Bitte unterstützt die Unterschriftenaktion. Die Staatsanwaltschaft Mannheim soll sich dafür einsetzen, dass Jörg Kachelmann baldmöglichst auf freien Fuß gesetzt wird. Einzige Auflage: Das Wetter soll endlich an Frühling erinnern!
Demnächst unter http://www.wann-wirds-mal-wieder-richtig-sommer.de !
;-)
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Das schlechte Wetter ist die Rache Kachelmanns, das wusste ich schon immer!
Ich habe gerade unterzeichnet.
Wenn sich noch mehr dazu entschliessen, könnten wir vielleicht auf ein sonniges Wochenende hoffen.
mfg :)
Der Link funzt nicht und deine Idee finde ich auch fürn Arsch.
MfG
Sind vermutlich wieder ein paar de.-Server ausgefallen.
Der Link hat zumindest bei mir gerade eben noch funktioniert! ;)
mfg :)
Nö, die ist nicht für Dich, sondern für Kachelmann bzw. für besseres Wetter.
Übernächste Woche um diese Zeit wirst du schwitzen.
Hallo, wir haben die Eisheiligen. Warte ,warte noch ein weilchen dann kommt....schönes Wetter. Versprochen, ich werde für dich die Sonne aufgehen lassen.
Am Samstag morgen fange ich an.
MfG
Nabend,
aber der Link geht bei mir auch nicht. Erscheint dann (kurioser Weise auf Navigationshilfe T-Online)
" Die von Ihnen eingegebene Internetadresse
www.wann-wirds-mal-wieder-richtig-sommer.de konnte nicht gefunden werden.
Wir haben folgende Webseiten für Sie gefunden."
Schade, hätte auch gerne für freundliches Wetter plädiert ;-).
Gruß
Manfred
Hallo Forum,
warum sollte Kachelmann eine Sonderbehandlung erhalten? Wenn er es nicht war, wäre er schon längst auf freiem Fuße.
Desweiteren wird sich Herr Kachelmann u. U. bald in einer Reihe mit dem Kirchenfürsten Mixa wieder finden, der vor Gott wiederholt behauptete, er wäre es nicht gewesen, anderseits aber bereits von mehreren Betroffenen Eidesstattliche Erklärungen das Gegenteil aussagten.
Das Wetter kann ich auch voraussagen, ob es allerdings zutrifft............. und Kachelmann wird bei den Öffentlichrechtlichen auch kein Wetter mehr propheten.
MfG.
violetta
Interessante Vorverurteilung...
Also ist jeder, der eine gewisse Zeit in U-Haft war, automatisch Täter und Justizirrtümer sind demzufolge dann natürlich ausgeschlossen...
Gruß
Shrek3
Hallo Shrek3,
leider hast Du zu kurz gegriffen.
Kachelmann sitzt wegen eines bestehenden Tatverdachtes ein, denn wenn es den nicht gäbe, wäre es schon längst auf freiem Fuße.
MfG.
violetta
In Verdacht aufgrund von Aussagen zu geraten - das ist die eine Sache.
Die andere Sache ist, zu prüfen, ob sich die Ereignisse auch so zugetragen haben.
Auch das ist Teil des noch immer nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens.
Ich gehe mal davon aus, dass du genauso wenig dabei warst wie ich und ebenfalls genauso wenig wie ich Akteneinsicht ins laufende Ermittlungsverfahren hast.
Gruß
Shrek3
Hallo shrek3,
und genau deshalb frage ich mich, weshalb Du von Vorverurteilung sprichst?
MfG.
violetta
Vielleicht deshalb: Wenn er es nicht war, wäre er schon längst auf freiem Fuße
Es ist nun mal so, dass nur zwei Personen die Wahrheit kennen - und vermutlich nur eine Person die Wahrheit sagt. Dummerweise müssen jetzt Personen, die weder dabei noch in der Nähe waren, die "Tat" rekonstruieren und prüfen, wessen Version der Geschichte besser zu den Indizien passt.
Da scheint das "Opfer" zumindest schon ein paar Punkte revidieren zu müssen (siehe Link im Postung von 15.05.2010, 23:02).
