlimm ist: die nächste Staffel kommt bestimmt).
Musikalisch ist das, was Bohlen macht, natürlich absolut grauenvoll, weil einfallslos und primitiv. Aber er hat einen Ton getroffen, der bei der großen Masse ankommt, und das ist auch eine Form von Kunst, wenngleich es manchem von uns (ja, auch mir) schwerfällt, das anzuerkennen.
Aber wer interessiert sich für meine Meinung, bin ja nur ein Z-Promi.
Das eint uns alle bei Nickles.de... wären wir das nicht, hätten wir gar keine Zeit mehr, hier irgendwas zu posten :-D
CU
Olaf
Das eint uns alle bei Nickles.de
Nana, wir VIPs sind immerhin mindestens bei Y... ;-)
Ich weiß nicht ob es das noch gibt, so eine häßlich rosafarbene Änderungsmitteilung..
Die müßte er dann abschicken - das Ziel einen Arbeitsplatz, durch eigenes Bemühen zu finden ist ja erreicht.
-- Probleme könnte es nur geben wie die Bezeichnung der "Arbeitsstelle" ist. :-)
ps
Bezeichnungsprobleme gibt es also nicht nur in der Mathematik.