...hat das noch irgendwas mit Moral zu tun?
http://www.stern.de/panorama/schmerzensgeld-fuer-magnus-gaefgen-das-gericht-entschaedigt-den-kindesmoerder-1713214.html
Pfui Spinne. :-(

...hat das noch irgendwas mit Moral zu tun?
http://www.stern.de/panorama/schmerzensgeld-fuer-magnus-gaefgen-das-gericht-entschaedigt-den-kindesmoerder-1713214.html
Pfui Spinne. :-(
Ich kann das auch nicht nachvollziehen.
Verbale Gewalt sollte in so einem Fall für die Polizisten folgenlos bleiben.
Sie haben eher meine Hochachtung, das sie sich nicht hundertprozentig an die Dienstvorschriften gehalten hatten, um das Entführungsopfer zu retten.
Schon gar nicht sollte dieser Verbrecher eine Entschädigung bekommen.
Er wusste ja schon bei der Vernehmung, dass das Kind nicht mehr lebt.
Trotzdem hätte er wahrscheinlich ohne diese Drohungen seitens der Polizisten erst mal nichts gesagt, nehme ich an.
http://nachrichten.t-online.de/gaefgen-erhaelt-entschaedigung/id_48603376/index
Hallo Ventox,
Folter, aber auch die Androhung von Folter ist strafbar - Punkt! Und ich möchte hinzufügen: Und das ist gut so! Weil, ab irgendeinem Punkt, fängt man an, Folter zu rechtfertigen, siehe die Schweinereien, die die Amerikaner im Irak angestellt haben.
Gruß
Karl
Jo, bin auch dafür, dass, wenn es um ein Kind geht, die Daumenschrauben, die Eiserne Jungfrau und die Streckbank wieder aus dem Kerker geholt werden sollten. Und wenn der Kerkermeister dann aus Versehen den Falschen gefoltert hat oder der gar vor Angst einen Herzinfarkt kriegt, hat der halt Pech gehabt; es ging ja um eine gute Sache...
Hallo,
Das hat sogar im hohen Maße mit Moral zu tun. In einem Rechtsstaat hat sogar der schlimmste Verbrecher auch Rechte. Es mag gerade in diesem Fall schwer zu vermitteln sein, weil es wieder wie Täter-Justiz aussieht. Man sollte aber das zugesprochene Schmerzensgeld direkt einziehen und auf keinen Fall dem Mörder zur Verfügung stellen. Z.B. könnte man das Geld an die Eltern des Kindes überweisen. Die könnten da damit machen, was immer sie für richtig halten.
Gruß
Stimme Dir, wenn auch äußerst widerwillig, zu. Allerdings dürfte das den Hinterbliebenen der Opfer nur sehr schwer bis gar nicht zu vermitteln sein. Im Grunde hat ein Subjekt wie dieser Gäfgen aus moralischer Sicht sämtliche Zugehörigkeit dieser Gesellschaft verwirkt. Insofern ist es irgendwie paradox, dass ausgerechnet diese Gesellschaft ihm Rechte zugesteht.
Das ist das Paralelluniversum des Justizbürokratentums. Gewalttäter, die anderen einen bleibenden Schaden zugefügt haben, gehen straffrei aus, weil sie eine "positive Sozialprognose" hätten - so "Recht" gesprochen in Köln. Ein Polizist, der nicht gemäß solch pervertierter juristischer Gehirndisfunktionen handelt, wird bestraft.
Die geilste Nummer hier in Köln: Junkie sitzt in Straßenbahn. Junkie zündet sich Joint an, setzt sich selbst in Brand. Straßenbahngesellschaft (KVB) wurde erfolgreich auf Schmerzensgeld verklagt, weil das dumme Stück Müll in der Straßenbahn saß, als er sich anzündete, obwohl Rauchen in der Bahn beschilderterweise sowieso verboten ist.
Tja, Rechtsstaat eben... Bitter, aber juristisch gesehen ok.
Das empfindsame Bürschchen ist über die Androhung also so schwer geschockt, dass er deswegen psychische Probleme hat. Schlimm... Da können wir nur froh sein dass er die richtige Behandlung erhält, sonst tut er sich am Ende noch was an.
Andererseits ist das aber schonmal etwas, wenn sein Gewissen mit dem toten Kind offenbar kein Problem hat.