In diesem Fall wurde U-Haft deswegen verhängt, weil H. Kachelmann Schweizer Staatsbürger ist und daher Fluchtgefahr besteht - die Schweiz liefert eigene Staatsbürger nicht ans Ausland aus; Deutschland übrigens auch nicht.
Solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind - und die sind aus o.g. Gründen bestimmt nicht ganz einfach - wird der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben.
Hallo Max Payne,
das für Kachelmann eine Fluchtgefahr bestehen soll ist genauso eine Unterstellung, wie, daß er die Tat nicht begangen hat. Pech gehabt "Kachelmännnnn", dann muß eben nach Aktenlage entschieden werden. Aussage gegen Aussage. Der bessere Anwalt gewinnt.
Die deutsche Justiz wird schon richtig ermitteln, da habe ich überhaupt keinen Zweifel. Im übrigen gilt vor Aburteilung bei berechtigten Zweifeln immer noch der Grundsatz " Im Zweifel für den Angeklagten", aber die sehe ich nicht.
Noch steht Kachelmann mit Mixa (leider wurde hier schon wieder ein deal gemacht) und Konsorten in einer Reihe. Und das ist gut so!!!
MfG.
violetta
Na, das ist ja mal wieder ein Musterbeispiel eines Postings Marke "frei von Vorverurteilung".
dass für Kachelmann eine Fluchtgefahr bestehen soll ist genauso eine Unterstellung
Fluchtgefahr: Aus dem Begriff der "Gefahr" ergibt sich, dass es für die Anordnung genügt, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht. Die Überzeugung, dass der Beschuldigte auch tatsächlich fliehen wird, ist nicht Voraussetzung dieses Tatbestandsmerkmals.
Bei ausländischen Staatsangehörigen wird vom Haftrichter i.d.R. Fluchtgefahr angenommen.
Im übrigen gilt vor Aburteilung bei berechtigten Zweifeln immer noch der Grundsatz " Im Zweifel für den Angeklagten", aber die sehe ich nicht.
Nicht nur bei berechtigten Zweifeln - immer! Schließlich muss vor Gericht nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft dessen Schuld. Und wenn sie dieses nicht überzeugend vermag (z.B. weil sich die Hauptbelastungszeugin mehrfach in Widersprüche verstrickt), wird das Gericht hoffentlich diesen Grundsatz beherzigen.
Im Fall Kachelmann ist es noch nicht mal sicher, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Klage erheben wird. Daher wird ja noch ermittelt
Liebe Leute, beachtet bitte einen elementaren Grundsatz unseres Rechtsstaats: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt JEDER, also auch ein Untersuchungshäftling oder Angeklagter, als unschuldig!
Eigentlich hat Kachelmann gar nichts zu verlieren. Wenn er es tatsächlich getan hat, gewinnt er im Falle eines Freispruchs zumindest seine Freiheit zurück.
Wenn er es aber nicht getan hat, wird selbst ein eventueller Freispruch ihn in der Öffentlichkeit nie vollständig rehabilitieren. Dazu gibt es viel zu viele Menschen die der Meinung sind, "wenn der dafür in U-Haft saß, wird an den Vorwürfen schon irgendwas dran sein" - weil sie keine Ahnung vom Verfahrensrecht (StPO) haben.
Weil du ihn für schuldig hälst.
Anders ist deine Aussage
Wenn er es nicht war, wäre er schon längst auf freiem Fuße.
nicht zu bewerten.
DER Tatverdacht stütz sich bislang allein auf die Behauptung seiner Ex-Freundin. Das Problematische daran ist, dass eine solche Behauptung überhaupt ausreicht, um einen hinreichenden Tatverdacht zu generieren.
Volker
was er ja jetzt auch ist...
Du hast deutlich zuviel Vertrauen in unser Rechtssystem.
Das Hr. Kachelmann immernoch sitzt, sagt über seine Schuld exakt *nichts* aus.
