...oder anders: Er darf mit einer Alten Hure verglichen werden. Mehr sage ich dazu mal nicht, sondern verlinke einfach zum Bericht: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sarrazin-vergleich-mit-alter-hure-rechtens-9001130.php
Gruß
K.-H.
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Eine Schmähkritik sei vielmehr dadurch gekennzeichnet, „dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht.“ Das sei nach Meinung der Richter hier nicht der Fall gewesen.
Starker Tobak.
Vergleiche es jedoch mit Nickles:
Wenn ich Olaf19 das Kompliment "Forenhure" machen würde, kann ich nicht wissen wie er es aufnimmt.
Den "Forenbott" hat er ja schon dankbar geschluckt.
Da für Olaf19 aber fast immer die Auseiandersetzung mit der Sache wichtiger ist, kommen so viele Sachen zusammen, die ihn als Foren... erscheinen lassen.
Gruß-Kongking