War doch in Deutschland schon immer so das Täter besser geschützt und später im Rahmen der "Resozialisierung" besser darstehen wie deren Opfer, die müßen sehen wo sie bleiben.
Lasst doch das Stammtischgeschwafel. Das urteil hat mit "Täterschutz" exakt NICHTS zu tun.
Volker
Das ist kein Stammtischgeschwafel, das ist die Realität in Deutschland.
Das sehen dich doch nur mal ein weinig um, ohne private ehrenamtliche Organisationen wie der Weiße Ring, würde so manche Opfer wirklich ganz arm da stehen, da macht es sich der Staat wirklich viel zu leicht.
So ein A*schloch, der Staat gell.
Übrigens, wenn Du dem Staat mal ins Gesicht sehen willst: Schau in den Spiegel!
An den Typen, der auch Staat ist, kannst Du dann gerne Deine Wut auslassen.
Ich steh zu meiner Meinung und siehe da, der Staat erlaubt es mir auch mal anders zu denken.
...tja, wenns mit Argumentation nicht mehr klappt, dann setzt mal halt Scheuklappen auf. Ist schon O.K.
Aber pass mit Deinen Argumentationen auf, falls der Verfassungsschutz mal mit liest.
Hallo,
ich bin froh darüber, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben. Wie wäre es, wenn ein Richter/ein Gericht nach emotionaler Lage urteilen würde oder weil ihm das Gesicht/die Nase des Probanden nicht passt? War jetzt ein wenig überspitzt, aber ich muss auch an z. B. Saudi Arabien denken, eines der reichsten Länder der Welt, wo den Leuten schon bei kleinsten Vergehen wahnwitzige Strafen aufgebrummt werden.
Gruß und schönen Abend noch
Karl
Nabend schön,
ich glaube Du verwechselt ein wenig die Lage. Es hat mit emotionaler Lage urteilen gar nix zu tun wenn man ein verabscheuungswürdiges Verbrechen zu verhindern versucht. Also hat das nix, gar nix gemein mit Saudi Arabien denken, eines der reichsten Länder der Welt, wo den Leuten schon bei kleinsten Vergehen wahnwitzige Strafen aufgebrummt werden.. Es ging um das Schützenswerteste was es gibt, die Kinder, aber da da vergeht schon die Emotion um noch weiter darüber zu diskutieren. Da kann wohl nur einer "real" urteilen der keine Kinder hat oder hofft nie davon betroffen zu werden.
Wehe da wird dem Mörder (oder noch hoffentlich nicht Mörder) etwas angedroht, das eigene Kind kann da doch verbluten, das ist eben menschlich, nee ich höre hier auf.
Manfred
Hallo Manfred,
das war tatsächlich ein Missverständnis, für das ich mich entschuldigen möchte.
Gruß und alles Gute
Karl
Hi,
Verabscheuungswürdig" ist ja eindeutig ein nicht-emotionales Wort, gell?
eine neue Anfrage für Dich und an die Menschen hier die so "Recht" mit Rechtsstaat begrüßen:
"Dein Kind ist entführt und Du bist der Kommissar" (ach ja darf ja dann nicht mehr sein, doch Du arbeitest eben auch "staatlich" und hast da Menschen die Dich und Familie kennen).
Aber eigentlich wäre es fast jedem Menschen egal wessen Kind da leidet, nur helfen möchte man und retten wenn man kann, das Kind, nicht den Täter.
Da gibt es nix "schön reden" mit "vermutlich" wo die Tatsachen so eindeutig sind/waren, aber da sind wir wohl sehr geteilter Meinung hier, Rechtsstaatlichkeit hat nicht immer Recht im Hinterkopf wie eben Recht haben und Recht bekommen nie so 2 Paar Schuhe waren wie in diesem Rechtsstaat:-(.
Gruß
Manfred
Hat eigentlich schon mal jemand darüber nachgedacht, mittels einer Gesetzesänderung bei bestimmten Vergehen die bürgerlichen Rechte gem. GG abzuerkennen und daraus entsprechende Massnahmen abzuleiten ?
mfG mthr1
Stimmt im Prinzip, aber ich meinte damit Massnahmen, welche die Justiz dann anwenden könnte, wie z.B. der Polizist, der Gäfgen verhört hat.