Wenn eine Frau behauptet, ein Mann habe sie vergewaltigt, dann sieht es düter für den Mann aus -- dann muss er beweisen, dass er genau das *nicht* getan hat - sonst kommt es in der Regel zu einer Verurteilung.
Hallo Neanderix,
dann frage ich mich doch, was wohl im medizinischen Gutachten stehen soll? Mit puren Behauptungen kommen wir da nicht weiter.
MfG.
violetta
Das medizinische Gutachten kann durchaus wertlos sein.
Dann nämlich, wenn die Ex mit Kachelmann nach dem Streit *einvernehmlichen* Sex hatte -- und jetzt einfach *behauptet* er habe sie vergewaltigt.
Kurz: fanden sich tatsächlich Kachelmanns Spermaspuren in Höschen und/oder Vaginalbereich seiner Ex, dann sieht es finster für ihn aus.... ohne dass es auch nur ansatzweise ein Beleg für Schuld oder Unschuld wäre.
Volker
Hallo neanderix,
aha, jetzt kommen die Fachmänner.
Wenn das med. Gutachten ohne Wert wäre, dann wäre Kachelmann auf freiem Fuß.
MfG.
violetta
Tag,
Wenn das med. Gutachten ohne Wert wäre, dann wäre Kachelmann auf freiem Fuß.
,
dem steht aber immer noch die Anzeige und Anklage der Ex entgegen. Solange die Anzeige und Anschuldigung nicht völlig entkräftet werden kann (und das geht wohl nur indem sie die Anzeige zurück nimmt oder sich selbst verplappert). Da muß er warten bis es zur Verhandlung kommt, hoffentlich unvoreingenommen. Aber gut das Du nicht im Richtergremium sitzt :-), solange kann man annehmen was man will (für sich persönlich).
Gruß
Manfred
Nein. Das Gutachten kann nur sagen "ja, die Spermaspuren sind von Kachelmann" oder "nein, sind sie nicht". Es kann aber nicht sagen, unter welchen Umständen die dahingekommen sind - also z.B. kann es nicht darlegen, ob die durch einvernehmlichen oder gewaltsamen Sex dahin kamen.
Und genau deswegen ist ein medizinisches Gutachten hier nicht wirklich hilfreich - und taugt schon gleich gar nicht als Grund dafür, einen Menschen im Knast zu halten.
Ja, ich weiss, dass die Ermittler das anders sehen.
Stimmt so nicht ganz.
Es gibt ganz bestimmte Verletzungszeichen, welche auf Gewalteinwirkung oder einvernehmlich entstanden sind.
Man kennt auch gewisse Verletzungsmuster z.B. Sadomacho.
Also, alles Rätselraten ist überflüssig, der Prozess wird es zeigen.
audax
Diese Verletzungen wurden aber, soweit ich das richtig in Erinnierung habe, von verschiedenen Gutachtern verschieden ausgelegt. Quasi mal als fremdverschuldet, und das andere mal als möglicherweise selbst beigefügt.
Letzendlich obliegt es dem Richter, wie er diese Gutachterlichen Befunde wertet/interpretiert/auslegt.
Nicht gerade zum Vorteil des "Opfers" gereicht es, dass es in einem oder mehreren Punkten seiner Aussage, der Lüge überführt wurde.
mfg :)
mfg :)
Einem weiblichen Wesen wird meist erst einmal bedingungslos geglaubt, wenn selbiges behauptet, vergewaltigt worden zu sein.
Mir ist da, schon länger zurückliegend, ein Fall erinnerlich, wo ein Mann dessen beschuldigt wurde. Es war ein recht gutaussehender, nicht gerade "arm" zu nennender Mann.
Selbiger stritt diese Vergewaltigung vehement ab.
Allerdings gab er erst während der Gerichtsverhandlung zu, das er dazu anatomisch garnicht in der Lage sei... Eine wohl natürliche Scham hinderte ihn daran.
Nicht etwa, das der Staatsanwalt die Lügnerin zur Verantwortung ziehen wollte - nein, er wollte den Angeklagten eines drehen, weil er das nicht gleich kundgetan hat!
