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War doch nicht anders zu erwarten, mehr kann bei unserer Weichspühljustiz auch nicht rumkommen.
Gerade deshalb müsste er die Höchststrafe bekommen, wenn nicht sogar mehr.
Wenn er sich hackedicht nicht unter Kontrolle hat, dann darf er eben keinen Alk trinken.
Habe gerade gehört, der Typ darf erst noch sein Abi machen bevor er einziehen muß, das ist doch der blanke Hohn für das Opfer. Es wird in Deutschland viel zuviel Rücksicht auf die Täter genommen, die Opfer stehen dann doppelt geschlagen da.
Na gut, das Abi kann er meinetwegen ruhig noch machen. Er ist ja mit der Verurteilung in der Schule schon genug bestraft und somit hat er auch eine Möglichkeit, nach der Haft eine Zukunft zu haben, in dem er z. B. studiert. Sinn der Haft ist es ja nicht, dass die Zukunft und die Existenz endgültig im Eimer sind.
Letztendlich könnte er das Abi aber auch im Knast machen, stimmt irgendwie auch (sofern es die Möglichkeit gibt).
Argumentativ mag das stimmen, aber ob er vorher oder nachher das Abi macht.... Die knapp 3 Jahre hat er so oder so verloren.
Wenn er sich nach der Haft gehen lässt und das Abi doch nicht nachholt und seine 0-Bock-Stimmung entdeckt, dann wird das den Steuerzahler am Ende auch mehr kosten...
In unserer regionalen Tageszeitung (nein, nicht Bild), stand, er würde gern Jura studieren. Ich vermute, dies kann er nun vergessen.
Ein Menschenleben zählt in Deutschland nicht mehr viel. Aber wehe man klaut nen Kaugummi. Da droht einem dann schon fast der elektrische Stuhl.
Es leben die deutschen Gesetze und die Richter welche die Urteile verkünden!!
Der sitzt gerade mal 1 Jahr und 5 Monate...weil der in den offenen Vollzug kann, da kein Haftbefehl und somit keine Fluchtgefahr...und im offenen Vollzug gibts in der Regel für Erstbestrafte bei guter Führung Halbstrafe...
Ich hab in den 80ern für 100 g Hasch genauso lang gesessen und zwar im Geschlossenen...und da konnt ich noch froh sein, dass das nicht in Bayern war...
Da kann man nur den Kopf schütteln...
Wenn man sich mal das Video mit Verstand ansieht, ist das versuchter Mord, was der Verurteilte da begeht. Nix anderes.