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Techem-Nebenkostenabrechnung

mthr1 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, hatte jemand in der Vergangenheit schon mal Ärger mit dieser Firma ?

Bei meiner NK-Abrechnung tauchen abstruse Ablese-Ergebnisse auf und zwar für Heizkostenzähler in einem Raum, welcher nahezu unbenutzt ist, aber - dessen Tür, wie in der gesamten Wohnung - immer geöffnet ist.

Dort sollen, trotz milderem Winter 2011/2012, ca. 85 % höherer Verbrauch angefallen sein.

Ein rechtlich verwertbarer Nachweis über das Ableseergebnis liegt nicht vor.

Es handelt sich um Fernheizung, wobei die allerdings die elektronischen Zähler innerhalb der Heizperiode ausgetauscht wurden.

Eine Ablesebestätigung für Alt-Zähler sowie Anfangsstand des Neuzählers wurde von mir nicht verlangt und auch nicht abgegeben.

mfG mthr1

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audax31 mthr1 „Techem-Nebenkostenabrechnung“
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        Eine Ablesebestätigung für Alt-Zähler sowie Anfangsstand des Neuzählers wurde von mir nicht verlangt und auch nicht abgegeben

Das war Dein Fehler.
Wie kannst Du sonst Deinen tatsächlichen Verbrauch nachweisen, ohne die Zählerstände zu kennen?

MfG audax31
doc
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mthr1 audax31 „Eine Ablesebestätigung für Alt-Zähler sowie Anfangsstand ...“
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Im Umkehrschluss kann mir Techem auch nicht den Verbrauch nachweisen nachdem ich die angegebenen Zählerstände nicht quittiert habe.

Tatsache ist aber, dass in einem Raum bei gleichen Rahmenbedingungen ca. 85 % höherer Verbrauch angefallen sein soll.

mfG mthr1

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Andreas42 mthr1 „Techem-Nebenkostenabrechnung“
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Hi!

ich kenne Techem seit Jahren als Dienstleister, der in meiner alten Wochnung im Auftrag meiner Genossenschaft die Heizkostenabrechnung durchgeführt hat. Ob in der Wohnungsgenossenschaft davor auch Techem der Dienstleister war, weiß ich gerade nicht, ich glaube aber ja.
Probleme hatte ich keine, ich kann mir aber vorstellen, dass es bei Umstellungen der Ablesetechnik zu "Unschärfen" kommen kann.

Platt gesagt würde ich erst einmal prüfen, was denn da absolut mehr verbraucht wurde. Ich meine 85% von der "Leerverdunstung" am alten Verdunstungszähler bei ausgeschaltetem Heizkörper muss ja nicht bedeuten, das da wirklich viel angefallen ist.

Habt ihr schon neue Zähler, die per Funk abgefragt werden? Ich meine so etwas habe ich bei einem Freund gesehen. oder sind das die normalen Zähler, die elektrisch messen, aber manuell abgelesen werden?

In meinem Studentenappartement (lang ist es her, im letzten Jahrtausend...) hatte ich im Bad einen Heizkörper, der quasi nie an wahr. Da gab es dann die angesprochene Leerverdunstung im Röhrchen und jedes Jahr leicht andere "Verbrauchswerte".
Das spielte aber im Vergleich zum anderen Heizkörper und dessen echten Verbrauchs (damals) keine Rolle.

Wenn das bei dir Verbrauchswerte sind, die in der Nähe häufig genutzter Heizkörper liegen, dann schau dir die Sache mal genauer an. Bei meinen Eltern kam erst bei einem Ventilwechsel raus, dass in einem Zimmer das alte Ventil defekt war (oder falsch eingebaut), sodass der Heizkörper quasi immer mit der Einstellung 2 (von 7) gelaufen ist. Das würde man mit einem Heizkostenzähler früher bemerken.

Ansonsten würde ich den Vermieter ansprechen und da mal nachhören. Von der Techem selbst sollte man die Ablesestände anfordern können (die müssten aber eigentlich in der Abrechnung stehen). Ich meine da findet man auch Angaben bei einem Zählerwechsel. Zudem müssten die Techem-Leute wissen, was an nicht genutzten Heizkörpern normal ist (vom Zählerverbrauch).

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mthr1 Andreas42 „Hi! ich kenne Techem seit Jahren als Dienstleister, der in ...“
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Vielen Dank für die Antwort.

Fakt ist, dass die Zählerstände vor und nach der Auswechslung mittels Lesegerät ermittelt wurden.
Die Endstände sind auch richtig und auch von mir nachgeprüft.

Ich zweifle aber die Anfangsstände der neu eingesetzten Zähler an, welche ich beim Einbau leider nicht geprüft und die ich auch nicht quittiert habe.

Der überhöhte Anzeigewert von 85 % taucht nur in einem Zimmer auf, welches selten benutzt wird, dessen Tür aber in einer 100 qm - 3 Zi-Wohnung immer offen steht.

Der rückwärtige Vergleich über mehrere Jahre ist mit Ausnahme der letzten Abrechnung immer plausibel und immer im gleichen Rahmen.

Zu erwähnen sei noch, dass das gleiche Problem in einer vergleichbaren Wohnung im Haus ebenfalls besteht, wobei dort noch hinzukommt, dass dort in einem Zimmer ein Ablesewert für einen ebenfalls während der Heizperiode ausgewechselten Zähler angesetzt wurde, welcher exact dem gleichen Wert der vorherigen gesamten Periode entspricht ( 2363 Striche ).

Ich habe meinem Vermieter jetzt mitgeteilt, dass ich die unter Vorbehalt beglichene Nachzahlung bei einer der nächsten Mietzahlungen kürzen werde und eine Klärung über eine Forderungsklage gem. BGB/HGB-Vertragsrecht herbeiführen möchte.

mfG mthr1



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violetta7388 mthr1 „Vielen Dank für die Antwort. Fakt ist, dass die ...“
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Hallo mthr1,

Fakt ist, dass Du unmittelbar nach jedem Ablesetermin die Heizkostenzähler manuell ablesen und notieren solltest. Es sind in der Regel drei Werte je Zähler, die dann später in der Nebenkostenabrechnung detailliert erscheinen müssen.  

Sich auf das Ablesegerät zu verlassen ist nachlässig.

Im übrigen ist es sinnlos einen Raum nicht zu beheizen und die Tür auf zu lassen. Die anderen Heizkörper heizen dann diesen Raum mit. Die Einstellung 2 (16 Grad) ist die richtige Ventileinstellung für diese Räume, Flure etc. Im Wohnzimmer darf es dann gern etwas mehr sein.

Ein Blick auf die Grundkostenverteilung 50:50 oder 70:30 sollte gemacht werden. Vielleicht liegt hier eine Änderung zum Vorjahr vor.

MfG.
violetta

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