Was -gottseidank- vom Gericht abgeschmettert wurde.
Jürgen
Mit ein Grund für mich, niemals eine Anhalterin mitzunehmen.
Ich habe aber auch bisher nur Fremde mitgenommen, die mir die Mitfahrzentrale vermittelt hatte.
"traumabedingter Gedächtnisverlust" - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,701641,00.html
Glaubst Du, das unter Eid immer die Wahrheit gesagt wird?
Wahrscheinlich erhält er im Knast eine Sonderbehandlung.
Vergewaltiger sind da wohl sowas wie Wanderpokale.
Wenn sie es denn sind.
Die gute Frau ist gerade dabei, ihre ursprünglich ganz gute Ausgangsposition zu verspielen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,694922,00.html
Eifersucht.
Zum Wettervogel Kachelmann habe ich ein wohl eher zwiespältiges Verhältnis. Dennoch kommen mir die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wie eine Räuberpistole vor.
Meine Prognose: Freispruch! Freispruch aus Mangel an Beweisen, bzw., "aus tatsächlichen Gründen", oder wie das jetzt neu-juristisch heisst.
mfg :)
Hallo voenix,
da solltest Du aber einmal einen Blick in die heutige Presse werfen.
MfG.
violetta
Aus der - mittlerweile - "heutigen Presse":
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,698881,00.html
Aha, interessantes und aufschlussreiches Ergebnis des Gutachtens. Geht genau in die Richtung meiner Vermutung: Anzeige und Falschaussage aus unbändiger Rache!
Bestärkt wurde ich in meiner Vermutung noch durch Textfragmente aus E-Mails zwischen der Anzeigenden Freundin und einer anderen Parallel-Freundin, die Kachelmanns Beziehungsspielchen aufgedeckt hatten.
Darin ist von einem "alternden Almöhi" die Rede, und dass man es ja überhaupt nicht nötig hätte und man es ihm noch zeigen werde, usw..
War an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.
Naja, jetzt bleibt für Kachelmann nur noch zu hoffen, dass sich der Richter mehr an dem Gutachten orientiert, als an der Theorie des Staatsanwalts.
:)
Hallo Violetta
Genau dieser Blick in die heutige Presse, bestärkte mich in meinem "Gefühl" und war der Anlass meines Beitrags.
Dass die Staatswaltschaft, nachdem sie Kachlemann schon in U-Haft gesteckt hat, nun auch mit allen (hoffentlich legtimen) Mitteln versucht, seine Verurteilung zu erreichen, ist selbstredend.
Zuviel steht für die zuständige Staatsanwaltschaft auf dem Spiel, als dass sie jetzt noch einen Rückzieher machen könnte.
Laut Presse gibt es neben der Aussage des "angeblichen" Opfers, noch folgende "Beweise":
1. Ein Messer mit Blutanhaftung (u. vermutlich auch entsprechneder Wunde) des "Opfers" und DNS-Spuren Kachelmanns.
2. Hämatome an den Beinen des "Opfers".
DNS-Spuren an einem Küchenmesser,..ähm also. Für das daran anhaftende Blut kann die Klägerin auch selbst gesorgt haben, natürlich mit der entsprechenden Wunde am Hals. Und was die Hämatome an den Beinen betrifft, es gibt Personen, die sind diesbezüglich dermassen empfindlich, da reicht schon ein etwas festerer Druck mit dem Finger!
Also bitte, das sind für mich keine wirklichen Beweise.
Je nachdem, wie sehr sich eine Person gegen eine andere, in eine Art Hass-Wahn hineinsteigert, ist sie sogar noch zu ganz anderem fähig, was man ja auch täglich in den Gazetten nachlesen kann.
Entscheident für eine Verurteilung ist dann letztlich nicht das, was sich wirklich zugetragen hat, sondern das, was das Gericht als solches wertet.
Es heisst ja immer so schön: "Im Zweifel für den Angenagten" ;)
Nur, ob Zweifel bestehen oder nicht, das entscheidet das Gericht anhand seiner eigenen Überzeugung, und nicht von tatsächlichen, für jedermann offensichtlich nachvollziehbaren Beweisen.
