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Wer hat wohl Vorfahrt

xafford / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin,

ich wäre mal an der (fundierten) Meinung der Allgemeinheit bezüglich Vorfahrtsregeln interessiert, hierzu erst einmal ein kleines Bild zur Veranschaulichung.



Und nun eine kleine Erklärung:

Fahrzeug A (schwarz) kommt aus der Straße oben und hat grünes Licht an der Ampel. Er will aus seiner Sicht nach rechts auf die zweispurige Straße einbiegen, da er jedoch sofort wieder links abbiegen muss (Linksabbiegerstreifen auf der zweispurigen Straße beginnt da wo das Bild links aufhört) ordnet er sich direkt auf der linken der beiden Spuren ein.

Fahrzeug B (rot) kommt aus der Straße unten und hat ebenfalls grünes Licht. Er will aus seiner Sicht nach Links in die zweispurige Straße einbiegen. und tut dies auch.

Da sich nach den gängigen Gesetzen der Physik keine zwei Objekte zur gleichen Zeit am gleichen Ort aufhalten können passiert natürlich das Unvermeidliche: Es kommt auf der Kreuzug zur Kollision, Fahrzeug B fährt Fahrzeug A in die Fahrerseite.

Beide Fahrer sind jetzt natürlich ziemlich geladen, denn beide denken der jeweils andere sei Schuld. Fahrer A beruft sich (meiner Meinung nach zu Recht) darauf, dass laut StVO ein Linksabbieger einem gleichberechtigten Rechtabbieger Vorfahrt gewähren muss (ist so im Gesetz nachzulesen) und dass er als Rechtsabbieger auch die freie Fahrstreifenwahl hat und zudem nicht anders kann als die linke Spur zu nutzen um auf den Linksabbiegerstreifen zu gelangen.

Jetzt beruft sich jedoch Fahrer B darauf, dass Fahrer A beim Abbiegen einen Fahrspurwechsel durchgeführt hätte (es gibt jedoch keinerlei Fahrbahnmarkierungen auf der Kreuzung außer den auf dem Bild deutlich erkennbaren) und demnach ihm, auf der linken Fahrspur Vorfahrt zu gewähren hätte.

Kurz und gut, ich bin der Meinung, dass Fahrer B die Alleinschuld hat (ob er sie vor Gericht bekommt ist natürlich die andere Frage), konnte dazu aber leider keinen wirklichen Beleg in Form eines passenden Gerichtsurteils finden.

Kann hier vielleicht jemand aushelfen?

Merci schon mal und Grüße

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Karlheinz5 xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Soweit ich mich noch richtig an meine Fahrschuldzeit erinnere, muss ich dir zustimmen.
Fahrzeug B muss A Vorfahrt gewähren und zwar unabhängig davon wieviele Spuren die Straße hat auf die eingebogen wird. Im Prinzip muss B solange warten bis A und alle folgenden Autos abgebogen sind [macht nur keine Sau bei 2 oder mehr Spuren].

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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torsten40 xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Linksabbieger müssen Rechtsabbieger die Vorfahrt gewähren. Anders natürlich bei Rechts vor Links, aber das trifft hier ja nicht zu.

Da man sich beim Abbiegen direkt in die Farhbahnhälft zum weiteren Linksabbiegen einordnen kann, würde ich auch sagen der Rote, bzw der Linksabbieger hat schuld. Zumal ist ein Spurwechsel ja garnicht möglich, da es keine Markierung gibt, und somit auch keine 2te Spur.

Freigeist
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out-freyn xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Da sich nach den gängigen Gesetzen der Physik keine zwei Objekte zur gleichen Zeit am gleichen Ort aufhalten können

Man sollte mal Bosonenautos bauen!

Was Du suchst, steht in § 9 (4) StVO:
Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Das ist imo eindeutig.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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xafford out-freyn „ Man sollte mal Bosonenautos bauen! Was Du suchst, steht in 9 4 StVO: Wer nach...“
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Hallo out-freyn,

gesucht habe ich §9 nicht, den kannte ich schon und auf den hatte ich mich oben auch bezogen ("Fahrer A beruft sich (meiner Meinung nach zu Recht) darauf, dass laut StVO ein Linksabbieger einem gleichberechtigten Rechtabbieger Vorfahrt gewähren muss..."). Das Problem bei der Sache ist, dass ich irgendwo auf ein Urteil gestoßen war, welches frei interpretiert dem Fahrer B zur Hälfte Recht gegeben hat, aber es war dann doch nicht zu 100% vergleichbar.

Zumindest besagte dieses Urteil recht frei interpretiert folgendes:

Wer nach rechts abbiegt und nicht auf die rechte Spur einbiegt vollzieht einen Spurwechsel... aber wie gesagt, der Fall war etwas anders gelagert.

Mich wundert, dass es zu einer doch wohl recht häufigen Unfallursache keine Urteile zu finden gibt...

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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out-freyn xafford „Hallo out-freyn, gesucht habe ich 9 nicht, den kannte ich schon und auf den...“
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Bei einer 1:n-Beziehung (eine Abbiegespur, mehrere "Zielspuren") ist imo nicht von einem Spurwechsel auszugehen, wenn direkt auf die linke Spur abgebogen wird.

