In meinem Bekanntenkreis tauchte eine Frage auf, die letztlich nicht exakt geklärt werden konnte. Voraussetzung:
- Ich zahle für meine Wohnung komplett GEZ- Gebühren, also Radio, TV, PC.
- Ein Auto habe ich nicht.
Jetzt kommts:
Will ich in meinem Wochenend- Bungalow oder meiner Gartenlaube ebenfalls TV sehen und stelle dort ein TV- Gerät hin, muß ich zusätzlich zahlen.
Wie aber ist es, wenn ich mein Schleppi mit TV- Stick mit dorthin schleppe und TV anschaue?
Nach unserem Verständnis kam heraus:
- Schaue ich im Garten im Liegestuhl TV, gilt das das Gleiche, wie für ein Kofferradio. Ist in meiner Wohnungs- GEZ enthalten.
- Trage ich das Schleppi in den Bungalow bzw. die Laube muß ich zahlen...
Zugegebenermaßen etwas lustig, aber - Wie seht ihr das?
Jürgen
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Hallo Jüki
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
siehe Punkt4
Gruß aus dem Harz
Steffen
Feine Sache, so ein Link, danke. Allerdings lautete mein letzter Satz
Wie seht ihr das?
Jürgen
Die Angaben im Link sind doch klar.
Ist deine Laube eine Zweit- oder Ferienwohnung? Nein? Na dann ist doch alles bestens.
Eben nicht.
Der GEZ- Hai, der die Diskusion im vergangenem Jahr auslöste, war der Meinung, das dieser Satz zutrifft:
Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
- wenn man das Gerät in die Laube/den Wohnwagen/den Bungalow hineinträgt.
Sitze man vor selbigen, wäre es ein transportables Gerät. Er war weiterhin der Meinung
...wenn eine solche Laube usw mit Stühlen, Tischen, einer Couch und einem Kühlschrank ausgerüstet sei, sei es eine Wohnung. Unabhängig davon, ob man tatsächlich da wohnt.
Ist vollkommener Blödsinn und ich für meinen Teil käme da nie auf eine solche Idee, da auch nur einen Cent abzudocken. Und würde einen GEZ- Mann mit einem sanften Tritt in sein intelligentestes Körperteil zum Verschwinden animieren.
Aber mich interessieren eben mal Meinungen dazu.
Jürgen
Frage den mal, wofür der bezahlt wird.
Brauche ich nicht zu fragen, weiß ich.
Kopfprämie. Nicht unbeträchtlich am eingenommenen Geld beteiligt.
Jürgen
Vielleicht erzählt Dir ja mal einer, Du müßtest für den Nachbarn mitbezahlen, weil der Deine Schüssel benutzt.
Ich wollte darauf hinaus:
Ich bin Rundfunkteilnehmer. Das tragbare Fernsehgerät nehme ich jetzt mit in den Urlaub. Muss ich nun hierfür zusätzlich Gebühren zahlen?
Nein. Wenn Sie Ihre Geräte nur für eine kurze Zeit (Urlaub) mitnehmen, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht.
Wie seht ihr das?Interessiert eigentlich nicht,da es klipp und klar geschrieben steht.
Alles klar Jüki?
_Vorübergehend_ scheint wohl hier das wichtige Wort zu sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Tragbare-Empfangsgeraete-im-Ferienhaus-sind-GEZ-pflichtig-149596.html
Meine Meinung ist uebrigens- Gar nicht erst anmelden...
Ich käme auch nie auf dieses schmale Brett.
Aber man unterhielt sich eben darüber - immer wieder:
Steht das Gerät vor der Laube ists etwas Tragbares - stehts drinnen, ein Stationäres.
So ein Blödsinn...
Nein, ich käme da nie auf die Idee, da etwas anzumelden.
Jürgen
Das ist absoluter quatsch.
Richtig ist, dass es darauf ankommt, ob das Gerät dauerhaft oder nur vorübergehend da steht.
Nimmst du also einen Fernseher mit - egal wie groß - und lässt den dann da stehen, begründet das eine Gebührenpflicht.
Nimmst du ihn wieder mit zurück, wenn dein urlaub zuende ist, dann ist der gebührenfrei.
Mein persönliches Fazit:
nicht zahlen. Soll doch die GEZ nachweisen, dass der dauerhaft da steht (und das werden sie niemals können solange du da nichts hinstellst, was mehr als 32" hat..)
Volker
- ist identisch mit dem meinigen.
Ja, darum sollte es ja auch nicht gehen - wir sprachen hier schon einige male über diese Haie.
Und da fiel mir eben die Diskussion im Bekanntenkreis wieder ein - und da interessierte mich eben Eure Meinung. Also wie Ihr darüber denkt.
Zum Auslöser:
Es hatte ein Nachbar an seiner Gartenlaube eine Satellitenschüssel angebracht - aber keinen TV drinnen.
Nur eben brachte er sein Schleppi mit, wenn er mal was anschauen wollte. (Fußball)
Ein vorbeistromernder GEZ- Hai sah die Schüssel und begehrte Zugang zum Garten...
