http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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Ich bitte dich darum das nochmal zu lesen. Ein vergewaltiger, hat das recht eine Verhandlung mit seinen "gut" Gestädniss zu verkürzen und dafür vorher ausgehandelte Vorteile bei der Bestrafung(also nicht die maximal Strafe) zu befürchten. Das hat hier nichts mit Geld zu tun, Geld kommt in den zusammenhang nur mit Wirtschaftsvergehen vor bei deinen hohe Geldstrafen in Verbindung mit Bewährungstrafen nicht unüblich sind(ebenso wie die Strafreduzierung durch ein Geständnuiss).
Das Problem das er anspricht, das solche Verfahren schlecht zu überprüfen sind, da hinter verschlsosenen türen gemauschelt sind und eventuelle Fehler in der Beurteilung oder behandlung des Deals nicht aufgedeckt werden. Und das Richter in Falle eines Gestädnisses wohl noch größzügiger werden als sie es eh schon sind.
Du sagst es doch selbst, "es wird hinter verschlossenen Türen gemauschelt" - Fakelaki.
Es gibt Richtersprüche - zwar mir nicht vom BGH bekannt - da wurden Schläger, die einen anderen ins Koma geschlagen hatten, der einen bleibenden Schaden davon getragen hat, wegen "positiver Sozialprognose" = neue Freundin ... komplett freigesprochen.
Hast Du da vielleicht mal ein nachvollziehbares Beispiel?
Oha - den Richter sollte man am besten gleich mit wegsperren.
Aber immerhin gibt's ja noch die höhere Instanz: http://www.ksta.de/html/artikel/1228515327225.shtml
Nicht wirkliche Gerechtigkeit - aber besser als garnichts...
da hat ihn vermutlich auch sein Kind und der status als jugendlicher gerettet, wobei ich es eh immer intressant finde wie halt mit der schwere des schadens umgegangen wird.
Bei einer Schlägerei/Schlag, kann man ja meist nicht den Schaden in vorfeld abschätzen und schon ein leichter unterschied in trefferpunkt kann den unterschied zwischen paar sekunden benommenheit oder einen KO mit schlimmeren Folgen haben. Die Tat ist ähnlich, die bestrafung unterscheidet sich deutlich.
Hätte der einen Politiker zu Matsch gehauen, wäre er den Rest seines Lebens als Terrorist in den Bau gewandert, oder in die Psychiatrie.
Aber "wenn's nur 'n kleinen Bürger trifft" - "der muß das aushalten!"
http://pdf.zeit.de/kultur/kunst/2011-10/kunstfaelscherprozess-koeln-urteil.pdf
Diesen Kunstfälscher hier, DEN würde ICH freisprechen - weil der Gesellschaft kein nennenswerter Schaden entstanden ist. Der hat doch nur solch ein paar Dreckbonzentierchen um ein paar Penunzen erleichtert, die diese sowieso in den Kamin geschaufelt oder für Tinnef und Kram verbrannt hätten.
Aber wie bereits im vorhergehenden Posting angesprochen, wer die Parasiten anpiekst, der sticht in ein Hornissennest.
Das heißt trotzdem nicht das sie sich freikaufen, solche absprachen könnte man dann auch mit beweisverfahren machen den Richter haben eigl. immer handlungsspielraum.
Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wo der Unterschied zwischen Freispruch und Bewährungsstrafe liegt.
Ich kann eigentlich nur erkennen, dass eine Geldstrafe eine wirklich spürbare Strafe ist, währenddessen eine Bewährungsstrafe m.E. einem Freispruch gleichkommt.
Verhängte Auflagen bei Bew.Str. sind doch für normale Menschen als lächerlich zu betrachten.
Hab ich hier irgendwo einen Denkfehler, und wenn ja, wo ?
mfG mthr1
Freispruch bedeutet in der Regel das die dem vermutlichen Täter zu Last gelegten
Rechtsbrüche entweder
a) nicht nachzuweisen sind
b) er absolut unschuldig ist.
Bewährungsstrafe
die Schuld ist nachgewiesen und der Verurteilte ist
a) Ersttäter und das Verschulden geringfügig ist.
b) die Sozialprognose erkennen läßt das diese Tat nicht wiederholt wird!
Bei einem neuerlichen Rechtsbruch,sei es Fahren ohne Fahrerlaubnis,Trunkenheitsfahrt etc. kann die Bewährung widerrufen werden.
Je nach Bewährungsurteil kann dies Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen!
MfG Presla
Danke, für deine Antwort, soweit war ich auch schon.
