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Als Information für alle Schwerbeschädigten

Ma_neva / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich nehme an das es noch nicht so publik ist, ab dem 1.9.11 nun können Schwerbeschädigte die die grüne Marke sich geholt haben zum Ausweis, nun auf den roten 50 km Fahrplanmarkierer verzichten. Ab da kann man alle RE und und sonstigen Verbindungen die auf einen Umkreis von 50 Km begrenzt waren nun Deutschland weit nutzen.
Endlich mal eine gute Meldung wo es so viele negativen Berichte gibt.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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groggyman Ma_neva „Als Information für alle Schwerbeschädigten“
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Hallo
Ist doch schon mal ein Lichtblick für die ohnehin schon schlechte Situation der Schwerbehinderten.

Hier nochmal als Langtext :

http://web10.xps14.microserver.de/myBB/showthread.php?tid=1625

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/konzern/im__blickpunkt/freifahrt__fuer__schwerbehinderte__20110621.html

Schönen Tag noch

-groggyman-

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Hugo20 Ma_neva „Als Information für alle Schwerbeschädigten“
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...Schwerbeschädigte die die grüne Marke sich geholt haben zum Ausweis...

Wenn ich´s richtig interpretiere, dann ist das nicht generell für alle Inhaber eines SB-Ausweises zutreffend, sondern wohl nur für diejenigen, die auch zusätzlich die Einschränkung "Gehbehinderung" haben.

Habe ich das richtig verstanden?

Dann wäre das ja in etwa so wie mit der bundesweiten freien Nutzung von Behindertenparkplätzen.
„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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Ma_neva Hugo20 „ Wenn ich s richtig interpretiere, dann ist das nicht generell für alle Inhaber...“
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Hallo,

nein eine direkte Gehbehinderung ist nicht erforderlich. Du mußt nur Inhaber eines SB-Ausweises sein und über das Versorgungsamt (wo Du ja den Ausweis auch beziehst) kannst Du dann (wie bisher auch) entsprechend der % der Behinderung diese "Fahrkarte" erwerben. Ich kann nun nicht mehr genauen %satz sagen, ob 60 oder 70 dafür schon reichen. Dann kann man wählen ob man 1/2 oder jährlich kaufen will oder auch befreit (Sozialhilfe oder H4 oder sonstige Hilfen), also ohne Zuzahlung erhalten kann. Läuft über Antrag ans Versorgungsamt, automatisch erfolgt nix. Wenn man da Schwierigkeiten (wegen Undurchsichtigkeit und Nachweise) kann man auch eine Sozialschwester in Anspruch nehmen (umsonst).

Gruß
Manfred

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Hugo20 Ma_neva „Hallo, nein eine direkte Gehbehinderung ist nicht erforderlich. Du mußt nur...“
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nein eine direkte Gehbehinderung ist nicht erforderlich.
Erstmal Danke; das ist doch schon mal sehr informativ.

..und über das Versorgungsamt (wo Du ja den Ausweis auch beziehst) kannst Du dann (wie bisher auch) entsprechend der % der Behinderung diese "Fahrkarte" erwerben.

Das wiederum hab ich aber noch nicht so ganz kapiert.
Muss dann ein jeder, wenn er ne Fahrkarte der DB kaufen will, erst mal nen Antrag bei seinem Versorgungsamt stellen? (Mal davon ab, ob derjenige SH, H4 oder weiß der Geier was in Anspruch nehmen darf)
„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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Ma_neva Hugo20 „ Erstmal Danke das ist doch schon mal sehr informativ. Das wiederum hab ich aber...“
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Nein, Du bestellst oder besser gesagt:-), Du stellst ja Deinen Antrag beim Versorgungsamt um einen SB-Ausweis zu bekommen. Dort steht dann auch der Grad der Behinderung drin , der muß auf jeden Fall über oder ab 60% sein um dann einen Antrag auf die Fahrvergünstigungausweise zu stellen.
Eigentlich kenne ich das problemlos, wenn man schon nachfragen wollte kam es immer noch rechtzeitig wenn man einmal registriert ist.
Nur der 1.Antrag dauert manchmal bis 3 Monate, da ja manchmal zuerst der Grad der Behinderung unzureichend gewesen sein könnte, ansonsten prompt:-).

Gruß
Manfred

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groggyman Ma_neva „Nein, Du bestellst oder besser gesagt:- , Du stellst ja Deinen Antrag beim...“
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Hallo

Hier noch eine Info :

http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php

-groggyman-

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andy11 groggyman „Hallo Hier noch eine Info : http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php...“
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Trifft zu das Besitzer von Steuerbegünstigten Behindertenfahrzeugen kein Anrecht haben (Wertmarke).
Gruß Andy

Ohne Wein kan?s uns auf Erden Nimmer wie dreyhundert werden Ohne Wein u. ohne Weiber Hohl der Teufel unsre Leiber. J.W.vG.
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Hugo20 groggyman „Hallo Hier noch eine Info : http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php...“
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Juhubilehhh, der Link hat zum Verständnis noch gefehlt.

Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und ist für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 30 EUR und für ein ganzes Jahr 60 EUR. Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen, oder auch die Merkzeichen "H", "Bl", "VB" oder "EB"haben, erhalten die Wertmarke kostenlos.

Personen mit dem Merkzeichen "G" oder "Gl" können anstatt der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Sechs Wochen vor Ablauf der Wertmarke, erhält der schwerbehinderte Mensch vom Versorgungsamt eine Benachrichtigung. Wird die Wertmarke mindestens drei Monate vor Ablauf zurückgegeben, wird der gezahlte Betrag anteilig erstattet.


@Ma_neva
@Groggyman
@andy11
Habt Dank, jetzt hab´s sogar ich kapiert, wie der Ablauf funktioniert. :-D

„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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Ma_neva Hugo20 „Juhubilehhh, der Link hat zum Verständnis noch gefehlt. @Ma_neva @Groggyman...“
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Hallo,

Danke für Deine Erfolgsmeldung:-), ist eben so bei den Menschen:-), manchmal dauert es bis zur Zündung:-), das ist nicht abwertend gemeint, geht wohl jedem mal so bevor der zur "Erkenntnis" kommt .:-).
Ein guter Hinweis ist doch immer mal für den einen oder anderen hilfreich, daher ist so ein Forum meist informativ:-).

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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