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Darf der das?

unhold06 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Darf der das? Darf ein Chef seinen Untergebenen vorschreiben welchen Arzt er aufzusuchen hat?

Von vor. In meinen engeren Bekannten/Verwandtenkreis, näher möchte ich darauf nicht eingehen, geschah dieses in ähnlicher Art und Weise.

Also, diese Person hat ein durch seine Tätigkeit bedingt eine Erkrankung zugezogen. Um nicht sofort zum Doc zu rennen, hatte er sich einige Tage mit Schmerzen durchgeschleppt. Bis dann sein Vorgesetzter ihn aufforderte er möge Dr. XY aufsuchen um sich Untersuchen zu lassen. Dies lehnte er Dankend ab und begab sich zu seinen Hausarzt, welcher ihn darauf hin Arbeitsunfähig geschrieben hatte.

Es kommt aber noch besser, eine Steigerung der Unverschämtheiten.
Wenige Tage im Krankenstand bekam die Person einen Anruf seines Vorgesetzten, welcher ihn vorschlug doch zur Firma zu kommen um einen Kollegen mit unter die Arme zu greifen, da dieser etwas überfordert wäre.

Wenn das unsere moderne flexibele Arbeitswelt ist, ganz vielen Dank dafür.
Sollten diese Methoden Schule machen und es noch mehr Chefs dieses Kaliber frei herumlaufen, wäre es schlecht bestellt für die gesamte Arbeitnehmerschaft.


unhold06

Wer im Glashaus wohnt, sollte sich im Dunkel ausziehen.
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out-freyn unhold06 „Darf der das?“
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Man müsste ein bisschen genauer wissen, um welche Art Arzt es sich bei dem vorgeschlagenen Mediziner handeln.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Amtsarzt schicken, wenn er der Meinung ist, dass dieser aufgrund der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Vielleicht hilft Dir ja dieser Link weiter (http://www.palm-bonn.de/vertrauensarzt.htm).

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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neanderix out-freyn „Man müsste ein bisschen genauer wissen, um welche Art Arzt es sich bei dem...“
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Man müsste ein bisschen genauer wissen, um welche Art Arzt es sich bei dem vorgeschlagenen Mediziner handeln.


Nö, muss man eigentlich nicht. Den Arzt kann sich immernoch jeder selber auswählen, der Chef hat da kein weisungsrecht. Aber:


Grundsätzlich kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Amtsarzt schicken,


wenn du hier "Amtsarzt" durch "Med. Dienst der krankenkassen" ersetzt, dann stimmt es. Das kann der Chef zumindest bei längerer Krankheit durchaus verlangen. Weigerung ist dann sogar ein Kündigungsgrund.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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unhold06 neanderix „ Nö, muss man eigentlich nicht. Den Arzt kann sich immernoch jeder selber...“
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Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt seinen Angestellten vorzuschreiben, welchen Arzt sie aufzusuchen haben.
Das würde ein grober Eingriff in die Perönlichkeitsrechte bedeuten.

Als Patient habe ich das Recht mir den Arzt meines Vertrauens auszusuchen, daß ohne jegliche Bevormundung durch einen Chef, oder sonst wen auch immer. Denn der Besuch beim Arzt sollte immer von gegenseitigen Vertrauen bestimmt sein.

Anderst verhält sich die Sache, wenn mir meine KK schreibt, ich möchte zum SMD erscheien. Da habe ich keine andere Wahl.

Was ich eigendlich zum Ausdruck bringen wollte, ist, wie dreist, oder rotzfrech, sich so mancher Arbeitger gibt um seinen Angestellten seinen Willen aufs Auge zu drücken.

Um es zusammenzufassen. Es gibt Telefon. Mit dessen Hilfe kann man sich Rat bei verschieden Stellen einholen, ob diese Behandlung Rechtens ist, oder nicht.
Auf der anderen Seite steht dem gegeüber, erfährt der Chef davon, muß man mit Repressalien, schlimstens mit der Kündigung rechnen.
Man kann aber auch ganz bestimmt und höflich Dankend ablehnen und seinen eigenen Arzt aufsuchen, wie so geschehen.

Wer im Glashaus wohnt, sollte sich im Dunkel ausziehen.
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