In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Juristisch gesehen, ist er mit heiler Haut davon gekommen. Da wäre er ja schön blöd, dies durch eine Neuverhandlung, wegen kohlhaasscher Sturheit, auf's Spiel zu setzen.
Warum verkündet er dann in der "Zeit ", dass er um eine vollständige Rehabilitation kämpfen werde ?
Durch das Urteil wurde er ja in gewisser Weise juristisch rehabilitiert. Was für ihn halt scheinbar noch aussteht, ist eine gesellschaftliche Rehabilitation. Ob ihm das in aller Gänze gelingen wird, ist fraglich. Denn seine Gegner (z.B. Bunte, Bild,..), werden ja auch weiterhin seine Gegner bleiben. Vielleicht sieht sich Kachelmann ab dem Zeitpunkt rehabilitiert, ab dem er wieder in einem Öffentlich Rechtlichen Medium das Wetter verkünden darf.
Freispruch ist Freispruch.
Die Beweislage in solchen Prozessen ist extrem schwierig, da Aussage gg. Aussage steht.
Da ist für jedes Gericht ein Raubmordprozess echter Urlaub gegen.
Bloß nicht kommentieren, nur beobachten, ist hier meine Devise.
Ich meine halt, wenn man den Anspruch erhebt sich in der Öffentlichkeit darstellen zu wollen, sollte man auch in seiner Wortwahl den entsprechenden Ansprüchen genügen.
Wenn ich verkünde, um eine vollständige Rehabilitation zu kämpfen, dann muss ich mir über die Konsequenzen dieser Aussage bewusst sein.
Das sollte auch einem Schweizer mit Kenntnis und Bedeutung von Worten in deutscher Sprache bewusst sein.
welche konsequenzen hat den diese Aussage? Rehabilitieren tut man sich übrigens nicht vor Gericht(oder eher selten), das hat wie voenix schrieb wohl eher bedeutung in der öffentlichen Meinung über ihn.
Eben nicht! Im Fall Kachelmann erfolgte der Freispruch wohl mangels Beweise und damit im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten. Manche sprechen auch von einem Freispruch zweiter Klasse.
Der bessere Fall wäre gewesen, ein Freispruch, weil eindeutig seine Unschuld bewiesen wurde!
Juristisch sicher nicht, aber eben was die vollständige Rehabilitation der Persönlichkeit angeht und das ist wohl das Entscheidende.
So, wie Recht haben und Recht bekommen, eben auch zwei verschiedene Paar Schuhe sind!
Wie stellst Du Dir das vor - in einem Fall, in dem sich die beiden einzigen Zeugen im Prozess als Angeklagter und Nebenkläger gegenüberstehen? Da wird es nach menschlichem Ermessen nie möglich sein, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Im besten Fall ist es nur nicht möglich, die Schuld des Angeklagten zu beweisen und ihn somit aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
Juristisch gibt es nur Freispruch oder Schuldspruch - schließlich muss das Gericht dem Angeklagten seine Schuld nachweisen, nicht umgekehrt er seine Unschuld. In der öffentlichen Wahrnehmung ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen halt weniger wert als ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Letzteres ist in solchen Fallkonstellationen allerdings extrem selten.
"Aus Mangel an Beweisen" gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Das nennt sich jetzt "Freispruch aus tatsächlichen Gründen", wenn ein Angeklagter der Tat nicht überführt wurde.
Dann gibt es noch den "Freispruch aus rechtlichen Gründen", wenn die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet wurde.
mfg :)
Ich versuche immer, mich auch für Laien verständlich auszudrücken. Mit diesen juristischen Fachbegriffen kann doch kein Normalsterblicher etwas anfangen.
Dann gibt es noch den "Freispruch aus rechtlichen Gründen", wenn die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet wurde.
Das ist mir ein bisschen zu ungenau. Diese Art Freispruch kann auch erfolgen, wenn die Tat nachweislich begangen wurde, aber der Angeklagte für nicht schuldfähig erachtet wurde. Trotzdem kann in einem solchen Fall neben dem Freispruch aus rechtlichen Gründen Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten verhängt werden.