Es gäbe bestimmt noch eine Vielfalt anderer Massnahmen, welche im Strafvollzug angewendet werden könnten, die aber nach jetziger Gesetzeslage nicht zu verwirklichen sind.
" Wasser und Brot ...." u.v.m.
mfG mthr1
Hallo Leute,
mir ist schon klar, dass es viele Menschen sehr schlecht geht bei diesem Urteil, das sollte unbedingt beachtet und anerkannt werden! Wer Kinder hat, dem ist es daran gelegen, seine Kinder zu schützen, denn es gibt keine größere Liebe, als die Liebe der Eltern ihren Kindern genüber (manchmal ist dies nicht der Fall, aber das ist ein anderes Thema). Und wenn die eigenen oder auch die Kinder Anderer getötet werden, ist dies emotional kaum zu ertragen oder vielleicht sogar überhaupt nicht. Und dann rufen wir nach Gerechtigkeit. Aber oft, nicht immer, wird Gerechtigkeit mit Rache verwechselt. Auge um Auge, Zahn um Zahn ist in unserer Rechtssprechung, Gottseidank, überwunden. Gut, oder eben nich gut, manchmal spielt Geld und Ansehen immer noch eine Rolle und die Richter lassen sich blenden. Auch ist Justicia bekanntlich blind. Gemeint und gewollt ist diese Blindheit aber in Richtung Ansehen, Stand und Einfluss bzw. Macht des Delinquenten. Oft genug, bzw. zu oft wird dieser Aspekt nicht beachtet und reiche und mächtige Leute werden vor dem Gesetz eben nicht gleich, sondern "gleicher" behandelt und beurteilt. Daher bin ich froh, dass Justicia in diesem Fall blind war, weil es hier bedeutet, dass über den Rachegedanken und über die Rachegefühle, so sehr sie auch nachzuvollziehen sind, hinweggesehen wird, was bedeutet: gleiches Recht für alle! Und genau das macht eine Demokratie aus. Für diese Demokratie lohnt es sich nachzudenken und über den eigenen Schatten der Rache hinwegzuspringen, für diese Demokratie lohnt es sich auch zu kämpfen!
Gruß und gute Nacht
Karl
Ich stimme dir im Prinzip voll zu, aber manchmal kann einem emotional auch mal der Gaul durchgehen, und dann verlange auch ich dafür die mir nach dem Gesetz zustehenden Rechte.
mfG mthr1
Hallo,
das ist ein Theman was sich hier nie wirklich real betrachten läßt. Viel zu tief greifend und in persönliche Einstellungen des Hirn schraubt.
Wenn ich aber sehe das ein Massenmörder, wie gerade erst absolviert, um 80 Menschen gezielt auslöscht (erschießt, zerbombt) und da noch Anspruch auf Menschenrechte hat weiß ich nicht wo da Recht und Ordnung noch zu finden sein sollen.
Ich kann schlachten, abschlachten, massakrieren und sonstige Gräuel ausüben, bin aber immer noch geschützt durch unsere Gesetzgebung:-(.
Danke für soviel "Demokratie" sage ich da mal.
Gruß
Manfred
Zur späten Stunde, also mitten in der Nacht, ist dieser Beitrag irgendwie verloren gegangen bzw nicht zur Kenntnis gelangt - also nochmal:
Hallo Leute,
mir ist schon klar, dass es viele Menschen sehr schlecht geht bei diesem Urteil, das sollte unbedingt beachtet und anerkannt werden! Wer Kinder hat, dem ist es daran gelegen, seine Kinder zu schützen, denn es gibt keine größere Liebe, als die Liebe der Eltern ihren Kindern genüber (manchmal ist dies nicht der Fall, aber das ist ein anderes Thema). Und wenn die eigenen oder auch die Kinder Anderer getötet werden, ist dies emotional kaum zu ertragen oder vielleicht sogar überhaupt nicht. Und dann rufen wir nach Gerechtigkeit. Aber oft, nicht immer, wird Gerechtigkeit mit Rache verwechselt. Auge um Auge, Zahn um Zahn ist in unserer Rechtssprechung, Gottseidank, überwunden. Gut, oder eben nich gut, manchmal spielt Geld und Ansehen immer noch eine Rolle und die Richter lassen sich blenden. Auch ist Justicia bekanntlich blind. Gemeint und gewollt ist diese Blindheit aber in Richtung Ansehen, Stand und Einfluss bzw. Macht des Delinquenten. Oft genug, bzw. zu oft wird dieser Aspekt nicht beachtet und reiche und mächtige Leute werden vor dem Gesetz eben nicht gleich, sondern "gleicher" behandelt und beurteilt. Daher bin ich froh, dass Justicia in diesem Fall blind war, weil es hier bedeutet, dass über den Rachegedanken und über die Rachegefühle, so sehr sie auch nachzuvollziehen sind, hinweggesehen wird, was bedeutet: gleiches Recht für alle! Und genau das macht eine Demokratie aus. Für diese Demokratie lohnt es sich nachzudenken und über den eigenen Schatten der Rache hinwegzuspringen, für diese Demokratie lohnt es sich auch zu kämpfen!
