Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.
Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.
Aber Vorsicht Falle.
Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.
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???
Wenn ich einwandfreie Winterreifen bei Ebay verticke und einer davon platzt wegen eines Herstellungsmangels?
Ist da irgendetwas über evtl. noch bestehende Garantien/ Gewährleistungen beim Hersteller gesagt worden oder hat man den Drops erst
an der Backe wenn man brüchige Reifen verkauft, die schon 6 Jahre auf der Backe haben?
Und "haftet auch" ist die nächste Geschichte. Wenn ich mir offensichtlichen Schrott auf die Felgen schnalle, hafte ich mit.
Sei doch mal ein wenig präziser;-)
Es ging hier um gebrauchte Winterreifen.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/498420_ratgeber-auto-und-verkehr/8936512_winterreifen-wie-gut-sind-gebrauchte-aus-dem
Dankefür den Link. Was du ansprichst, kommt in den letzten 60 Sekunden des Beitrags.
Und genauer wird man da auch nicht...
Gruß - Kongking
Das reicht doch, was der Anwalt sagt.
Im Falle eines Falles geht es eh vor Gericht.
Wer sich gebrauchte Schluffen für sein Auto kauft, ist selber schuld. Wenn dann neue Pellen oder ich leg das Auto still.
Bremsen und Reifen bzw. gewisse Teile würde ich grundsätzlich nur neu kaufen.
Ok, das sind jetzt so Sprüche. Vermutlich ward ihr nie jung (oder meinetwegen auch alt) und relativ mittellos. Und wenn man eine schrottreife Gurke fährt, überlegt man sich schon, ob man dieser noch einen Satz neuer Puschen spendiert.
mfg :)
Doch war ich, nur bin ich auch gelernter KFZ Mechaniker und denk da auch an die Sicherheit. Wer eine schrottreife gurke Fährt, sollte sie lieber stilllegen anstatt sein Geld für Altreifen rauszuwerfen.
Auch als armer Azubi habe ich grundsätzlich neue Reifen gekauft. Dann wurde halt mal gespart für einen kompletten Satz.
Wenn Du das bei einem PC, Fernseher, Küchenherd oder Unterhosen machst, dann ist das allein Deine Sache.
Machst Du so etwas hingegen mit einem Auto, welches sich am öffentlichen Verkehr beteiligt, nicht mehr.
Dann ist das von Allgemeininteresse.
Wenn Du dann wegen eines geplatzten Reifens, einer durchgerosteten Bremsanlage oder einer ausgeleierten Lenkung einen Personenschaden verursachst, kann man trefflich über die Haftung streiten.
Ich finde das unverantwortlich. Haftung hin und her - die übernimmt in diesem "Rechtsstaat" sowieso der, der weniger Geld für einen Anwalt hat.
Jürgen
Mein Thread dreht sich nicht darum, wer was kauft, sondern um die Haftung.
Und das betrifft die, die was VERKAUFEN.
Ich bin nur der Meinung, das der, der gebrauchte Sicherheitsrelevante Teile kauft, die Haftung selbst übernehmen sollte. Zumindest sollte die Haftung bei 50/50 liegen.
Hast Du schon mal ein gebrauchtes Auto gekauft?
Klar nur, ich weiß auch worauf du hinaus willst. Nur kannst du das nicht vergleichen, bei e inem Auto das du beim Händler kaufst, hat der Händler die Haftung. Bei gebrauchten Autos, die du privat kaufst, ist die Haftung ebenfalls zu einem gewissen Grad vorhanden. Ausschließen kannst du die nie komplett. Versteckte und verschwiegene Mängel ziehen auch eine Privatperson immer in die Haftung, wenn sie was verkauft.
Bei Reifen, kann ich nur jeden davon abraten, immerhin sind sie ohne Felge und man weiß nie, wer die von der Felge gezogen hat. Beim Transport, werden sie mal durch was schwereres gestaucht und die Karkasse ist hinüber als beispiel. Daher kauft neue Reifen und es gibt keine Probleme.
Wie willst du aber als Laie und ohne entsprechende Tests sicherstellen, dass du "einwandfreie Reifen vertickst"? Eine äusserliche Sichtprüfung dürfte da wohl nicht ganz ausreichend sein.
Könnte man einer Haftung nicht ganz einfach dadurch entgehen, indem man der Auktion/Verkauf eine "Gewährleistungsausschlussklausel" für Privatverkäufer anfügt oder so?
mfg :)
GOTO POSTING ONE.
Sorry for that, war kein Schreien sondern Basic.
Gruß - Kongking
Hm, das muss peterson bei mir abgeschrieben haben! :))
Sorry, gelobe Besserung! ;)
mfg :)
Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass das Auto, welches er im Strassenverkehr bewegen will, das es in einem einwandfreien Zustand ist.
Wenn in dem Reifen ein Nagel drin steckt, oder sein Stück vom Gummi ist wegen Boardstein ratscher raus, was man bei einer Sichtprüfung sieht, und das nicht angeben ist, kann ichs verstehen. Das muss dem Verkäufer aber auch erstmal nachgewiesen werden, dass es schon vor dem Kauf war. Der derzeitige Fahrer kann genauso die Reifen beschädigt haben. Sowas geht schnell.
Wer sich dann aber Reifen aufs Auto haut ohne sich die anzugucken,, ist selber schuld.
Gebrauchte Reifen können ebenso von einem Auto kommen, dass schon mit 200 vorm Baum gelandet ist. Die Felgen sind dann in der Regel schrott, aber die Reifen ziehste ab, und vertickste dann.
Ich teile da ganz Ollivers Meinung. Bestimmte Dinge holt man neu!
Geiz ist aber Geil. Wenn man sich Teile, die zum Sicherheitsbereich gehören, gebraucht -und noch dazu von Fremden- kauft, muß selbiger schon ziemlich dominierend sein.
Auf das bischen Hirn, von dem sich der Geiz ernährt, kann dieser sicher verzichten.
Haftung her oder hin - wenn ein Personenschaden durch defekte Teile im Sicherheitsbereich (Reifen, Bremsen, Lenkung) aufgetreten ist, wird es kritisch.
Jürgen
Also irgendwie habe ich da so meine Zweifel, dass es sich bei dem Begriff "Personenhaftung" überhaupt um einen echten juristischen Begriff in dem Sinne handelt.
Man findet ihn zwar hin und wieder in irgendwelchen vertraglichen Ausschluss- oder Nichtausschlussklauseln, aber nicht im Gesetzestext des BGB oder StGB, oder irre ich mich da?
Scheint sich eher um eine mehr oder weniger laienhafte Umschreibung des Parapgraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu handeln:
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Und dass man eine entsprechende Haftung per Ausschlussklausel nicht in Verträgen ausschliessen kann "(gekauft wie besehen" usw.), halte ich mal für dahingestellt, aber noch nicht wirklich für veriviziert.
Im Moment haben wir als "Beleg" dafür, dass man die Haftung, also diese angebliche "Personenhaftung" z.B. bei Ebay-Verkäufen nicht ausschliessen kann, nur aus dem von peterson verlinkten TV-Beitrag, und die können ja auch irren.
Ist ja klar, dass die Frage der "Gewährleistung" einer Sache nichts mit der Haftung einer Person im Sinne des Paragraphen 823 BGB zu tun hat. Weswegen der Ausschluss einer Gewährleistung nicht auch automatisch zum Ausschluss der "Personenhaftung" führt, man also einen Ausschluss der "Personenhaftung" explizit ausführen/angeben müsste
So zumindest reime ich mir das zusammen.
mfg :)