Naja, das ist nun wieder juristische Wortklauberei. man muss Schriftstücke im Juristendeutsch eh mehrmals lesen, um den Inhalt erfassen zu können.
Es gibt keinen Freispruch "zweiter Klasse"!
Diese Auslegung entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden aber nicht dem Rechtsprechen. Es ist ein und dasselbe. Wenn es an Beweisen mangelt ist keine Schuld erwiesen. Man hätte auch sagen können, "dem Angeklagten konnte keine Schuld nachgewiesen werden". Die Richter haben sich allerdings bewußt für die umgekehrte Interpretationsmöglichkeit entschieden.
Kachelmann hat überhaupt keinen Grund Revision einzulegen- er ist freigesprochen worden. Dass die anderen Parteien nun Rechtsmittel einlegen war klar. Die StA will nur das Gesicht wahren und die Nebenklägerin hatte deswegen keine andere Wahl, als es gleich zu tun. Der Glaubwürdigkeit wegen.
In jedem Falle aber obliegt es nur einem Gericht, Recht zu sprechen und Strafen zu verhängen. Die Demontage einer öffentlichen Person durch die Medien hingegen, erfüllt mindestens den Straftatbestand der üblen Nachrede und hat mit Journalismus nichts zu tun. Dagegen würde sich jeder zu recht wehren wollen.
Genau was du sagst ist in den Medien, Fernsehen usw. immer wieder nachdrücklich gesagt worden.
Jedenfalls von den profesionellen Sprechern und Experten für Recht.
Als Laie überrascht es mich aber, weil man im Hinterkopf eher ein
- aus Mangel an Beweisen - hat.
Wie du schon andeutest hat auch ein Richter in einer Diskussionssendung betont:
"Es gibt keinen Freispruch zweiter Klasse!"
Eine Revision ist glaube ich nicht klug.*
Auch wenn er da nochmal gewinnt, bleibt ja die Logik:
-- Ein Schuldiger bleibt Schuldig auch wenn man es ihm nicht nachweisen kann und ein Unschuldiger unschuldig obwohl man ihm dies nicht nachweisen kann.
*Ohne Beweis ist eine volle Rehabilitation ja nicht möglich.
Da Kachelmann freigesprochen wurde, hat er meines Wissens gar keine rechtliche Möglichkeit, Revision einzulegen.
Staatsanwaltschaft und Klägerin haben wohl Revision eingelegt und da wäre es sowieso Blödsinn, auch noch Revision einzulegen.
Ich weiß nicht, ob er hat oder nicht - aber das Ganze hängt mir - wie vielen anderen auch - langsam zu Hals heraus.
Für eine Revision müßten doch auch neue Beweise vorliegen - oder irre ich mich da ???
Ja, das tust du Revisionsverhandlungen laufen in der Regel sogar ohne beweisaufnahme - sondern drehen eher um Fehler in der vorherigen Verhandlung.
Du irrst Dich.
Revision ist keine Berufung (also eine neue Hauptverhandlung), sondern es wird "nur" geprüft, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Es geht also nur um Rechtsfehler im Prozess bzw. dem angefochtenen Urteil. Neue Beweise werden in der Revision grundsätzlich nicht erhoben.
Falls der BGH als Revisionsinstanz das Urteil aufhebt, kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung am Landgericht (andere Kammer), die dann wieder bei Null beginnt. Das halte ich in diesem Fall persönlich aber für wenig wahrscheinlich.
+1 und obendrein würde ich es für Verschwendung von Steuermitteln halten, denn es ist doch schon jetzt klar, dass dieser künstlich aufgeblasene Prozess von vornherein nur der Selbstdarstellung des Herrn Staatsanwalts diente. Seit der Inhaftierung des Herrn Kachelmann (sei er nun schuldig oder eben nicht) gab es keine Beweise die dieses monströse Verfahren gerechtfertigt hätten. Es stand schlichtweg von vornherein Aussage gegen Aussage, Ende.
Wird das nun neu aufgerollt OHNE neue Beweise dann wäre das mEn pure Steuerverschwendung denn es wäre absehbar, dass am Ende wieder der Staat (also wir) die Kosten trägt. Die offenbar unfähige Staatsanwaltschaft ja sicher nicht.