Ich war leider nicht dabei - aber während dieser Herr da (etwas heftig) aus der Anlage hinaus begleitet wurde, erzählte der eben das oben Geschriebene.
Der Nachbar hat übrigens seine Schüssel wieder abgebaut und benutzt auf meinen Rat hin DBV-T.
Wie ich auch.
Es ginge ja weiter - auch ohne TV müßte ich ja zahlen, auch wenn ich in meinem Garten nur mit meinem Schleppi Spider Solitär spielen würde...
Ist ja ein Gerät, welches zum Empfang geeignet ist.
Bischen blöd, ich sagte es schon.
Jürgen
Nur eben brachte er sein Schleppi mit, wenn er mal was anschauen wollte. (Fußball)
Ein vorbeistromernder GEZ- Hai sah die Schüssel und begehrte Zugang zum Garten...
Einlass gewährt? Wenn ja: selber schuld.
Der Nachbar hat übrigens seine Schüssel wieder abgebaut
Warum?
und benutzt auf meinen Rat hin DBV-T.
Sorry, von DVB-T halte ich nur eines: Abstand. und zwar soviel wie möglich.
Volker
Nun ja - er konnte dem Hai nicht verbieten, in der Anlage herumzuspatzieren. Sah man dem ja auch nicht an.
In seinen Garten und in seine Laube ließ er den nicht.
Aber so, wie diesen Gierschöpfen, sorry, Geschöpfen eben ein bläuliches Flackern im Fenster genügt, um ungeahnte Aktivitäten zu entfalten, so genügte dem der Anblick einer Schüssel.
Warum ich ihm geraten hab, die zu entfernen? Mit der kleinen DBV-T- Antenne sieht er das Gleiche - und diese provoziert keine letzten Endes unschönen Auseinandersetzungen.
Hat nichts hiermit zu tun - aber was ist gegen DBV-T einzuwenden?
Ich benutze es ja auch - hab hier am PC und "draußen" im Garten mit einer kleinen Fensterantenne eine ganze Reihe von Programmen in recht guter Qualität.
Jürgen
Es stellt sich für mich die Frage, wenn ich in einem Ferienhaus Urlaub mache, und ein Fernseher sowie Radio gehört zum Mobilar. Wer zahlt. Der Vermieter oder etwa ich als Urlauber?
Gruß weka
Würde ich mal aus dem Hut heraus behaupten, der Vermieter.
Letztlich wäre mir das aber sowas von egal...
Jürgen
Mir auch. Nur die Erholung zählt.
Gruß weka
Klar ist,
- Abzocke sind die Regelungen sowieso:
"Eine" Person kann sich ja nicht wie im Gruselroman verdoppeln und zugleich an zwei Orten Ferneh schauen.
Bei der GEZ fällt einen spontan AntiRecht ein.
Wehe wenn die die Bild in Bild Funktion einiger Fernsehgeräte entdecken!
-- Die konstruieren daraus glatt ein neuartiges Zweitgerät für welches man
-- voll zahlen "muß".
Bei einer meiner TV-Karten kann ich in der Vorschau 16 TV-Kanäle gleichzeitig darstellen. Das wird teuer. 16 X GEZ !
Gruß weka
Vorsicht! Darüber darfst du nur "ganz leise" reden, die GEZ erfährt fast alles;-)
Bitte um Diskretion, sonst sinke ich dadurch unter Sozialhilfe- Niveau.
Gruß weka
Früher so um die 40'er des letzten Jahrhunderts, gab es mal schöne Plakate:
PSSST FEIND HÖRT MIT !
Arme weka, jetzt wirst' wohl zahlen müssen ;-)
ben
Das Pssst Feind hört mit- war bei den Nazis aktuell. Da war ich zu klein, denn BJ. 1940.
Gruß weka
Und wenn man sowieso keine GEZ zahlt, hat man das Problem nicht ^^.
Ihr habt echt Probleme! Wenn man keine hat, na dann macht man sich welche.
Damit das ganz klar und unmißverständlich ist:
Ich zahle meine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, ich zahle meine Steuer, meine Miete, meine Energie - alles, was ich nutze.
Etwas nutzen, zu dem ich vom (gültigen!) Gesetz her verpflichtet bin zu bezahlen, bezahle ich.
Unabhängig davon, ob ich es für Recht empfinde oder nicht.
Etwas zu nutzen und nicht dafür zu bezahlen, ist in meinen Augen nicht "clever", sondern Betrug.
Eine kriminelle Handlung.
Jürgen
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Was hat Miete, Energie mit GEZ und deiner Ehrlickeit zu tun, rein gar nichts.
Was du hier redest ist absoluter Hummbuck.
Dann sei mal weiter ehrlich, heul aber nicht rum wenn der Staat dir wieder voll in die Tasche greift.
"Bei einer meiner TV-Karten kann ich in der Vorschau 16 TV-Kanäle gleichzeitig darstellen. Das wird teuer. 16 X GEZ !"
Wenn Du das Gerät allerdings in der Eingangs-Tür Deiner Laube aufstellst, also halb drinnen und halb draussen, dann werden nur 8 X GEZ fällig.