Wenn die Klägerseite erreicht, das Gericht von ihrer Version zu überzeugen, wird Kachelmann verurteilt. Wenn nicht, dann halt nicht.
mfg :)
Hallo voenix,
Du spricht in deinem vorhergehenden Beitrag von Freispruch, nun aber von Verurteilung. Eines geht nur.
Ich hoffe einfach nur auf ein gerechtes Urteil, ohne Advokatentricks.
MfG.
violetta
Wie gesagt, ich tippe auf Freispruch, aber eine Verurteilung ist natürlich möglich.
mfg :)
PS: Zuguterletzt noch in Bildern, eine kleine Anektdote aus meinem Leben. Die ist mir wirklich erst während des letzten Beitrags wieder eingefallen:
http://img199.imageshack.us/img199/2518/18247556.jpg
http://img59.imageshack.us/img59/3618/24687011.jpg
Hintergrund dieser Geschichte war eine längere einseitige Provokation und auch Drohung seitens des Klägers. Zuguterletzt leistete sich der Arbeitskollege noch etwas, woraufhin ich ihm sagte, dass unsere nächste Begegnung nicht gut für ihn ausgehen werde. Um ihn dann ohne Zeugen zur Rede zu stellen, hatte ich mir extra 2 Tage Urlaub genommen.. ;)
Vor Gericht erfuhr ich dann, dass der Kläger seine Anzeige ohne Begründung zurückgezogen hatte. Damit war der Fall dann für mich erledigt.
Gibt es keine wichtigeren Dinge als die Spermaspuren Kachelmanns?
Er hat doch einen großspurigen Rechtsanwalt, welcher schon am Verhaftungstag Kachelmanns Unschuld prophezeit hat?
Ein medizinisches Gutachten zur Beweisführung einer Vergewaltigung kann nur innerhalb eines engen Zeitfensters nach der angeblichen Tat aussagekräftig sein. Echte Spuren oder Hinweise sind noch nachweisbar, ebenso die psychische Verfassung des Opfers lässt sich später nicht mehr simulieren. Artefakte sind ev, noch nicht beigebracht.
Hallo.
Sofort nach Tathergang ging sie zur Polizei ???
Naja !
Freiheit für Kachelmann !
Achja; und sollte er freigesprochen werden -
sollte er gleich eine Anklage zwecks Rufmord einleiten !
Gruss.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=13461042.html
Dürfen wir jetzt wieder auf besseres Wetter hoffen??
mfg :)
Erstaunlich.
Und trotzdem monatelang in den U- Knast? Karriere, Ruf, Verdienstaufall?
Jürgen
Seine Firma hat laut Pressebericht dieses Jahr 4,3 Mill. Gewinn gemacht, ob er nun da war oder nicht.
audax
Hey, vor nicht mal einer Woche habe ich meine Liste mit den Unterschriften abgegeben...
Und trotzdem monatelang in den U- Knast? Karriere, Ruf, Verdienstaufall?
Die vorläufige Freilassung sagt noch nichts über seine Schuld/Unschuld aus. Darüber wird ja erst am 6. September verhandelt.
Wenn er freigesprochen wird, könnte ich mir vorstellen, dass sein Ruf aufgrund seiner Popularität bei den TV-Zuschauern und vermutlich auch unter Kollegen, weitestgehend unbeschädigt bleibt.
Bei einem Freispruch hätter er auch Anspruch auf Schadensersatz, wurde in einem Bericht auf NTV gesagt.
mfg :)
Untersuchngshaft abschaffen, jedenfalls so wie es momentan anscheinend möglich ist.
Das sich jemand absetzen kann, hat nichts damit zu tun wie leicht es ist jemanden einzusperren, ohne abschließenden Beweise..
Einfach so!
Wie sinnfrei und mittelalterlich Untersuchungshaft ist, zeigt ja dieser Fall und die aktuelle Situation. Auch jetzt könnte er sich ja absetzen.
Warum also nicht gleich so wie jetzt.
