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Da kann man schon einmal die Faust in der Tasche ballen...

gelöscht_35042 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

So ist das in eine gelebten Demokratie.

Da kann ein 18jähriger bis vor des Bundesverwaltungsgericht ziehen, um beten zu dürfen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-11/beten-schule-bundesverwaltungsgericht

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-11/religionsfreiheit-schule-gebet

Wer finanziert eigentlich so etwas und hat das schon mal einer als Christ in einem moslemischen Land versucht?

Ups, der wird wohl aber nicht mehr aussagen können...

Gruß

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Bernds1 gelöscht_35042 „Da kann man schon einmal die Faust in der Tasche ballen...“
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