Am § 9 StVO ist das interessanteste nicht das, was dasteht, sondern das, was nicht dasteht. Dadurch nämlich, dass der Satz nach "durchfahren lassen" endet, gibt es von diesem Grundsatz imho keine Ausnahmen. Ansonsten müssten die Ausnahmetatbestände ebenfalls im Gesetz aufgenommen sein.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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The Wasp xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Eindeutig B ist das imo nicht. B könnte sich auf aufgrund baulicher Gegebenheiten darauf berufen, dass beide gleichberechtigt abbiegen können, ohne dass das Überholen problematisch ist. A könnte man für den Spurwechsel im Kreuzungsbereich Fahrlässigkeit vorwerfen, wenns nicht grad ein Bus oder LKW ist.
§5 "Überholen im Kreuzungsbereich" ist erlaubt.
Ich denke, das kommt drauf an, wie ein Richter den Spurwechsel bewertet. Wenn der ursächlich ist, könnte B sogar besser dastehen.

Ende
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xafford The Wasp „50/50“
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Naja, stellt sich nur die Frage: Welcher Spurwechsel? Da auf der Kreuzung keine Linien eingezeichnet sind fand ja praktisch auch kein Spurwechsel statt. Anders sähe es eventuell aus, wenn auf der Kreuzung Linien wären, die eine bestimmte Spur vorgeben...

Hmmm... irgendwie lässt sich da wohl alles begründen, hängt wohl wirklich vom Richter ab.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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marinierter xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Guckst du:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=87907

Der Linksabbieger muss warten.

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xafford marinierter „Guckst du: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic 87907 Der...“
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Naja, Forenbeiträge habe ich dazu auch jede Menge gefunden aber mehr als Meinungsäußerungen sind das leider nicht. Was ich suche ist etwas Handfestes in Form eines Gerichtsurteils oder eines sachverständigen Gutachtens, also etwas das vor Gericht Bestand hätte.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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schoppes xafford „Naja, Forenbeiträge habe ich dazu auch jede Menge gefunden aber mehr als...“
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Hallo,

der Gesetzestext ist doch wohl eindeutig genug!

Was Du suchst, steht in § 9 (4) StVO:
Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.


MfG
Erwin

"Früher war alles besser. Sogar die Zukunft." (Karl Valentin)
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Fetzen xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Ich denke auch, dass das eine Sache für den Verkehrsrechtsschutz ist. Wie Wasp schon sagte, ist die Situation nicht eindeutig. Ich glaube auch nicht, dass das fehlen der Linien unbedingt einen Einfluss hat, denn bei den ganzen Spuren wären die nicht sonderlich hilfreich, eher verwirrend. Die Spuren sind ja trotzdem vorhanden, wenn man die Linien gedacht weiter zieht. Am Pfeil von Fahrzeug A sieht man ja bereits die erste Markierung. Die Straßenverhältnisse könnten ebenfalls noch eine Rolle spielen.

Ich denke hier haben wir eine Situation, die gut veranschaulicht, warum es bei solchen Kreuzungen immer zu diesen ewigen Staus kommt. Die Leute sind verunsichert, weil die notorischen Linksfahrer bei jedem Abbiegen sofort nach Links ziehen und bleiben, bis sie kurz vor der nächsten Abbiegespur rechts einscheren. A hätte sich sicher nichts vergeben, B erst vorbeifahren zu lassen, um nach ihm Links abzubiegen.

Meiner Meinung nach könnte man beiden Beteiligten ein Fehlverhalten vorwerfen. Ein passendes, eindeutiges Urteil kann ich leider nicht beisteuern.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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taste1984 xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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a

aber bei den heutigen ampelidioten kein wunder

grün gas
rot stop

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WVB-38 xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Von zwei Fahrzeugen die gleichzeitig an einer Kreuzung ankommen, hat der "Rechtsabbieger" Vorfahrt. !! fertig, aus.. !!
- Ich persönlich gucke mir alle Verkehrsteilnehmer sehr intensiv an, mir geht es nicht darum ob ich Recht habe, mir geht es vorranig darum, das es nicht kracht..........
-- Ich habe keine zusätzlichen vericherungen, nach dem Motto.- Wenn der Versicherungsfall autritt, finden die Versicherer meistens einen Punkt im Kleigeschriebenen, damit sie nicht Zahlen müssen....


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Joerg69 xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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Normalerweise könnten beide fahren, jeder auf einer Spur. Wenn ich hier der Rechtsabbieger wäre, würde ich mich von der linken Spur fernhalten. Wäre ich der Linksabbieger, würde ich mich beim Linksabbiegen knapp hinter dem Rechtsabbieger halten, falls er rüberzieht. Juristische Bewertung? Zwingt mich jetzt bitte nicht zu einer Aussage zum Zustand der Justiz in Deutschland. Ne Kristallkugel bringt da mehr Klarheit.

Viele Grüße von Jörg
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Pumbo xafford „Wer hat wohl Vorfahrt“
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A, wobei ich dem auch noch die Wahl lassen muß, ob er nun dabei einen Spurwechsel vollzieht oder nicht. Das darf er nämlich bei solchen Abbiegevorgängen auch noch. Einfach gesagt heißt das Vorfahrt und eben nicht "Parallelfahrt"

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