"Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707885,00.html
Was von eurem Rechtsbegriff zu halten ist, hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
http://www.news.de/politik/855089134/karlsruhe-erlaubt-nutzung-von-steuer-cd/1/
Nutzung erlaubt! YEEEEEH!!! :)
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Sollte eigentlich auf OT landen, wenn ihr wollt, verschiebts dahin. :)
Das sind die kleinen Unterschiede.
Illegal beschaffte Beweise werden normal nicht anerkannt, aber wenn sie dem Fiskus dienlich sind schon.
Ein Schelm der da den Rechtsstaat in Frage stellt.
Verschwörungsquark. Das Urteil hat mit dem Interesse des Fiskus nichts zu tun, das interessiert das BVerfG in der Entscheidung überhaupt nicht, sonst hätte es ja vor Jahren auch nicht ein steuerbefreites Existenzminimum in seinem Urteil angemahnt und viele andere unangenehme Entscheidungen pro Steuerzahler entschieden.
Es ging um die Verwertbarkeit von Beweisen im Strafrecht und das BVerfG macht mit dem Urteil sehr deutlich, dass Steuerflüchtlinge keine besseren Straftäter sind, sondern genauso wie alle anderen Straftäter auch behandelt werden müssen.
Genau dann sind eben diese illegal beschafften Beweise nicht zugelassen.
Verschwörungsquark. Was soll den der Käse?
"Genau dann sind eben diese illegal beschafften Beweise nicht zugelassen."
Das gilt nur Hollywood, in der Bundesrepublik Deutschland gibt es und gab es noch nie ein pauschales Verwertungsverbot.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
Hallo
es geht um die Abwägung persönlicher Rechte gegen Nutzen für die Allgemeinheit.
Das muß in jedem Fall geprüft und abgewogen werden.
Ich sage in diesem Fall : Bravo !!
mfg
mlh
Was ich ach problematischer beim Vorgehen fand, das hier einen "Datendieb" unsummen gezahlt wurden um an die CDs zu kommen. Den das ist imho wirklich nicht grade rechtstaatlich, auch wenn es sicher ein gutes Geschäft war.
Sagte ich doch auch, will er aber nicht hören. :-)
ich find das bezahlen nur schlimmer, was bei dir weniger rüberkam den damit gibt man quasi die Straftat in Auftrag.
Ein generelles beweisverwertungsverbot gibt es ja wie bereits erwähnt nicht, auch wenn sie auch nicht immer erlaubt sind.
"Sagte ich doch auch, will er aber nicht hören."
Kann ich nicht hören, aber lesen...
Mein Kommentar: Informanten gehen meist hohe Risiken ein und wollen schon deshalb gut bezahlt werden. Für Straftaten aller Art werden immer wieder hohe Belohnungen ausgesetzt, selbst von Banken, daran hat sich nie jemand gestört, bei den Steuer-CDs sei das aber plötzlich nicht mehr mit dem Rechtsstaat vereinbar. Lächerlich.
Sorry, wer von Informanten einen lupenreinen Lebenslauf oder unfehlbares Verhalten erwartet, hat von Strafverfolgung keine Ahnung, bzw. lebt hinterm Mond.