Wenn die Gerichte derart lange brauchen um mit einer Verhandlung loszulegen,
darf es so eine Freiheitsberaubung wie Untersuchungshaft eben nicht geben.
Soll heißen, genau wie eben jetzt,
-- die Verhandlung ansetzen und - erst wenn die Schuld eindeutig bewiesen ist ins Gefängnis.
Das Absetzen muß eben entweder in Kauf genommen werden, oder internationale Abkommen getroffen weden, so damit es nicht bringt sich abzusetzen.
Ganz Reiche und Mächtige kaufen sich einfach frei, mit Kaution..
Nein wie man bei der Großfinanz sieht, kuschen da selbst Richter Justitz und Staatsanwälte.
Mehr noch, eine eigenartige Milde und Tendenz zum Freispuch ist offensichtlich.
-- Denen passiert so leicht nichts!
Verhältnismäßigkeitsgebot? -- har har ..
wir reden ja hier außerdem von einem schweizer Wettermann mit eigener, gut laufender Firma die in Deutschland für die großen Fernsehanstalten tätig ist und nicht von einem kolumbianischen Drogendealer, die Schweiz ist ja wohl auch kein Schurkenstaat, also was sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft geleistet hat, ist schon starker Tobak und genau deswegen sind sie ja auch so erpicht auf eine Verurteilung, denn bei Freispruch sehen sie nicht nur völlig dämlich aus, sondern müssen auch mit Konsequenzen rechnen, die arbeiten zur Zeit quasi im Selbstverteidigungsmodus und nicht im Namen der Gerechtigkeit, so scheint es..
Hmm,
vielleicht gibt es bei Verdacht auf Vergewaltigung nicht die Möglichkeit
auf Kaution aus der Untersuchungshaft zu kommen.
Wohl ein Kapitalverbrechen.
So arm sich das nicht leisten zu können, ist er ja wohl nicht.
Was du sagst ist aber sehr einleuchtend.
Möglicherweise gibt es Kaution nur bei einem bestimmten Typ von Verbrechen,
oder gar nur in den USA.
Eine kurze vorläufige Festnahme, und dann warten auf die Verhandlung hätte gereicht.
Anscheinend gibt es viele Befürworter der Untersuchunshaft.
Oft wohl aus dem juristischen Bereich, mit wenig Phantasie, da sie selber ja nicht betroffen sind.
Mir erscheint sie in nahezu allen Fällen grenzwertig und extrem willkürlich - nahezu Menschenfeindlich.
Zumindestens für unser junges Jahrhundert Überarbeitungsreif.
Ausnahmen sind lediglich nachweislich gemeingefährliche.
Wie so ein Formalismus beim Recht übertrieben wird, zeigen Fälle
wo wegen eines Formfehlers, ein bewiesener Vergewaltiger
rund um die Uhr bewacht werden muß.
Die wissen - der ist eine tickende Zeitbombe, ein Vergewaltiger der nicht aufhört.
Dem passiert aber nichts.
Wird für Summen wo ein Bürger ein Jahr mit wohnen und leben könnte.
Tag und Nacht überwacht. - Von Steuergeldern.
Längerfristige Untersuchungshaft kann ja durchaus sinnvoll sein, aber wenn man mal einführen würde, dass die Personen, die eine solche Veranlassen ohne eindeutige Beweise zu haben, im Falle einer nicht-Verurteilung die Kosten der Entschädigung mit ihrem Privatvermögen begleichen müssten, dann wären wir schon ein gutes Stück weiter.
Dies sollte im übrigen auch für alle Beamtenschmarotzer gelten, die fahrlässig Kosten verursachen, die dann der Steuerzahler begleichen muss!
Dann wär ganz schnell Schluss mit dieser Willkür.
Hallo,
hat sich doch wohl erledigt, da J.K. inzwischen freigelassen wurde.
Greetings
miro
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/30/kachelmanns-richter-und-sein-interview/
mal ein paar Sachen zu den anvertrauten Richter
Na ja wer nach dem Knast noch gut lachen hat,ist entweder schuldig oder hat sich gefreut die seife aufzuheben.