Wie bereits erwähnt, stellt sich ein Freispruch mit einer Bewährungsstrafe gleich, wobei natürlich die von dir angegebenen Floskeln berücksichtigt werden.
In der Realität sieht man aber dann keinen Unterschied, wohl aber, bei einer Geldstrafe, welche den Verurteilten wirklich und unmittelbar trifft.
mfG mthr1
Also für mich wäre es schon ein ganz deutlicher Unterschied, ob ich unschuldig bin oder beim nächsten Kleinkram in den Knast gehe. Mal ganz davon abgesehen, daß eine zusätzliche Geldstrafe eine (von vielen) durchaus gängige Auflage bei Bewährungsstrafen ist...
Ich geh halt von Otto-Normalverbraucher aus, da gibts i.d.R. keinen Kleinkram.
Richtig.
Aber mit einer aktenkundigen Bewährungsstrafe bist Du kein Otto Normalverbraucher mehr...
Auch richtig, aber aus altersbedingter Erfahrung hätte ich wohl kaum in die Verlegenheit kommen können , Nachteile aufgrund eines Bewährungsstrafen-Eintrags zu haben.
Womit wir wieder beim Otto-Normalverbraucher wären, der in den seltensten Fällen aufgrund seines Verhaltens eine Bew.-Strafe zu erwarten hat.
da wir grade bei wirtschaftverbrechen waren, die bewährung steht in Führungszeugniss allein das erschwert es wieder ungemein in eine ähnliche Rolle zu kommen um die Tat zu wiederholen.
Dieser kleine Eintrag allein ist schon kein so feiner unterschied.
Ist doch in diesem Fall nur relevant, wenn jemand entsprechende Absichten hat,
du meinst zu arbeiten ;)
Hab ich. Schau mal hier:
http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht
Durch das neue Gesetz ist es den Prozessbeteiligten jetzt auch bei Verbrechen, selbst bei schwersten Delikten wie Vergewaltigung und Mord, erlaubt, sich über den Umfang des Geständnisses und die Höhe der Strafe zu einigen.
Und das betrifft auch ganz gewöhnliche Kriminelle, die Menschenleben auf dem Gewissen haben:
Zwei Täter hatten einen Mann überfallen, ausgeraubt und so brutal geknebelt, dass er erstickte. Die beiden waren zunächst wegen Mordes angeklagt, schließlich aber bloß wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt worden. Obwohl die Täter die Todesnot ihres Opfers erkannt hatten, hatten sie es sterben lassen, um ungestört fliehen zu können. Dem Gerichtsprotokoll war zu entnehmen, dass es zwischen den Prozessbeteiligten zu einem »Gespräch über die vorzeitige Beendigung des Verfahrens« gekommen war. Das Urteil: zwölf Jahre Freiheitsstrafe für jeden Angeklagten. So sind wahrscheinlich zwei Mörder um das Lebenslang herumgekommen.
Jürgen
jepp, aber da steht trotzdem nicht von freikaufen und prozessdeienliche Geständniss werden leider oft viel zu hoch "vergütet". Oftmals ist es dadurch dumm, von beginn an ein geständniss abzulegen(bei der Polizei) und stattdessen bis zur versammlung zu warten wo es dann oft "richtig toleriert" wird.
Zudem fehlt mir die reue, wenn man ein gestädniss nur in verbindung mit einen Deal ablegt.
Das du dich als reicher mensch jetzt von einen Mordfreikauf, wie der threaderöffner behauptet ist aber falsch, und darauf bezieht sich das lesen das bitte ich dich auch nochmal zu lesen.
Solche urteile wie das verlinkte sind in der Situation auch möglich ohne Deal, und Geständnisse werden oft auch sehr positiv toleriert wie konkret die aussehen weiß ich leider nicht, wenn man dann nicht mehr auf neue Informationen reaagieren kann ist es natürlich sehr verfehlt und das so gestädnisse vermutlich noch größere Auswirkungen haben nehme ich auch an - da jetzt der verteidiger direkt damit verhandeln kann anstatt nur zu appelieren.
Es gibt einen Richter am Bundesgerichtshof der sich aktiv gegen diese Form der Geschäftemacherei wehrt - Thomas Fischer. Nicht zuletzt dafür soll er jetzt rausgeschmissen werden obwohl er bisher eigentlich als Anwärter auf die Präsidentschaft des Bundesgerichtshofs galt. Einen nicht eben kurzen aber sehr spannenden Artikel dazu gibt es hier:
Titel: Wie ein fähiger Jurist fertiggemacht wird
http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht
Der Artikel wurde nicht umsonst von Bloggern wie Fefe und Co. als dringende Leseempfehlung bezeichnet.