Oder. ;-)
Du verwechselst, wie auch nur allzuoft, die Journallie, "Revision" und "Berufung".
Bei einer BBerufungsverhandlung kommen tatsächlich neue Fakten auf den Tisch, es kommt zu einer erneuten Beweisaufnahme.
Bei einer Revision ist das nicht der Fall - hier geht es ausschliesslich um Verfahrensfehler in der vorherigen Verhandlung.
Volker
doch
Freispruch gibt es aus zwei möglichen Gründen:
1. die Richter sind von der Unschuld des Angeklagten überzeugt - dan erfolgt eine, zwar nicht wörtliche, aber doch entsprechende ansage mit Begründung.
2. die Richter sehen lediglich die Beweislage als zu dürftig für eine Verurteilung an.
Letzteres ist also im wesentlich das bekannte "im zweifel für den Angeklagten". Die Richter sprechen den angeklagten frei, nicht weil sie von dessen Unschuld überzeugt sind, sondern "nur", weil ihne die Beweise zu dürftig sind.
Heisst im Prinzip "er könnte es, der Faktenlage nach, tatsächlich getan haben, aber der letzte Beweis dafür fehlt"
Und damit ist 2. definitiv ein Freispruch 2. klasse.
Volker
Und das heißt genauso, dass er es nicht gewesen sein könnte, der Beweis dafür aber fehlt. Da für eine Verurteilung immer die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, kann es logischerweise keinen Freispruch zweiter Klasse geben.
Vor allem sollten sich potentielle Auftraggeber des Hernn Kachelmann genau überlegen warum er welchen Job aus welchen Gründen nicht bekommt. Ein falsches Wort zum "Freispruch zweiter Klasse" könnte teuer werden.
Hören Sie mal, mthr1,
wenn Sie jemand anschwärzen würde, Sie hätten kleine Kinder gefickt, und es wären vielleicht noch ein bis zwei geschmierte ZeugInnen, die das "bezeugen" könnten, und Sie würden nur mit "Ach und Krach" freigesprochen, und Sie wären stinkesauer und würden den Falschanschuldigern ankündigen, daß Sie auf eine Rehalbitierung bestehen, wie würden Sie reagieren, wenn jemand Sie mit einem wie von Ihnen geäußerten Satz konfrontieren würde?
Und warum hat er dann mittels Revisionsantrag diesen Schritt gemacht ?
Unabhängig von meiner persönlichen Einschätzung der Vorgänge, war der ganze
"Schauprozess" nur ein Spektakel für die Medien, wobei sich die Staatsanwaltschaft wohl sehr heftig blamiert hat.
Mich wundert sehr, daß dieses Getratsche selbst bei nickles zum Thema wird.
hanshh
Die Fachgespräche finden in den anderen Nickles-Foren statt. Hier ist Off-Topic.
"Kluge leben von den Dummen."
Ach so. "Off topic": Dort leben die Dummen ?
Werds mir merken.
hanshh
hat er doch nicht, wie bereits in deinen eröffnungspost geschrieben ;)
Und @Joerg, ich würde jetzt aber auch nicht anfangen hinzustellen das die ex-Freundin das nur aus Rache gemacht hat oder weil sie dafür geld bekommt. Du weißt denke ich ebensowenig wie ich was wirklich passiert ist.
Ein "Rechtsstaat", der es nicht vermag, einen im Zweifel Unschuldigen vor dem Rufmord durch die Presse, Rundfunk und andere zu bewahren, verdient diese Bezeichnung nicht.
Das heißt in der konkreten Praxis, daß es Presse/ Rundfunk/ Fernsehen zu verbieten ist, von einem Freispruch "zweiter Klasse" zu sprechen, womit indirekt die üble Nachrede getätigt wird, er sei schuldig, nur leider könne man ihn nicht in den Knast stecken.
"Im Zweifel für den Angeklagten" hat eben nicht nur zu bedeuten, daß der Freigesprochene nicht in Haft muß oder Geldstrafe zu zahlen hat, sondern daß er sein Leben unbehelligt führen darf, als hätte es diesen Vorfall nicht gegeben, ohne üble Nachrede und Rufmord.