Gruß
Karl
Das mit der Folter hat aber Karl64 gesagt.
Nun auch wenn es aussieht wie, Täterschutz vor Opferschutz, steht dem Drecksack das Geld leider zu.
Das ist halt der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Ich habe vor dem Beamten, der diesem W....... schmerzen angedroht hat, höchste Achtung. Ich hätte wohl genauso gehandelt, vorallem vor dem Hintergrund, daß der Beamte zu dem Zeitpunkt davon ausgehen musste, das Jakob noch lebt.
Der Typ kann auch froh sein, daß ich kein Angestellter der JVA bin, in der er sitzt. Mir würde es wahrscheinlich passieren, daß seine Zelle irgendwann "versehentlich" unverschlossen ist, wenn andere Häftlinge vorbei gehen.
Täter der Kommissar, wo wird der geschützt?
Hier nochmal etwas aufbereitet:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778394,00.html
Ich finde auch dass ein Euro das richtige Signal gewesen wäre.
Rechtsprechung hat mit "Moral" (was ist das eigentlich?) überhaupt nichts zu tun.
Du weißt nicht, was Moral bedeutet?
Auch wenn ich seine Tat verabscheue, dennoch im ganzen stimme ich neanderix zu!
Sonst können wir ja gleich jeden erst foltern und dann hägen, der eine rote Ampel überschreitet, Grenzen zur Selbstjustiz gibt es ja nicht mehr! Die Gesetze die wir haben, gelten für jeden deutschen Mitbürger! Egal wie schwer sein Verbrechen war.
Wir leben zwar in einer Bananenrepublik geführt von Affen, aber immer noch in einem Rechtsstaat mit dem ersten Artikel im Grundgesetz.
Ich bin zwar der gleichen Meinung denke aber das der Umgang des Staates mit den Opfern kriminaler Handlungen sehr viel zu wünschen übrig läßt. Da ist noch ein sehr großer Nachholbedarf.
Kleiner Fehler meinerseits meint natürlich Opfer krimineller Handlungen. Das ist es was ich meinte den Tätern wird alles von staatlicher Seite bezahlt, die Opfer müßen sehen wie sie die ganzen Behandlungskosten / Ausfallkosten durch Arbeitunfähigkeit und ähnliches zusammen bringen lönnen.
Da stimme ich dir auch zu. Die Opfer werden dem Urteilsspruch oft vom Gesetzgeber vergessen. Da sieht dieser denn das Zivilrecht, traurig
Dann komm zum Schmerz nach der Tat auch noch die Wut dazu, dass man sich jeden Cent hinterher mühsam und teuer erklagen muß.
Grundlage der Rechtsprechung ist nicht "Moral" sondern einzig und allein das Gesetz.
Und nach deutschem Recht hat auch ein Mörder ein Recht auf Menschenwürde (vgl. Art. 1 GG).
Was den Fall so schwierig macht war, dass sich zur Zeit des Verhörs zwei absolute Rechtsgüter inkommensurabel gegenüberstanden: Die Menschenwürde des Tatverdächtigen, aber natürlich auch die Menschenwürde des Opfers.
Ich kann die Motive nachvollziehen, die den Polizisten zu diesen Folterdrohungen geführt haben, allerdings ist die Androhung selbstverständlich rechtswidrig. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen ausnahmslos gelten, sonst erledigt sich der Rechtsstaat bald von selbst.
Seit ich das hier gelesen hab, sehe ich das Thema etwas entspannter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778624,00.html
;-)